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Geschrieben

Also bei 4.2 (Kündigung des Ausbildungsverhältnisses) hab ich die 5, da laut BBiG der Auszubildende nach Ablauf der Probezeit nur kündigen darf, wenn er den Ausbildungsberuf wechseln will.

Geschrieben
Also bei 4.2 (Kündigung des Ausbildungsverhältnisses) hab ich die 5, da laut BBiG der Auszubildende nach Ablauf der Probezeit nur kündigen darf, wenn er den Ausbildungsberuf wechseln will.

Hi,

3 sollte auf jedenfall richtig sein!!! Buch S. 8 (Kündigungsrecht laut BBiG)

:P

Geschrieben
*anfall*

Was war'n das für Aufgaben und was sind das für Lösungen...

4.1 was nicht im vertrag steht

4.2 wann sie kündigen kann

4.3 wo mindestvergütung

<-- "Minimalform für Prüfungsaufgabenkenner" ;-)

Geschrieben
Also bei 4.2 (Kündigung des Ausbildungsverhältnisses) hab ich die 5, da laut BBiG der Auszubildende nach Ablauf der Probezeit nur kündigen darf, wenn er den Ausbildungsberuf wechseln will.

das stimmt nicht

§15 Abs. 2 BBig

vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

Geschrieben
Also bei 4.2 (Kündigung des Ausbildungsverhältnisses) hab ich die 5, da laut BBiG der Auszubildende nach Ablauf der Probezeit nur kündigen darf, wenn er den Ausbildungsberuf wechseln will.

Die IG-Metall sagt da aber etwas anderes.. mit schriftlicher Begründung kann ein Ausbildungsabbruch oder Wechsel mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen geschehen:

http://www.jugend.igmetall.de/content.meinrecht/content.meinrecht.glossar/glossar.meinrecht.28/index.html

Da es so viele Ausbildungsabbrecher gibt glaube ich kaum das es da keinen ordentlichen Weg gibt.. bzw denke mal das die 4 Wochen entsprechend korrekt sind...

IMHO also Lösung 3 für 4.2

Geschrieben

Also bei mir im IT-Handbuch (S. 8) steht:

Nach der Probezeit kann nur gekündigt werden

1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2. vom Auszubildenden mit einer Frist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.

Demnach, ist meiner Meinung nach 5 richtig, weil hier die Aussage war: "Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn sie den Ausbildungsberuf wechselt."

Geschrieben
Die IG-Metall sagt da aber etwas anderes.. mit schriftlicher Begründung kann ein Ausbildungsabbruch oder Wechsel mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen geschehen:

http://www.jugend.igmetall.de/content.meinrecht/content.meinrecht.glossar/glossar.meinrecht.28/index.html

Da es so viele Ausbildungsabbrecher gibt glaube ich kaum das es da keinen ordentlichen Weg gibt.. bzw denke mal das die 4 Wochen entsprechend korrekt sind...

IMHO also Lösung 3 für 4.2

In der Aufgabe steht "ohne Angabe von Gründen"

UND

"SIND WIR METALLSPÄHNE" ???

:bimei

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