XGuardian Geschrieben 18. Februar 2006 Teilen Geschrieben 18. Februar 2006 Hi ich hab mal nee frage zu Solidaritätszuschlag in einer Umschulung. Muss der beitag gezahlt werden oder nicht? (Mich wundert das nur weil ich in meiner vorherigen Ausbildung den Beitrag gezahlt habe und bei meiner Umschulung nicht.) => bzw. die Firma den nicht in meiner Lohnabrechnung mit berechnet hat. Ich hab mein Lohnsteuererklärung getätigt, und hab von denen bescheid bekommen das ich den Solidaritätszuschlag zurück zahlen muss. Was mir damals schon verwunderlich war, ist das Ich bei der Angabe der Daten damals keinen Solidaritätszuschlag angeben konnte von der Lohnsteuererklärungstabelle von meiner Firma aus, weil die keinen berechnet haben. Deswegen dachte mich mir wird schon so stimmen das der (Auszubildende oder Umschüler) davon ausgenommen ist zu zahlen. Was mir auch aufgefallen ist das in meinen ganzen Lohnzettel nirgends Solidaritätszuschlag mit eingezahlt worden ist. 1: Jetzt sind halt die Fragen sind "Azubis - Umschüler" davon ausgenommen? 2: Wenn sich herausstellt das Ich Solidaritätszuschlag zahlen hätte müsste, hätte das nicht dann in Meinen Lohnabrechnung mitgerechnet werden sollen? 3: Müsste nicht die Firma dann diesen Betrag begleichen bzw. ist dann nicht die komplette Berechnung von 1 1/2 Jahren verkehrt. 4: Wer haftet dann dafür wenn die Abrechnung verkehrt ist? Gruss xg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baba007 Geschrieben 18. Februar 2006 Teilen Geschrieben 18. Februar 2006 1: nein 2: hätte drin stehen müssen 3: afaik steht deine Firma in der schuld 4: siehe 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
XGuardian Geschrieben 18. Februar 2006 Autor Teilen Geschrieben 18. Februar 2006 Heißt das Ich, muss jetzt das Ganze wieder einfordern von meiner ehemaligen Firma? Ich bin bei der Firma seit 31.12,05 nicht mehr beschäftigt. Wie kann oder muss ich jetzt vorgehen, Widerspruch gegen das Finanzamt ist klar => Rechtsanwalt einschalten auch klar. @Edit Danke baba007 für die schnelle antwort. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
XGuardian Geschrieben 18. Februar 2006 Autor Teilen Geschrieben 18. Februar 2006 Weiteres: Mir ist gerade aufgefallen das in der Lohnabrechnung auch nicht die (Lohnsteuer, Kirchensteuer) mit berechnet worden ist. Sozusagen fehlen "Lohnsteuer, Kirchensteuer, SoIZ" also die Steuerrechtlichen Abzüge. Was berechnet worden ist nur "KV, RV, PV, AV" und gezahlt. Beispiel ich hab einen gesamt - brutto betrag von 600,00 Euro. Davon werden nur 128,10 Euro abgezogen. (Sind KV, RV,PV,AV) Damit hatte ich einen netto - Verdienst von 471,90 Euro. Aber die angaben zu „Lohnsteuer, Kirchensteuer, SoLZ „ sind nicht in meiner Lohnabrechnung angegeben. Irgendwie bin Ich total konfus, wenn ich mir die Datev Lohnabrechnung meiner Partnerin anschaue sind diese Beiträge ausgefüllt. Entweder die Leistungen wurden nicht bezahlt oder nicht aufgeführt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 18. Februar 2006 Teilen Geschrieben 18. Februar 2006 Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag wird erst ab einem bestimmten Bruttobetrag fällig. Gib Deinen Bruttobetrag z.B. auf http://www.nettolohn.de/index.php ein, dann kannst Du annähernd festestellen, ob eine Abrechnung i.O. ist. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
XGuardian Geschrieben 18. Februar 2006 Autor Teilen Geschrieben 18. Februar 2006 @bimei Danke für den Link. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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