Welenreiter Geschrieben 10. Februar 2006 Geschrieben 10. Februar 2006 Hallo Leute, ich suche den Punkt in die Ebay AGB der einen dazu verpflichtet Wahrheitliche Artikelbeschreibung zu formulieren. Leider finde ich diesen nicht. Bin ich also garnicht dazu verpflichtet die Artikelbeschreibung Wahrheitlich zu formulieren? Postet mir bitte wenn möglich den Link zu der Seite der AGB auf der ich das nachlesen kann! Ich habe jedoch nichts gefunden.
Gast Geschrieben 10. Februar 2006 Geschrieben 10. Februar 2006 [X] Du hast nicht gesucht. § 8 Allgemeine Grundsätze ... 4. Der Anbieter muss die eBay-Grundsätze zum Einstellen von Artikeln beachten. Er hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen und muss sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben. Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren. Der Anbieter muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht. http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html Auch lesenswert: http://pages.ebay.de/help/sell/policies.html Für etwas mehr juristischen Tiefgang: http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm
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