m3rry Geschrieben 1. Februar 2006 Teilen Geschrieben 1. Februar 2006 ja ne is klar.. die armen Arbeitnehmer, die armen Arbeitgeber... jeder muss sehen wo er bleibt etc. halte ich für gefährlich.. kenne genug leute die so gehandelt haben.. jetzt sind sie seit einiger zeit als Anfänger arbeitslos.. um es mal so auszudrücken: Sonst ist aber noch alles fit? Bis zur Arbeitslosigkeit seine utopischen Gehaltsvorstellungen durchprügeln? Ich hoff ja das ist nicht dein ernst... omg.. Versteh es einfach, ich habe kein Problem damit die Firma zu wechseln natürlich nutze ich das nicht als Druckmittel das wäre dumm. utopische Gehaltsvorstellunge, keine Ahnung wie du darauf kommst, jeder sollte wissen was er wert ist ohne diese Voraussetzung brauchst du garnicht verhandeln. Meine Gehaltsscheck liegt ca im Bundesschnitt für FI und das Geld bekomme ich seit mitte letzten Jahres mit 26 Jahren. Knapp drunter wäre auch i.o gewesen, aber ich habe mich halt sehr gut auf die Gehaltsverhandlungen vorbereitet und es hat sich gelohnt. Wenn du damit zufrieden bist, weit weniger zu erhalten für ähnliche Tätigkeiten, setze ich jetzt einfach mal voraus, dann ist das ok ist halt dein Bier. Prost ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cleo Geschrieben 1. Februar 2006 Teilen Geschrieben 1. Februar 2006 *hust* mein gehalt liegt im durchschnitt bzw. drüber.. darum geht es nicht.. es geht um solche aussagen: 30k sind fuer 3 Jahre Ausbildung wohl angemessen. Sonst koenntest du auch bei der Muellabfuhr arbeiten. du hast ja auch 3 jahre alles mit dir machen lassen^^ nein mal im ernst, du solltest dich nich unter wert verkaufen. wenns zu wenig is, geh woanders hin..hehe Mein Problem ander ganzen Geschichte ist einfach, das irgendwelche Hohlköpfe ankommen und anderen sagen sie sollen 30 000 € o.ä. fordern, sich auf keinen Fall unter dem Wert verkaufen sollen u.v.m. Einige "jungen" versteifen sich darauf und zu allem übel jagen sie dann ihrem "Traumgehalt" hinterher.. <- kenn auch solche Genies.. sind jetzt Arbeitslos... Mal ganz davon abgesehen, das 24 000€ für einen BerufsANFÄNGER m.E. ausreichend und auch angemessen sind. Und wenn jemand sagt, es ist sein Ziel, mindestens damit aus den Verhandlungen raus zu gehen, aus welchen Gründen auch immer.. sollte keiner dagegen reden vorallem nicht mit der Argumentation dass er dann gleich zur müllabfuhr gehen kann... Aber wie schon mal gesagt.. lassen wir das Thema... es muss wirklich jeder selber wissen und danach handeln, was er für das beste hält. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mme Geschrieben 2. Februar 2006 Teilen Geschrieben 2. Februar 2006 Aber wie schon mal gesagt.. lassen wir das Thema... es muss wirklich jeder selber wissen und danach handeln, was er für das beste hält. Das sehe ich anders. Wenn alle FIs grundsätzlich zu berufsbegin weniger als 25k fordern so hab ich schwierigkeiten 35k zu fordern. In sofern hängt man da schon mit drin. D.h. umso mehr FIs bereit sind für ein Appel und nen Ei zu arbeiten, umso weniger bekomme ich auch, weil man sonst irgendwann lieber zwei andere einstellt und mich entlässt und das bei gleichen Kosten... Insofern hat der Berufsstand der FIs schon ein Interesse daran das ausgelernte nicht zu Azubi-Gehältern arbeiten. Und somit denke ich schon das man einem Berufsanfänger einen Rat geben kann wenn dieser mit Kriterien wie oben nachfragt. Wenn nun persöhnliche preferenzen mitreinkommen wie, es ist hier aber so nett, na dann soll er weniger nehmen, aber wenn es nur um fakten geht, dann kam man ihm sagen 35k und fertig. Und zum Thema Müllabfuhr, ich habe mal gehört da verdient man durchaus nicht schlecht, so mancher würde sich da