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Wo darf man das IT-Handbuch benutzen, und wo nicht?


Tyranor

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In der Einladung für die Zwischenprüfung steht drinnen das das IT-Handbuch erlaubt ist.

Das bedeutet aber nicht, dass man es auch im WISO Teil benutzen darf. Dort durfte man das Buch bisher nicht benutzen. Das steht aber auch auf dem Deckblatt von jedem Teil drauf ob man darf oder nicht.

Frage: Sind Post-IT's en masse erlaubt?

Wenn deine IHK Post-Its erlaubt dann kannste das Buch auch damit zupflastern. Ich habe noch keine Einschrännkung bei der Anzahl von Post-Its erlebt. Aber das muss nichts heißen.

Und darf man es überall benutzen oder etwa nur bei bestimmten Themen?

Bisher durfte man es in Teil 1 und Teil 2 benutzen.

Frank

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für die zwischenprüfung ist das tabellenbuch zugelassen. ohne einschränkungen.

[...]

die einschränkung mit wiso gilt für die abschlussprüfung.

Wie kommst Du denn da drauf? Ich zitiere mal die offizielle Stellungnahme der GBA dazu, die bundesweit (ausser BaWue) gültig ist:

---------------- Zitat Anfang ------------------

IHK-GBA-News Ausgabe 8/2000

Schriftliche Abschlussprüfung

IT-Berufe

Hilfsmittel

Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. [...]

Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird.

Köln, 22. Septemper 2000

- - - - - - - - - - -

Ausgabe 3/01

Schriftliche Zwischenprüfungen IT-Berufe

Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe

Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen.

[...]

Nürnberg, 01-04-11

---------------- Zitat Ende ------------------

gruss, timmi

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korinthen.....

du weisst so gut wie ich, daß die zp ein aufgabensatz ist. wie in drei-teufelsnamen soll die prüfungsaufsicht kontrollieren ob ein prüfling 'verbotenerweise' für den wiso teil informationen im tabellenbuch nachschlägt.

es bleibt ja dem prüfling überlassen, wann und in welcher reihenfolge er die aufgaben bearbeitet.

nutzlose klug...., sonst nichts.

zum aus der haut fahren.

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korinthen.....

nutzlose klug...., sonst nichts.

Och, erstmal ist es nur die "Wiedergabe von Regeln unter Zuhilfenahme einer Quelle", was mehr ist, als eine einfache Aussage "man darf" oder "man darf nicht". Ob der Einzelne sich an die "Regeln" hält oder nicht, entscheidet der Einzelne erstmal selbst.

Ein Beschimpfen könnte mich z.B. denken lassen, Du fühlst Dich ertappt eine "unkorrekte" Aussage gemacht zu haben, was Deine Aussage zum Thema dann nicht unbedingt wertvoller macht. Aber egal, was ich denke, nimm bitte einfach Abstand von Pöbeleien, wie auch immer sie ausgedrückt sein mögen.

bimei

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du weisst so gut wie ich, daß die zp ein aufgabensatz ist. wie in drei-teufelsnamen soll die prüfungsaufsicht kontrollieren ob ein prüfling 'verbotenerweise' für den wiso teil informationen im tabellenbuch nachschlägt.

Erstens ist das etwas ganz anderes als Deine falsche Behauptung "für die zwischenprüfung ist das tabellenbuch zugelassen. ohne einschränkungen".

Und zweitens halte ich es für einen äusserst bedenklichen "Rat", zu Betrug bei der Prüfung aufzurufen. Das Risiko ist hoch, falls man erwischt wird.

gruss, timmi

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Ich (IHK Koblenz) darf das Tabellenbuch benutzen,steht im offiziellen IHK Brief.

Aber ich habe noch eine weitere Frage:

Darf man in das Tabellenbuch Definitionen reinschreiben? selbstgeschrieben,in nicht zusammenhängenden Sätzen?

Falls nein,wie läuft so eine ZP eigentlich ab? Wieviele sitzen da in einem Raum? Wieviele Aufpasser? Werden stichprobenartig die Tabellenbücher durchgeblättert?

Danke fürs lesen :)

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Darf man in das Tabellenbuch Definitionen reinschreiben? selbstgeschrieben,in nicht zusammenhängenden Sätzen?

Das kann nur deine IHK beantworten. Ich tippe mal auf nein.

Falls nein,wie läuft so eine ZP eigentlich ab? Wieviele sitzen da in einem Raum? Wieviele Aufpasser? Werden stichprobenartig die Tabellenbücher durchgeblättert?

Hängt von der IHK, vom Raum usw. ab.

Frank

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