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Ausbildung fast geschaft --> nächste schritte


thenewuser

Empfohlene Beiträge

Hallo,

bin 21 und werde voraussichtlich im Juni meine Ausbildung erfolgreich beenden!

Ich habe mich bezüglich meiner Arbeitsstelle noch nicht gekümmert!

Als erstes steht ja das gespräch mit meinem Chef an!

Ich weis aber nicht wie ich das anstellen soll!

gleich aufs thema kommen?

wie auf fragen reagieren, wie ich mir das vorstelle, was ich vor habe!

wie sieht es mit gehalt aus!

wir sind eine kleine Firma mit ca. 15 leuten!

bekomme jetzt im 3. LJ 375€ auf die Hand

iss nicht viel ich weis!

Das Thema Geahlt wurde unter meinen Kollegen quasi nie angesprochen, daher weis ich auch nicht wonach ich mich da richten soll!!!

Wir sitzen im Süden von Brandenburg Gernze NS (Lutherstadt Wittenberg)

In den anderen Themen hier im Forum habe ich nicht das richtige dazu finden!!!

MfG

Thenewuser

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  • 4 Monate später...

Du kannst ja ganz egal ob Du übernommen wirst oder nicht, mal schnuppern gehen: Bewirb dich bei anderen IT-Firmen und schau mal was Du dort so raushandeln kannst - einfach um Deinen Marktwert zu ermitteln und etwas Verhandlungssicherer zu werden.

Solltest Du dann letztenendes nicht übernommen werden, kannst Du mit etwas Glück direkt beim neuen Betrieb anfangen

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Frag deinen Chef direkt ob du übernommen wirst, und zwar JETZT, nicht erst kurz vor Ende. Jenachdem was er sagt, kannst du dann entscheiden ob du dich irgendwoanders bewirbst oder nicht.

Deinen Marktwert kannst du versuchen anhand dessen zu bestimmen was andere (Mehrzahl) mit ähnlichen Qualifikationen, aus deiner Umgebung verdienen. Dabei kommt es Hauptsächlich darauf an wie gut du in der Praxis bist. (Nicht ausschließlich, auch Schulische Leistung zählt! Hauptsächlich bei Bewerbungen bei Fremdfirmen).

MfG

Markus

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Soweit ich weiß musst du dich 3 Monate vor dem Ende deiner Ausbildung arbeitslos melden, ...

Damit Du es nicht mehr nur "soweit" weisst: ;)

§ 37b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche

Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.

bimei

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