bert_is_on_line Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 HI, so wie es aussieht, bin ich wohl 2 mal durch den schriftlichen Programmiertei gefallen. Alles andere habe ich aber bestanden....sprich Wiso, GH2 und die Projektarbeit. Jetzt weiß ich nicht wie es sich in so einem Fall verhällt? Muss meine Firma mich auch bei einer dritten Prüfung noch unterstützen..?..oder können die einfach sagen....sie sind jetzt zwei mal durchgefallen und wir beschäftigen sie kein weiteres halbes Jahr. Vielen dank und Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Martina_ Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 ich habe das buch "handbuch zur Abschlussprüfung IT-Berufe" da drin steht das man die Prüfung nur 2 x wiederholen kann auf seite 306 unter dem Punkt Wie oft, wo und wann kannst du die Prüfung wiederholen steht Grundsätzlich darfst du deine Prüfung zweimal wiederholen. §24 Abs 1 MPO zur Durchführung von Abschlussprüfungen[9]. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 2 BBiG) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bert_is_on_line Geschrieben 25. Januar 2006 Autor Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 ersteinmal danke..... ....und dann.....weisst Du ob mein Betrieb mich dabei unterstützen muss.....oder kann der jetzt einfach zu mir sagen "TSCHÜSS" Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 formal ist das Ausbildungsverhältnis nach wie vor nicht abgelaufen. Und eine Chance hast Du noch ( auf die ich mich sehr gut vorbereiten würde ). Der Ausbildungsvertrag endet üblicherweise mit dem Ereignis des Bestehens. Das ist bei Dir nicht der Fall, also bleibst Du Azubi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
captaincrash0815 Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 Willkommen im Club !!! Bin auch jetzt 2mal durch die schriftliche gefallen (FIAE) und hatte gestern ne mündliche Ergänzungsprüfung. Die Aufgabe war ziemlich einfach und konnte ich auch. Die waren zufrieden und ich hatte ich ein gutes Gefühl bis die mir gesagt haben, dass es zwar rechnerisch mögliche ist, die Prüfung zu bestehen. Aber theoretisch geht das gar nicht. Ich hätte 95% gebraucht. Und soviel bekommt man da nicht. Ich mein, sind die total ...!!!!!. Die IHK kannst total vergessen. Warum laden die mich überhaupt zu ner mündlichen Prüfung ein, die man sowieso nicht schaffen kann. Fühl mich ziemlich veräppelt von denen. Hätte auch gestern zu Hause bleiben können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 wenn du eine rechnerische Chance hast dann hast Du auch eine reelle. Wieso soll man keine 95% bekommen ? Formal muss jeder zu jedem Prüfungsteil eingeladen werden, auch wenn ab zu sehen ist, daß er wohl nicht bestehen wird. Willkommen im Land der Paragraphen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 Der Ausbildungsvertrag endet üblicherweise mit dem Ereignis des Bestehens. Das ist bei Dir nicht der Fall, also bleibst Du Azubi Nicht ganz: Der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Prüfung oder mit Ende des Vertrages. Eine Verlängerung bei Nichtbestehen der Prüfung gibt es "nur auf Verlangen des Auszubildenden". § 21 BBiG Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
_Martina_ Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 so stehts auch wieder in dem buch von mir auf seite 309 ..... Der Betrieb wird von sich aus nicht aktiv, denn du musst in dir das Verlangen verspüren und bei deinem Betrieb deinen Verlängerungswillen kundtun. Dein Betrieb muss deinen Antrag grundsätzlich annehmen, es sei denn, du stehst z.B. aus disziplinarischen Gründen ohnehin vor dem Rauswurf..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 Gilt "höchstens um ein Jahr" aus § 21 BBiG Abs. 3 jeweils oder insgesamt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 ich habe das buch "handbuch zur Abschlussprüfung IT-Berufe" Nur als Info, das ist veraltet, das ist jetzt § 37 BBiG. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Angela Geschrieben 25. Januar 2006 Teilen Geschrieben 25. Januar 2006 §21 BBiG2005 Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Nach §37 BBiG2005 kannst Du die Prüfung zweimal wiederholen. Nach dem zweiten Mal durchfallen muss Dich Dein Betrieb aber nicht weiterbeschäftigen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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