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Geschrieben

ich hab ab heute Prüfungsvorbereitung

ein freund meinte das ich diese Zeit als Arbeitszeit schreiben kann

mein ausbilder sagte nein das ist meine freizeit

daher wollte ich mal wissen wie das bei euch aussieht ?

da würde ja schon einiges zusammen kommen

Geschrieben

Hallo,

deinem Arbeitgeber bzw. deinem Ausbilder steht es frei Dir die Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen. Entweder er sagt ja oder er sagt nein.

Mir wurde zu meiner Prüfungsvorbereitungszeit jeden Tag die Hälfte meiner Arbeitszeit zur Verfügung gestellt.

Gruß Sariel, Prüfling 2004

Geschrieben
Gibt es nicht jährlich für jeden Azubi gesetzlich 5 Tage "Bildungsurlaub"?

Ob und die Höhe ist erstens mal je nach Bundesland unterschiedlich, und was soll man in diesem Fall mit Bildungsurlaub anfangen können? Nur für als Bildungsurlaub anerkannte Weiterbildungen kann Bildungsurlaub gewährt werden.

bimei

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