ganz schön umschauen, ist halt nur ein Job zu dem viele keinen Bock haben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cleo Geschrieben 2. Februar 2006 Teilen Geschrieben 2. Februar 2006 oh weh.. ne dazu sag ich jetzt einfach mal nix... *mitdemkopfschüttel* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dalaya Geschrieben 2. Februar 2006 Teilen Geschrieben 2. Februar 2006 Ein Notebook und / oder Handy helfen dem AG nicht dir. DAS würde ich aus persönlicher Erfahrung auf keinen Fall sagen. Ist eher ein gemeinsamer Nutzen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Erlaubt dir der Arbeitgeber das Handy auch privat zu nutzen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du es immer dabei hast und im Notfall 24/7/365 zu erreichen bist. Wenn du es aber nur für Firmenzwecke nutzen darfst, dann wirst du es wohl nicht immer mit dir rumtragen und vllt sogar ausschalten, wenn du keine Rufbereitschaft oder ähnliches hast. Schonmal drüber nachgedacht? Was man besonders als Einsteiger verlangen kann hängt imho stark von den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens ab für das man arbeiten will (nicht umsonst muss man hier einige Angaben machen, wenn man Tipps zur Gehaltsforderung bekommen möchte) und von den eigenen Möglichkeiten sich dem Unternehmen verkaufen zu können. Ich würde auch immer versuchen das Maximum rauszuholen, besonders, wenn man übernommen wird, was ja im Klartext bedeutet, dass man schon für gut und wertvoll befunden wurde. Maximum heisst aber nicht utopische Summen zu fordern oder vollkommen unflexibel auf ein bestimmtes Gehalt zu bestehen. Wenn es einen Tarifvertrag gibt, dann würde ich versuchen herauszufinden, bei welchem Gehalt evtl. andere ausgelernte Azubis eingestiegen sind, weil es häufig so ist, dass es da keine großen Unterschiede gibt und dann weis man schon, was für Vorstellungen das Unternehmen hat. Von der Summe würde ich dann bei den Gehaltsverhandlungen ein klein wenig mehr verlangen, um einen Verhandlungsspielraum zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Scorpion2410 Geschrieben 2. Februar 2006 Autor Teilen Geschrieben 2. Februar 2006 DAS würde ich aus persönlicher Erfahrung auf keinen Fall sagen. Ist eher ein gemeinsamer Nutzen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Erlaubt dir der Arbeitgeber das Handy auch privat zu nutzen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass du es immer dabei hast und im Notfall 24/7/365 zu erreichen bist. Wenn du es aber nur für Firmenzwecke nutzen darfst, dann wirst du es wohl nicht immer mit dir rumtragen und vllt sogar ausschalten, wenn du keine Rufbereitschaft oder ähnliches hast. Schonmal drüber nachgedacht? chen herauszufinden, bei welchem Gehalt evtl. andere ausgelernte Azubis eingestiegen sind, weil es häufig so ist, dass es da keine großen Unterschiede gibt und dann weis man schon, was für Vorstellungen das Unternehmen hat. So, melde mich auch mal wieder... Ich arbeite jetzt mal alles ab . Wegen anderen Azubis, leider gab es sowas bei uns noch nicht, bin der erste. Handy & Laptopnutzung wäre auch im Privaten Rahmen möglich, Rufbereitschaft haben wir keine, also muss dann ein Handy her, wo man Anrufe stumm schalten kann :floet: Ich weiß noch nicht wie das Gespräch ablaufen wird, bzw. wann es überhaupt stattfindet. Mich würd einfach mal interessieren wann sowas normalerweise gemacht wird? Eigentlich schon jetzt, falls die Vorstellungen zu weit auseinander liegen, muss man sich ja nach was anderem umgucken können. Ich werd denke ich werd mit ner Forderung von 30k in das Gespräch gehen, denke das ist angemessen für einen SysAdmin. Gehandelt wird ja warscheinlich eh noch, und wenn ich dann bei 25k + Handy + Laptop angekommen bin, bin ich glücklich. Achja, Firmenwagen... Tja, wäre auch ne Möglichkeit, ist allerdings momentan eher weniger machbar, da unser Fuhrpark verkleinert werden soll, und viele ihre Firmenwagen abgeben müssen, und ich ganz ehrlich auch gar keinen FW haben will. