Tyranor Geschrieben 15. Februar 2006 Teilen Geschrieben 15. Februar 2006 Hi, bei mir an der Schule werden unterschiedliche varianten dazu angegeben. Darf man das Buch jetzt überall benutzen, oder eher doch nicht?:confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sariel Geschrieben 15. Februar 2006 Teilen Geschrieben 15. Februar 2006 Tag, im WISO Teil darf man das Buch AFAIR nicht benutzen. Sariel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shatraug Geschrieben 17. Februar 2006 Teilen Geschrieben 17. Februar 2006 In der Einladung für die Zwischenprüfung steht drinnen das das IT-Handbuch erlaubt ist. Frage: Sind Post-IT's en masse erlaubt? Und darf man es überall benutzen oder etwa nur bei bestimmten Themen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 17. Februar 2006 Teilen Geschrieben 17. Februar 2006 In der Einladung für die Zwischenprüfung steht drinnen das das IT-Handbuch erlaubt ist. Das bedeutet aber nicht, dass man es auch im WISO Teil benutzen darf. Dort durfte man das Buch bisher nicht benutzen. Das steht aber auch auf dem Deckblatt von jedem Teil drauf ob man darf oder nicht. Frage: Sind Post-IT's en masse erlaubt? Wenn deine IHK Post-Its erlaubt dann kannste das Buch auch damit zupflastern. Ich habe noch keine Einschrännkung bei der Anzahl von Post-Its erlebt. Aber das muss nichts heißen. Und darf man es überall benutzen oder etwa nur bei bestimmten Themen? Bisher durfte man es in Teil 1 und Teil 2 benutzen. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 17. Februar 2006 Teilen Geschrieben 17. Februar 2006 für die zwischenprüfung ist das tabellenbuch zugelassen. ohne einschränkungen. wie solle das denn kontrolliert werden. die einschränkung mit wiso gilt für die abschlussprüfung. rhabarber, rhabarber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 17. Februar 2006 Teilen Geschrieben 17. Februar 2006 für die zwischenprüfung ist das tabellenbuch zugelassen. ohne einschränkungen. [...] die einschränkung mit wiso gilt für die abschlussprüfung. Wie kommst Du denn da drauf? Ich zitiere mal die offizielle Stellungnahme der GBA dazu, die bundesweit (ausser BaWue) gültig ist: ---------------- Zitat Anfang ------------------ IHK-GBA-News Ausgabe 8/2000 Schriftliche Abschlussprüfung IT-Berufe Hilfsmittel Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Winter 2000/20001 zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II in der Abschlussprüfung der IT-Berufe auch ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. [...] Im Sinne eines ordnungsgemäßen und kontrollierbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Die Verwendung mehrerer Tabellenbücher durch einen Prüfling ist nicht zugelassen. Ausgenommen hiervon ist nur der (seltene) Ausnahmefall, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Köln, 22. Septemper 2000 - - - - - - - - - - - Ausgabe 3/01 Schriftliche Zwischenprüfungen IT-Berufe Hilfsmittel für die Zwischenprüfungen der IT-Berufe Neben dem Taschenrechner ist ab dem Prüfungstermin Herbst 2001 analog zu den Abschlussprüfungen auch bei den Zwischenprüfungen ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. [...] Nürnberg, 01-04-11 ---------------- Zitat Ende ------------------ gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
api Geschrieben 18. Februar 2006 Teilen Geschrieben 18. Februar 2006 korinthen..... du weisst so gut wie ich, daß die zp ein aufgabensatz ist. wie in drei-teufelsnamen soll die prüfungsaufsicht kontrollieren ob ein prüfling 'verbotenerweise' für den wiso teil informationen im tabellenbuch nachschlägt. es bleibt ja dem prüfling überlassen, wann und in welcher reihenfolge er die aufgaben bearbeitet. nutzlose klug...., sonst nichts. zum aus der haut fahren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 18. Februar 2006 Teilen Geschrieben 18. Februar 2006 korinthen..... nutzlose klug...., sonst nichts. Och, erstmal ist es nur die "Wiedergabe von Regeln unter Zuhilfenahme einer Quelle", was mehr ist, als eine einfache Aussage "man darf" oder "man darf nicht". Ob der Einzelne sich an die "Regeln" hält oder nicht, entscheidet der Einzelne erstmal selbst. Ein Beschimpfen könnte mich z.B. denken lassen, Du fühlst Dich ertappt eine "unkorrekte" Aussage gemacht zu haben, was Deine Aussage zum Thema dann nicht unbedingt wertvoller macht. Aber egal, was ich denke, nimm bitte einfach Abstand von Pöbeleien, wie auch immer sie ausgedrückt sein mögen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 19. Februar 2006 Teilen Geschrieben 19. Februar 2006 du weisst so gut wie ich, daß die zp ein aufgabensatz ist. wie in drei-teufelsnamen soll die prüfungsaufsicht kontrollieren ob ein prüfling 'verbotenerweise' für den wiso teil informationen im tabellenbuch nachschlägt. Erstens ist das etwas ganz anderes als Deine falsche Behauptung "für die zwischenprüfung ist das tabellenbuch zugelassen. ohne einschränkungen". Und zweitens halte ich es für einen äusserst bedenklichen "Rat", zu Betrug bei der Prüfung aufzurufen. Das Risiko ist hoch, falls man erwischt wird. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
azubi2006 Geschrieben 24. Februar 2006 Teilen Geschrieben 24. Februar 2006 Ich (IHK Koblenz) darf das Tabellenbuch benutzen,steht im offiziellen IHK Brief. Aber ich habe noch eine weitere Frage: Darf man in das Tabellenbuch Definitionen reinschreiben? selbstgeschrieben,in nicht zusammenhängenden Sätzen? Falls nein,wie läuft so eine ZP eigentlich ab? Wieviele sitzen da in einem Raum? Wieviele Aufpasser? Werden stichprobenartig die Tabellenbücher durchgeblättert? Danke fürs lesen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baba007 Geschrieben 24. Februar 2006 Teilen Geschrieben 24. Februar 2006 timmy-bonn : Das IT-Handbuch ist ein zugelassenes Hilfsmittel in der ZP. Es steht so in der Einladung und wie api schon sagt, es sind alle Aufgaben in einem Stück drin, da ist nix mit Aufteilung und Kontrolle wie in der AP ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 25. Februar 2006 Teilen Geschrieben 25. Februar 2006 Darf man in das Tabellenbuch Definitionen reinschreiben? selbstgeschrieben,in nicht zusammenhängenden Sätzen? Das kann nur deine IHK beantworten. Ich tippe mal auf nein. Falls nein,wie läuft so eine ZP eigentlich ab? Wieviele sitzen da in einem Raum? Wieviele Aufpasser? Werden stichprobenartig die Tabellenbücher durchgeblättert? Hängt von der IHK, vom Raum usw. ab. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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