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Rechnung als Privatperson ausstellen ?


baba007

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Hallo Zusammen,

hab da ein kleines Problem und weiss wirklich nicht wie ich es am besten hand haben soll.

Ich werde eine Internetpräsenz für einen Verein entwickeln. Meine erste Arbeit für Dritte, daher werde ich nicht viel verlangen. Ich möchte mir ein paar Referenzen herausarbeiten. Rechnung wird sich voraussichtlich auf nicht mehr als 1000 Euro belaufen nur wie soll ich das als Azubi machen ? Bin kein Freiberufler, Unternehmer oder was auch immer ;) Ich habe bis dato keine Nebenberuflichetätigkeit gehabt, beabsichtige jedoch dieses Jahr noch eine aufzunehmen, daher :

1) Kann ich eine Rechnung über 1000€ als Privatmann & Azubi ausstellen ?

2) Muss ich sie versteuern, sprich dem Finanzamt diese Einnahmen mitteilen ?

3) Ich zahle ATM 3,33€ im Monat Lohnsteuer, daher mache ich auch keine Lohnsteuererklärung. Muss ich mit den 1000€ dann doch eine machen ?

4) Welche praktischen Möglichkeiten bieten sich an, wenn man für ein Unternehmen oder Verein, ein Projekt durchführt ? Und welche Vorteile / Nachteile ergeben sich dadurch für mich ?

5) Mein Ausbildungsgehalt ist enorm hoch für einen FIAE. Muss ich auf irgend welche Freibeträge achten, damit ich nicht alles ganz normal versteuern muß (SKL 1) ?

Meinen Arbeitgeber werde ich informieren, das ist hier nciht das Thema.

Ich bedanke mich für Eure Ratschläge

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Man kann sich aber doch als Freiberufler anmelden (falls Anmeldung ueberhaupt noetig) und dann doch eine Rechnung auf eigenen Namen ausstellen.

Dazu gehoert es net viel als einen simplen Eintrag ins Handelsregister (wie gesagt, falls noetig).

Dazu solltest du dich aber ueber Freiberufler (ich mein HPs machen zaehlt da auch drunter) erkundigen, und dann zu deiner Stadt gehn und dort eintragen lassen ;)

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Als Freiberufler könnte er es versuchen, die Kriterien für Freiberufler wurden etwas gelockert. Ich geb ihm aber trotzdem wenig Chancen, daß er diesen Status kriegt.

Du könntest auch einfach nen Gewerbeschein holen, das kostet nicht die Welt und arg viel Papierkram ist das AFAIK auch nicht.

Dann wird allerdings auch eine Einkommenssteuererklärung Pflicht, du mußt die Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit ja auch irgendwie versteuern.

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Man kann sich aber doch als Freiberufler anmelden (falls Anmeldung ueberhaupt noetig) und dann doch eine Rechnung auf eigenen Namen ausstellen.

Dazu gehoert es net viel als einen simplen Eintrag ins Handelsregister (wie gesagt, falls noetig).

Dazu solltest du dich aber ueber Freiberufler (ich mein HPs machen zaehlt da auch drunter) erkundigen, und dann zu deiner Stadt gehn und dort eintragen lassen ;)

Man kann sich nicht als Freiberufler anmelden und muß sich auch nirgends eintragen lassen. Das Finanzamt muß den Status des Freiberuflers akzeptieren, das ist entscheidend.

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Welche steuerlichen Merkmale gilt es dann zu beachten wenn ich Kleingewerbetreibender bin ? Wird mein Azubilohn anders versteuert oder das, nur durch diese Tätigkeit, erworbene Geld ?

Ist jemand hier Azubi, praktiziert sowas und hat bereits beim Finanzamt gefragt respektive eine Steuererklärung gemacht ?

Ich kenne zwar die Freibeträge für Gewerbetreibende, auch Freiberufler, aber zählt dazu auch mein Azubigehalt oder nur die "zusätzlichen" Verdienste ?

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Wie gesagt, er solle sich darueber informieren.

Und ... zum Gewerbeschein... der kostet nur den Eintrag von 10-20 Euro je nach Behoerde...

Und die Steuererklaerung muss man nur voll machen, wenn man ueber ein gewisses Einkommen kommt.. aber das is um einiges hoeher... sonst muss man nur ne etwas kleine erweiterte Erklaerung machen, die net so wild ist.... (achtung nix Quellen, nur aus frueheren Recherchen zusammengeklaubtes Wissen) =)

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boah bürokratiejungel deutschland :D

90% hättes es doch schon längst schwarz gemacht ;)

ich persönlich würde auch schaun das ich das "legal" mache aber wenn das so ein act ist!

vor allem wenns um weniger geld geht...

ist es dann eigentlich überhaupt nicht zulässig (offiziell) arbeiten gegen geld zu verrichten?

dürfte ich zB auch nicht beim aufbauen von irgendwas oder sonstige arbeiten bei zB einem fest ausführen? :rolleyes:

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Eine Programmierarbeit wird sowieso nicht als freiberuflliche Leistung gewertet.

Weiterhin ist es in der Regel einem Azubi untersagt, nebenbei zu programmieren. Der Arbeitgeber hat ein Anrecht auf maximales Engagement des Azubi. Sowas muss unbedingt VOR der Annahme des "Auftrags" geregelt sein.

Du hast also praktisch keine Chance eine Rechnung zu schreiben. Abgesehen davon müsste das "Einkommen" versteuert werden und dem FA kenntlich gemacht werden, was ohne Gewerbe nicht geht. Und da spielt der AG sicher auch wieder nicht mit.