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m3rry Geschrieben 2. Februar 2006 Teilen Geschrieben 2. Februar 2006 Kann ich mir garnicht vorstellen das ein AG es zulässt, das der AN das Firmenhandy privat benutzen darf noch weniger ein Notebook wenn ich privat damit arbeite, sprich ich surfe z.B. damit im Inet, habe dann nur die FW die auf dem Rechner selbst installiert ist drauf und fange mir irgendwie nen aktuellen Virus ein, der eine Sicherheitslücke nutzt die nicht abzufangen ist durch die FW, dann habe ich ein riesen Problem wenn ich dann den Laptop mit an die Arbeit nehmen in anstöpsele und der Virus verteilt sich schön im Netzwerk naja. Normalerweise wartest du erstmal ab, ob du wirklich übernommen wirst, dann wenn der erste Tag nach deiner Prüfung vorbei ist und sich keiner gemeldet hat, hast du gesetztlich schonmal einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das wäre die eine Möglichkeit, die Andere empfehlendwertere ist sich vorher mit dem AG zusammen zu setzen und zu besprechen was die Zukunft für dich bringen wird. Dabei sollte es nicht um Gehaltsforderungen gehen, sondern einfach klar sein wenn du die Prüfung bestehst bekommst du einen Vertrag. Der Vertrag wird dann nach deiner Prüfung aufgesetzt, sprich 1-2 Wochen nach der Prüfung, dazu werden dann auch die Rahmenbedingungen geklärt werden. Deine Gehaltsvorstellungen sind etwas zu hoch fang mit 28 K / Jahr an, dann sagt er wahrscheinlich 24 oder sowas, dann nimmst du das erstmal fragst aber im gleichem Atemzug nach einem Laptop und Handy für Ausfälle im Betrieb, da du ja erreichbar sein willst. Dann in 1 Jahr, gehtst du wieder hin und legst deine ganzen Erfolge vor und wünschst eine Gehaltserhöhung auf 28 K und dann 2 Jahre später dann auf 30 K, dann wirds langsam schwieriger, kommt auf deine Leistung an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. Februar 2006 Teilen Geschrieben 2. Februar 2006 Kann ich mir garnicht vorstellen das ein AG es zulässt, das der AN das Firmenhandy privat benutzen darf noch weniger ein Notebook Das sind durchaus gängige Bonusse, die man in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber aushandeln kann. Nur weil du das nicht kennst, heisst das nicht, dass das nicht praktiziert wird. Es kann z.B. auch sein, dass der AG einen PC für einen "Heimarbeitsplatz" stellt, der dann durchaus auch privat genutzt werden darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 2. Februar 2006 Teilen Geschrieben 2. Februar 2006 Der Vertrag wird dann nach deiner Prüfung aufgesetzt, sprich 1-2 Wochen nach der Prüfung, .... Wieso 1-2 Wochen nach der Prüfung? Ist das eine Erkenntnis, für die Du nur keine Quelle angegeben hast, oder eine Schätzaussage? Klär (mich) bitte auf, wo das steht und wie in den 1-2 Wochen der "Status" des Bewerbers/Übernahmekandidaten/Ausgelernten ist. