predi Geschrieben 27. Februar 2006 Teilen Geschrieben 27. Februar 2006 hi, also ich hab scho mal gesucht, aber irgendwie nichts wirklich dazu hier im forum gefunden. hab so auch scho paar leutz gefragt und irgendwie hat mir jeder auch was anderes erzählt, daher wollt ich nochmal genau nach fragen! fließt die zwischenprüfung nun mit einem gewissen prozentsatz in die abschlussprüfung? hab scho von einigen leuten gehört, dass sie zu 20% in abschlussprüfung einfließt?! danke sch mal! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
~tine~ Geschrieben 27. Februar 2006 Teilen Geschrieben 27. Februar 2006 Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat keinen Einfluss auf die Abschlussprüfung. Das Endergebnis hat also nichts mit dem Ergebnis der Zwischenprüfung zu tun. Du musst an der ZP teilnehmen, um zur AP zugelassen zu werden, die erreichten Prozente spielen keine Rolle. Richtig gesucht hast du anscheinend aber nicht Das Thema wurde schon des öfteren angesprochen, zum Beispiel in diesem Thread Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Loomit18 Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Sobald die Zwischenprüfung unter 50 % liegt ist Sie nicht bestanden! Sobald das passiert darf der Betrieb entscheiden ob Ihr wiederholen sollt oder ob es egal ist und ihr ganz normal an der Abschlussprüfung teilnehmen dürft! MfG Loomit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Sobald die Zwischenprüfung unter 50 % liegt ist Sie nicht bestanden! Sobald das passiert darf der Betrieb entscheiden ob Ihr wiederholen sollt oder ob es egal ist und ihr ganz normal an der Abschlussprüfung teilnehmen dürft! Das ist völliger Schwachsinn! Man kann nicht durch die ZP fallen, man muss keinen Prozentsatz erreichen, man kann nicht bestehen. Imho ist es auch gar nicht möglich sie zu wiederholen. Du musst deinen Namen und deine Prüflingsnummer eintragen, dadurch hast du an der Zwischenprüfung teilgenommen und damit diese Vorraussetzung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung erfüllt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gordonski Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Steht auch alles in der Ausbildungsordnung. Für die Zwischenprüfung zählt tatsächlich: "Dabei sein ist alles!". Sieht allerdings doof aus, wenn man ne Zwischenprüfung mit 5,0 in den Betrieb bringt... Gordonski Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Loomit18 Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Ich habe vor 30 min mit der IHK telefoniert und das mit den 50 % stimmt! Falls ihr mir nicht glauben wollt könnt ihr euch gerne selbst davon überzeugen und dort anrufen. MfG Loomit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Gut, dann hat mich eben alles getäuscht und eure IHK macht da etwas anders als meine. Shrek, der davon glücklicherweise ausgenommen ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Ich habe vor 30 min mit der IHK telefoniert und das mit den 50 % stimmt! Falls ihr mir nicht glauben wollt könnt ihr euch gerne selbst davon überzeugen und dort anrufen. Ok, nenn mir bitte, die IHK, bei der Du angerufen hast, Deine genaue Fragestellung und, ganz wichtig, nach welchen Beruf Du gefragt hast. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Loomit18 Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 IHK Rhein-Neckar! Fragestellung = Stimmt das mit der 50% Regelung, dass wenn man unter 50 % ist das der Betrieb entscheiden darf was dann passiert (Wiederholen und 6 Monate Ausbildungsverlängerung) = Antwort = JA!!! MfG Loomit Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Tja, siehst Du, da hast Du nicht spezifisch nach einem Beruf gefragt. In manchen Berufen ist das nämlich bereits so, aber das gilt bisher nicht für die IT-Berufe (sihe auch Link oben von ~tine~ und IHK Rhein-Neckar, Stichwort Neuordnung usw. usf.). Was Du da beschreibst, bezieht sich eher auf die Abschlussprüfung und das steht seit es die Berufe gibt auch so in der Verordnung und im BBiG. Zwischen- und Abschlussprüfung sind zwei verschiedene Dinge! bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Markus.K Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Du musst deinen Namen und deine Prüflingsnummer eintragen, dadurch hast du an der Zwischenprüfung teilgenommen und damit diese Vorraussetzung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung erfüllt!Wäre klasse, wenn das so einfach ist. Mir hat Cheffe gerade mitgeteilt, dass ich nach der Prüfung nicht noch im Betrieb auftauchen brauche - obwohl das wohl problemlos möglich ist (die ZP wird ja wohl keinen ganzen Tag dauern). Fahr da also hin, male Name und Nummer in die richtigen Felder, und fünf Minuten später wieder ab nach Hause... Nee, ich glaub, ich werd auch noch ein paar Kreuzchen malen, und wenn ich die 50% nicht packen sollte, hier bei uns kümmerts jedenfalls niemanden. Und ich mein, auch auf der Einladung der IHK Koblenz stand nichts davon, dass man die Prüfung irgendwie bestehen sollte - vielmehr war nur die Rede davon, dass das Teil eher informativen Charakter hätte, also das man selbst mal einen Eindruck von der Prüfung und auch seinem eigenen Wissensstand bekommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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