Weiterhin wärst Du blöde sowas zu machen. Du hast als Azubi keinerlei Haftungsbeschränkung z.b. bei falschem inhalt einer Programmier- oder Designleistung im Web und der Auftrag endet nach geltendem Recht auch nicht mit der Übergabe einer Seite oder einer Programmierung, sondern mit einer formalen Abnahme ....

Finger weg ;) Und bloß nicht fragen wie das die "Profis" bei Undertool, Myhammer etc machen. Will ich lieber gar nicht wissen

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Weiterhin ist es in der Regel einem Azubi untersagt, nebenbei zu programmieren. Der Arbeitgeber hat ein Anrecht auf maximales Engagement des Azubi.

Zeig mir bitte die Stelle wo es stehen soll. Ich habe bereits erwähnt, dass ich meinem AG das sage, kein Thema. Aber untersagt ist es mir nicht, weder zu arbeiten noch zu programmieren. Ausgeschlossen sind jedoch arbeiten für die Konkurrenz und natürlich Arbeiten zur später Stunde etc.

Weiterhin wärst Du blöde sowas zu machen. Du hast als Azubi keinerlei Haftungsbeschränkung z.b. bei falschem inhalt einer Programmier- oder Designleistung im Web und der Auftrag endet nach geltendem Recht auch nicht mit der Übergabe einer Seite oder einer Programmierung, sondern mit einer formalen Abnahme

Ich wäre blöde zu arbeiten. Genau, 5 mio sagen sich das auch und du zahlst dafür. Super idee.

Haftungsbeschränkung : will ich auch nicht, brauche ich nicht. und natürlich bin ich, nicht der Webmaster sondern der Entwickler. Meine Arbeit ist beendet wenn, der Auftraggeber sagt : alles klar, vielen Dank, hier haben sie das Geld.

Und ich werde nach Pflichtenheft arbeiten und nicht nach lari fari

boah bürokratiejungel deutschland

90% hättes es doch schon längst schwarz gemacht

Da hast du absolut Recht. Das ist offensichtlich ein Akt. Eins ist klar, für 20 Stunden arbeit, werde ich nicht 5 Stunden in irgend einem Amt verbringen und ein Gewerbe anmelden.

Gibts da wirklich keine andere Möglichkeit ?

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Hier exemplarisch ein Passus:

http://72.14.207.104/search?q=cache:NouWaUocDV8J:www.mpi-hd.mpg.de/br/tarif/tvaoed_allg.pdf+nebent%C3%A4tigkeit+ausbildungsverh%C3%A4ltnis&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=10&client=firefox-a

Schau mal in Deinen Ausbildungsvertrag. Da muss sowas eigentlich auch drin stehen. Wenns bei Dir nicht drin steht ist das auch nicht wirklich ein Freifahrtschein. Wenn Deine Leistungen nachlassen sollten und jemand beim AG regt sich darüber auf bist Du dran, wenn Du die Zusage über Nebentätigkeit nicht schriftlich um im Vorfeld vorliegen hast.

Das Thema mit der Haftpflicht bzw. der Haftung selbst unterschätzt Du. Ist aber Dein Ding.

Du fragst nach legalen sicheren Möglichkeiten. Die gibt es nicht.

Nicht solange Du Azubi bist.

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Zeig mir bitte die Stelle wo es stehen soll. [...] Ausgeschlossen sind jedoch arbeiten für die Konkurrenz und natürlich Arbeiten zur später Stunde etc.

Und an welcher Stelle steht das? :hells:

Gibts da wirklich keine andere Möglichkeit ?

Warum beschäftigt derjenige Dich nicht in Nebenbeschäftigung?

Und achte bitte mal etwas auf Deinen Ton!

bimei

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Ich werde eine Internetpräsenz für einen Verein entwickeln. Meine erste Arbeit für Dritte, daher werde ich nicht viel verlangen. Ich möchte mir ein paar Referenzen herausarbeiten. Rechnung wird sich voraussichtlich auf nicht mehr als 1000 Euro belaufen nur wie soll ich das als Azubi machen ? Bin kein Freiberufler, Unternehmer oder was auch immer ;)

[...]

Meinen Arbeitgeber werde ich informieren, das ist hier nciht das Thema.

1. Du musst Du ein Gewerbe anmelden o.ä.

2. Bevor Du das machst, solltest Du mit Deinem Arbeitgeber darüber sprechen. Wenn Du für Deinen AG auch entwickelst und ihr ein ähnliches Tätigkeitsfeld hättet, dann kann das durchaus ein Problem sein (überprüfe Deinen Ausbildungsvertrag)

3. Danach solltest Dir erst Gedanken über die Bezahlung machen und einen Auftrage annehmen

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Und an welcher Stelle steht das? :hells:

Das habe ich bereits in Erfahrung gebracht. Hab mit meinem Personlachef darüber gesprochen.

Warum beschäftigt derjenige Dich nicht in Nebenbeschäftigung?

Und achte bitte mal etwas auf Deinen Ton!

Weil es eine Arbeit für ca. 1 monat wäre und ich würde nur ungern, für weitere Monate pseudoangestellter sein, aber vermutlich bleibt mir nichts anderes übrig

und ja, Ton war auf etwas zu hoch, aber ein "untersagt" und "sowas blödes nicht tun", ist einfach nicht FAKT. Sorry

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Das habe ich bereits in Erfahrung gebracht. Hab mit meinem Personlachef darüber gesprochen.

Ich sehe zwar nicht die Frage zu der Antwort, aber ok. ;-)

Weil es eine Arbeit für ca. 1 monat wäre und ich würde nur ungern, für weitere Monate pseudoangestellter sein, aber vermutlich bleibt mir nichts anderes übrig

Du meinst "Pseudoangestellter", weil der "Verdienst" auf mehrere Monate verteilt werden müsste?

und ja, Ton war auf etwas zu hoch, [..]. Sorry

Ok.

bimei

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