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mme Geschrieben 3. Februar 2006 Teilen Geschrieben 3. Februar 2006 Der Vertrag wird dann nach deiner Prüfung aufgesetzt, sprich 1-2 Wochen nach der Prüfung, dazu werden dann auch die Rahmenbedingungen geklärt werden. Deine Gehaltsvorstellungen sind etwas zu hoch fang mit 28 K / Jahr an, dann sagt er wahrscheinlich 24 oder sowas, dann nimmst du das erstmal fragst aber im gleichem Atemzug nach einem Laptop und Handy für Ausfälle im Betrieb, da du ja erreichbar sein willst. Stell sicher das du einen Vertrag vor der Prüfung hast. Nichts ist frustrierender als zu wissen man wird übernommen, fängt dann an, bekommt im nachhinein einen Arbeitsvertrag mit Bedingungen die man überhaupt nicht erwartet hat. Zeig Eigeninitiative und such das Gespräch frühzeitig, mit der Begründung du würdest gerne da bleiben und somit auf Bewerbungen verzichten, wofür du aber im Gegenzug frühzeitige Sicherheit über die Bedingungen haben willst. Andernfalls müsstet du dich ja sicherheitshalber schon mal bewerben, was für deinen AG auch ggf. schlecht ausgehen kann. Du selbst sagst, du willst 30k fordern? Also hast du ein Gefühl das du das (im Vergleich zu anderen oder wie auch immer) Wert bist? Auch wenn ich dir 35k raten würde, fordere, die Summe wie du dich selbst einschätzt. Das ist das das wichtigste, dann bist du am überzeugendsten... Was kann dir denn passieren wenn diese Forderung überzogen sein sollte? Wenn man sich von "AUßEN" bewirbt, dann kann das dazu führen das man sofort wieder gehen kann, aber du und dein AG ihr kennt euch doch. Das schlimmste was passieren kann ist, das der AG mit einem Lächeln sagt, das er sich das überhaupt nicht vorstellen kann und dann vielleicht seine Vorstellungen nennt. Dann sagst du ja oder nein, bzw verhandelst, na und? Ach und dann könntest du dann gleich noch fragen, ob er sich vorstellen kann das du da überhaupt da hinkommst (zu deinen Vorstellungen) und wenn in welchem Zeitrahmen. So hast du gleich eine Perspektive.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 3. Februar 2006 Teilen Geschrieben 3. Februar 2006 Kann ich mir garnicht vorstellen das ein AG es zulässt, das der AN das Firmenhandy privat benutzen darf noch weniger ein Notebook wenn ich privat damit arbeite Gut, dann belehre ich Dich jetzt mal ganz aktuell eines Besseren - ich bin so ein AN. Ich darf meinen Firmenlaptop auch privat nutzen. Firmenhandy allerdings nur um angerufen zu werden (aus Kostengründen). LG Sabine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elo Geschrieben 3. Februar 2006 Teilen Geschrieben 3. Februar 2006 Gut, dann belehre ich Dich jetzt mal ganz aktuell eines Besseren - ich bin so ein AN. Ich darf meinen Firmenlaptop auch privat nutzen. Firmenhandy allerdings nur um angerufen zu werden (aus Kostengründen). LG Sabine Ich durfte bei meinem letzten Arbeitgeber sogar den Firmenwagen zu 100% privat nutzen, bzw. kam dieser aufgrund von Projektarbeit beim Kunden nie dienstlich zum Einsatz. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 3. Februar 2006 Teilen Geschrieben 3. Februar 2006 Kann ich mir garnicht vorstellen das ein AG es zulässt, das der AN das Firmenhandy privat benutzen darf noch weniger ein Notebook wenn ich privat damit arbeite Warum nicht? Was soll daran so aussergwöhnlich sein? Ich benutze mein Handy auch hier und da für das ein oder andere Privatgespräch, sei es dass ich in der Mittagspause mein Privathandy gerade auf dem Schreibtisch liegen gelassen habe oder ich in der U-Bahn nur mit dem Firmenhandy empfang habe. Das ganze ist wie mit dem "normalen" Telefon im Büro: Solange sich das ganze in einem vernünftigen Rahmen hält (und du nicht stundenlang durch die Welt telefonierst) sehe ich da überhaupt kein Problem drin. Mit dem Notebook in meiner alten Firma war das genauso - wieso soll ich (beispielsweise auf Dienstreise) darauf verzichten mal eben meine privaten E-Mails zu checken, oder sonstwas mit dem Ding zu machen? Solange ich mit meinen privaten Daten/Programme nicht die Funktionalitäten beinträchtige, die ich für die berufliche Verwendung benötige sehe ich da keine Probleme. sprich ich surfe z.B. damit im Inet, habe dann nur die FW