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Geschrieben

Einleitender Ausschnitt aus einem Heise Artikel.

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az. 25 S 118/2005) dürfen Internetanbieter nur Daten speichern, die für Rechnungserhebung notwendig sind. Die bei jeder Verbindung neu vergebene und für die Rechneridentifikation notwendige IP-Adresse etwa muss demnach sofort nach Beendigung der Verbindung vom Provider gelöscht werden. Mit Hilfe der IP-Adresse ließe sich sonst herausfinden, auf welchen Websites der Nutzer unterwegs war. "Das interessiert besonders die Polizei und andere Sicherheitsbehörden", erklärt Weichert.

Heisst das im Endeffekt das ich als Flatratebenutzer theoretisch Narrenfreiheit habe weil ich ja nach einer Neueinwahl direkt eine neue ip habe und mein Provider keine Informationen mehr speichern darf.Weil Abrechnen braucht er da nichts.

Beispiel:

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Ich flame in Foren rum.Hack diverse Rechner und ziehe illegale MP3s.Anschliessend trenne ich meine Verbindung und wenn nicht vorher schon ein Antrag an den Provider rausgegangen ist können die rein garnix machen ?Bzw wenn Sie was machen wird der Prozess hinfällig weil die Beweise illegal erworben wurden.

Ich mein Datenschutz ist ja schön und gut aber so find ich das ehrlich gesagt ziemlich krass.

Geschrieben

Insbesondere wenn man bedenkt das doch in Brüssel gerade über die neue EU-Richtlinie zur Datensicherheit beraten wird, wonach alle Verbindungsdaten eines Nutzers 6 bis 24 Monate gespeichert werden müssen.

Oder verwechsle ich da jetzt was?

Geschrieben

Da das nur ein Landgerichtsurteil ist, hat das aber auch noch keine Allgemeingültigkeit.

Jedes andere Landgericht kann anders entscheiden.

Ausserdem werden denke ich in absehbarer Zeit die gesetzlichen Grundlagen

zur Datenerhebung überarbeitet.

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/68333&words=Vorratsspeicherung

Stichwort Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten.

Geschrieben

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801

Das Urrteil was dazu führte.Daher auch der Absatz:

Das erstrittene Urteil könnte dennoch bald Schnee von gestern sein. Sobald die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wird, könnte die Praxis von T-Online sogar verpflichtend werden. "Wir haben auf der Grundlage des geltenden Rechtes entschieden", meinte Schichor. Wie der Bundesgesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung umsetze, bleibe abzuwarten. "Ich gehe erst einmal davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht kommt", sagt Voss, "denn sie widerspricht dem Grundgesetz und kann daher hier gar nicht umgesetzt werden." Gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hatten sich Telekommunikations- und Internetservice-Provider massiv eingesetzt.

Also laut momentanen Rechtsstand dürfne sie nicht speichern aber EU macht bald wohl nen anderslautendes Gesetz.

Geschrieben

Joah aber die Vorratsdatenspeicherung ist ja erstmal nur der zweite Schritt.Mir ging es um das Urteil vom Landesgericht.Und dem zufolge darf der Provider bei Flatratekunden keine Ips speichern was im Gegenzug bedeutet das man anonym surft.Wirtschaftliche Interessen sind da auch zweiseitig zu sehen.Der Provider braucht weniger speichern aber zum Beispiel die Musikindustrie wird ganz und garnicht begeistert sein.

Wollt ansich auch nur sichergehen das ich das soweit richtig verstehe weil ich den Schritt völlig anonym zu sein im Internet schon recht drastisch finde.

Geschrieben

Nach meinem Wissensstand ist das derzeitig gefällte Urteil am Landgericht zwar bindend im verhandelten Fall gegen die Telekom, da jedoch bereits (wie meine Vorredner schon angedeutet haben) ein Gesetzesentwurf vorliegt, welcher die Speicherung von Verbindungsdaten neu regelt, wird dies in naher Zukunft möglich sein (ich liebe lange Sätze :hells: ).

Ist also meiner Ansicht nach eher ein zu vernachlässigendes Urteil da ausserdem jedes Landgericht für sich entscheiden kann.

Greetz

Geschrieben

Die geplante Vorratsdatenspeicherung hat in der jetzigen Form imho keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht.

Zum Titel:

Völlig anonym im Internet:

Prepaidkarte aus dem Ausland :)

Geschrieben

Die Daten werden gespeichert, da ist derzeit eine EU-Gesetzesvorlage in der Mache (oder schon durch, fragt mich nicht), die EU-weit die Vorratsdatenspeicherung zur Pflicht machen soll. Stand in c't 1/06, glaub ich, hab sie jetzt nicht hier.

Absolute Anonymität ist aber genauso ein Mythos wie Atlantis.

Ob der Tatsache, dass die IP nicht verschleiert werden kann, da ja die pakete wissen müssen, wohin sie sollen, kann stets nachverfolgt werden, welchen Weg IP-Pakete nehmen.

Die Nutzung von Proxies erschwert die Nachverfolgung enorm (wenn man über die richtigen geht), unmöglich wird sie dadurch aber nicht.

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