azett Geschrieben 22. Februar 2006 Geschrieben 22. Februar 2006 Salut, ich habe mich vorhin erstmal überzeugen müssen, daß das IT-Handbuch überhaupt zugelassenes Hilfsmittel ist. Zunächst konnte mir die zuständige Frau von der IHK Südwestsachsen (Chemnitz, Plauen, Zwickau) nur die Information geben, daß es am Mittwoch "vielleicht beanstandet" werden könnte...ich solle es aber "auf jeden Fall mal mitnehmen". Nach einigem Nachhaken meinerseits ist sie sie zu dem Schluß gekommen, daß man es verwenden darf. Mit PostIts zu Markierungszwecken. Markieren werd ich mir das OSI-Modell. Und dann noch die Sachen, die mir bis dahin als meine persönlichen "Wackelthemen" auffallen. Ich rate allerdings davon ab, jedes beliebige Thema zu markieren - dann biste mit dem Inhaltsverzeichnis wieder schneller als mit deinen Zetteln ..azett Zitieren
tapa Geschrieben 23. Februar 2006 Geschrieben 23. Februar 2006 IHK Köln: Sehr geehrter Herr X, das IT-Tabellenbuch ist zur Zwischenprüfüng zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen und Markierungs-Post-Its sind erlaubt. Es ist nicht erlaubt, dass Sie kopien aus anderen Büchern machen und mit ins Handbuch legen. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln Im Auftrag ** Postanschrift: 50606 Köln Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln Zitieren
tapa Geschrieben 24. Februar 2006 Geschrieben 24. Februar 2006 @ Admins danke fürs editieren meine vorposts Hab noch ne andere mail gekriegt: Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. Sie können Post-Its einkleben, und auch Seitenangaben vornehmen. Bitte vermeiden Sie jedoch Ergänzungen, da Ihnen dies im Zweifelsfall als Täuschungsversuch ausgelegt werden kann. Für die Prüfung wünsche ich Ihnen viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln Im Auftrag Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 24. Februar 2006 Geschrieben 24. Februar 2006 Hab noch ne andere mail gekriegt: vielen Dank für Ihre Anfrage, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet wurde. [...] Schon komisch ... Das heisst doch, dass der erste Antworter der IHK Köln gar nicht zuständig war - und daher auch keine verbindliche Aussage treffen konnte / durfte. gruss, timmi (verunsichert) Zitieren
Puppetmaster2006 Geschrieben 27. Februar 2006 Autor Geschrieben 27. Februar 2006 Also meine IHK (München) hat sich bis jetzt noch nicht wieder bei mir gemeldet... Ein Zeichen? Ich klebe die einfach ein und hoffe auf den aktzeptierenden Verstand der Aufpasser bei der Prüfung. Mal ehrlich, ich glaube es gibt niemanden, der was gegen Post It's haben wird, passt ja kaum das Thema drauf, was man an der Stelle findet... Zitieren
-TBB- Oklino Geschrieben 2. März 2006 Geschrieben 2. März 2006 Soweit ich weiß gibt die IHK Essen gar keine Vorgaben außer das Wort "Tabellenbuch". Unser Ausbilder meinte man könnte sich dann ja theoretisch nen eigenes Handbuch zusammentackern *löl*. Die Antwort auf die Anfrage wegen der Post-Its finde ich witzig... Das IT-Handbuch ist voller Lösungen. Mit gesundem Menschenverstand betrachtet wäre allein die Anwendung des Buches ein Täuschungsversuch. Außerdem kann ein Täuschungsversuch auch nur vorliegen, wenn Schüler xyz weiß dass eine Arbeit über Kakteen in der Antarktis geschrieben wird und es definitv sicher ist, dass der Stoffwechsel oder die Zellstruktur der dort vorkommenden Gattungen abgefragt wird und er sich DANN genau dazu einen Spickzettel macht. Bei der IHK kommt es aber oft zu einem unvorhersehbarem Sinneswandel derer die aus dem Fragenkatalog die Arbeit zusammenstellen und ZACK werden überwiegend Themen abgefragt auf die man nicht gefasst war. Davon abgesehen dass Mail 1 eventuell falsch war... wo is der Unterschied zwischen "Handschriftliche Ergänzungen" und "Kopien aus anderen Büchern"?? Dann schreib ich die Kern-infos einfach ab und kleb nen Post-It rein. Wie auch immer, ich glaube die Jungs bei den verschiedenen Kammern sind sich selbst intern überhaupt nicht einig was nun Sache ist. Das geht allein schon aus den beiden Mail und der Aussage: "Bitte vermeiden Sie jedoch Ergänzungen, da Ihnen dies im Zweifelsfall als Täuschungsversuch ausgelegt werden kann." hervor. Wie ergibt sich ein "Zweifelsfall" bei einer Ergänzung? Wenn Prüfer a sagt "nee das darf er nicht" und b sagt "doch" oder wenn zufällig das Thema dran kam? Ich finde die Kammern sollten sich nochmal zusammensetzen und eine Bundesweite klar verständliche Regelung finden! NACHTRAG: Nochmal zum Täuschungsversuch. Sich eine Ergänzung einzukleben führt natürlich den Zustand herbei, dass man wahrscheinlich der einzige ist, der eben genau diese Erg. hat - was dem Prüfling einen Vorteil den anderen gegenüber verschaffen ~könnte~. Aber ist es nicht schon ein Vorteil den anderen gegenüber sich Reiter in des Buch zu kleben um die persönlich als wichtig empfundenen Themen schneller zu finden? (das ist nämlich auch bei bestimmten IHKn erlaubt). Auch Querverweise die einer hat (IHK mail 2 erwähnt) sind ein Vorteil, wenn nicht alle über diese verfügen. Zitieren
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