die auf dem Rechner selbst installiert ist drauf und fange mir irgendwie nen aktuellen Virus einFür so etwas gibt es Brain 1.0 - wer nicht direkt auf jeden Button klickt und überlegt, was er da eigentlich gerade tut braucht sich um sowas keine Sorgen zu machen. Ich surfe seit 1997 ohne Firewall, ohne Virenscanner und habe bisher (okay, von Sasser damals abgesehen aber da war ich vorher zu Faul für's Windows Update) noch nie Probleme gehabt. Aber gut, das ist ein anderes Thema und gehört hier nicht hin ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 3. Februar 2006 Teilen Geschrieben 3. Februar 2006 Ich durfte bei meinem letzten Arbeitgeber sogar den Firmenwagen zu 100% privat nutzen Ja, das darf ich auch, nur muss ich den Geldwertevorteil auch versteuern. LG Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m3rry Geschrieben 6. Februar 2006 Teilen Geschrieben 6. Februar 2006 Ich kenne es wohl Hiemarbeitsplatz wird in unserer Firma auch praktiziert, es wäre für mich als Administrator, nur ein Unding meine MA mit dem Firmenlaptop den sie zuhause privat "uneingeschränkt" wie ich es ja nun von hier gehört habe, genutzt wird mit dem Laptop morgens wieder ins Firmennetzwerk zu lassen. Das ist grob fahrlässig. Das geht vielleicht wenn man alleinherscher im Unternehmen ist, aber ab einer gewissen Größe, z.b mit mehreren vernetzten Standorten ist das Risiko einfach zu groß. Private telefonate .. liegt wohl auch eher an der Größe des Unternehmens, ... in vielen Betrieben ist das ein Kündigungsgrund und auch arbeitsrechtlich festgehalten. Was solls, freut euch wenn ihr das dürft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m3rry Geschrieben 6. Februar 2006 Teilen Geschrieben 6. Februar 2006 Wieso 1-2 Wochen nach der Prüfung? Ist das eine Erkenntnis, für die Du nur keine Quelle angegeben hast, oder eine Schätzaussage? Klär (mich) bitte auf, wo das steht und wie in den 1-2 Wochen der "Status" des Bewerbers/Übernahmekandidaten/Ausgelernten ist. bimei Normalerweise wartest du erstmal ab, ob du wirklich übernommen wirst, dann wenn der erste Tag nach deiner Prüfung vorbei ist und sich keiner gemeldet hat, hast du gesetztlich schonmal einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das wäre die eine Möglichkeit, die Andere empfehlendwertere ist sich vorher mit dem AG zusammen zu setzen und zu besprechen was die Zukunft für dich bringen wird. sprich 1-2 Wochen nach der Prüfung, dazu werden dann auch die Rahmenbedingungen geklärt werden. Lies meine Antwort bitte einfach komplett: Mit beendigen der Prüfung ist deine Ausbildung vorbei wenn der AG nichts weiter zu dir sagt, hast du automatisch einen unbefristetes Arbeitsverhältniss. Demnach ist der Status mit der ersten Arbeitsminute nach bestehen der Prüfung klar definiert. http://www.aid.de/downloads/arbeitsrecht.pdf Also schonmal 3 Monate Kündigungsfrist. Sinnvoller ist es jedoch, sich mit dem AG abzusprechen und nicht gleich auf diese Art und Weise ins Berufsleben zu starten. Davon ausgegangen der AG weiß das du nun einen unbefristeten AV hast und sagt deshalb weiter nichts. Sollte (schätzwert) man sich in den 1-2 Wochen nach der Ausbildung mit dem AG zusammensetzten und den Vertrag aushandeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 6. Februar 2006 Teilen Geschrieben 6. Februar 2006 Sehe ich dort nicht und ein Artikel der Fachzeitschrift "B&B Agrar" ist auch keine allgemeingültige Quelle. Zitier mal bitte eine allgemeine, rechtsgültige Quelle, mit Gesetzesstellenangabe, damit ich das nachvollziehen kann. