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Untermiete


GateCrasher

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Zunächst musst du das Untermietverhältnis (sofern du selber Mieter und nicht Eigentümer bist) vom Vermieter genehmigen lassen.

Und wenn mich mein Rechtsgefühl nicht täuscht dann musst du die Mieteinnahmen auch versteuern, sind ja Einnahmen. Wie es in der steuerlichen Betrachtung aussieht weiss ich nicht genau, wird aber wohl auch mit in dein Jahreseinkommen eingerechnet, kann also je nach Höhe der Miete doch schon einiges ausmachen.

Nicht angeben halte ich(abgesehen von moralischen Aspekten) für nicht sinnvoll, da das Mietverhältnis ja "behördlich" bekannt ist, denn die freundin wird die Miete ja angeben.

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Vielleicht bei Deinem Vermieter (so Du denn einen hast), beim Mieterschutzbund vielleicht (?), oder ansonsten vielleicht mal bei etwas grösseren Vermietungsfirmen anfragen...bei uns gibts so Bauvereine, die Wohnungen vermieten. Die haben bestimmt eine Abteilung wo sich jemand mit solchen rechtlichen Dingen beschäftigt...

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Wie sieht es denn aus, wenn die "Untermieterin" die Verlobte ist und deshalb halt die Hälfte der Kosten(für Wohnung und Energie) übernimmt. Das kann doch nicht sein, dass das als Einkommen gewertet wird. Dadurch hat man doch einfach weniger Ausgaben...

Äusserst ungut, wenn sie Hartz 4 bekommt wärest Du dann Unterhaltspflichtig!!!

Also per Devinition keine gute Idee!!!

Gruß

neo

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Wie sieht es denn aus, wenn die "Untermieterin" die Verlobte ist und deshalb halt die Hälfte der Kosten(für Wohnung und Energie) übernimmt. Das kann doch nicht sein, dass das als Einkommen gewertet wird. Dadurch hat man doch einfach weniger Ausgaben...

In dem Fall gäbe es aber kein Hartz4 mehr, weil es sich dann um eine Lebensgemeinschaft handeln würde.

Laut Anfangsposting geht es aber um eine Freundin und nicht um die Freundin.

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Jaja ich weis. Mich hats blos interessiert, weil das BEI MIR so kommen wird.

Aber sie bkommt ein Harz4, sondern macht eine Ausbildung + wird von den Eltern zusätzlich unterstützt.

In dem Fall bist du "Vorstand" eurer Lebensgemeinschaft. Dann wohnt sie auch nicht zur Untermiete, sondern ihr lebt in eurer gemeinsamen Wohnung.

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