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m3rry Geschrieben 6. Februar 2006 Teilen Geschrieben 6. Februar 2006 Sehe ich dort nicht und ein Artikel der Fachzeitschrift "B&B Agrar" ist auch keine allgemeingültige Quelle. Zitier mal bitte eine allgemeine, rechtsgültige Quelle, mit Gesetzesstellenangabe, damit ich das nachvollziehen kann. bimei wieso schaust du nicht selbst nach Gesetzestexten, es ist so wie ich es sage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. Februar 2006 Teilen Geschrieben 6. Februar 2006 wieso schaust du nicht selbst nach Gesetzestexten, es ist so wie ich es sage. Ganz einfach: weil du hier Behauptungen aufgestellt hast. Behauptungen hat man in einer ordentlich geführten Diskussion zu belegen. Sollte man das nicht können, bleibt von Behauptungen nur heisse Luft übrig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m3rry Geschrieben 6. Februar 2006 Teilen Geschrieben 6. Februar 2006 Wie heisst es so schön ? wer lesen kann ist klar im Vorteil: In dem von mir nur schlampig verlinktem PDF Dokument sind alle BBIG Gesetzstellen hinterlegt .... §17 BBIG MFG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m3rry Geschrieben 6. Februar 2006 Teilen Geschrieben 6. Februar 2006 http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf Hier noch das passende Dokument dazu: Ist hier unter § 24 gelistet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 6. Februar 2006 Teilen Geschrieben 6. Februar 2006 Ist hier unter § 24 gelistet.Weil dein Verlinkter Artikel veraltet ist, denn das BBiG wurde in elementaren Teilen im April 2005 überarbeitet. Bitte bleib bei den Tatsachen: Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.Es reicht also nicht, wenn der Ex-Azubi am ersten Tag nach seiner Prüfung wieder im Betrieb erscheint und am Schreibtisch sitzt, nein er muss vom AG beschäftigt werden, also einen Arbeitsauftrag erhalten. Und bevor ich einen Arbeitsauftrag ausführe, kläre ich das Gehalt ab, nicht anders. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m3rry Geschrieben 7. Februar 2006 Teilen Geschrieben 7. Februar 2006 Vielleicht willst du es einfach nicht wahrhaben oder du verstehst den Kontext der Gesetzsprechung nicht: Zitat: Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mme Geschrieben 7. Februar 2006 Teilen Geschrieben 7. Februar 2006 so weit ich informiert bin, hat m3rry recht. Es wird durch die Großzahl der Richter (es soll wohl präzedenz Urteile geben) für den AN entschieden. Mit anderen Worten, wenn dein AG nichts sagt und du sitzt nach der Prüfung einfach am Schreibtisch hast du gute Karten. Trotzdem halte ich das hier als völlig unangebracht, da dies mit evt. Rechtsstreitigkeiten einhergeht, und wer will in einem Betrieb arbeiten, mit dem er in einem Rechtsstreit liegt? Ausserdem hat nicht jeder eine Rechtsschutzversicherung oder ist Gewerkschaftsmitglied. Somit sollte jeder der ein bischen Verstand hat diese Option nicht nutzen, sondern vorher mit seinem AG sprechen. Alles andere ist bestimmt die Hölle... Und so wie m3rry sich geäußert hat, kommt das als eine wenn auch nicht die Beste Option (es steht da ja rede lieber erst mit dem AG), aber doch nicht ganz abwegige Option in Betracht. Und dem sollte man doch klar wiedersprechen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. Februar 2006 Teilen Geschrieben 7. Februar 2006 wieso schaust du nicht selbst nach Gesetzestexten, es ist so wie ich es sage. Werd nicht frech! Vielleicht willst du es einfach nicht wahrhaben oder du verstehst den Kontext der Gesetzsprechung nicht:[...] Das war nicht meine Frage, der von Dir zitierte Gesetzestext ist mir bekannt. Ich fragte nach den 1-2 Wochen (s.o.), die Frage ist bisher unbeantwortet. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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