HopelessFrag Geschrieben 27. Februar 2006 Geschrieben 27. Februar 2006 Folgender Fall: Meine Freundin (ziemlich blauäugig im Internet unterwegs) hat sich beim Anbieter http://www.simsen.de angemeldet und eingeloggt ohne sich vorher die AGB durchzulesen. Dieser verpsricht auf der Startseite 100 Frei-SMS. Natürlich ein schönes Angebot für Mädels mit einer Leidenschaft für SMSen. Sie hat natürlich auch alle korrekten Daten eingegeben, außer das Alter (sie ist erst 16, anmeldung erst ab 18 möglich, deshalb hat sie sich als 18 ausgegeben). So heute kam dann eine Rechnung, in der ihr aufgetragen wird 84 Euronen im voraus für das folgende Jahr zu überweisen. Da war natürlich der Schock groß. Hätte Sie aber die AGB durchgelesen dann hätte sie folgendes gefunden: 2.1 Durch Absenden des von Verimount auf der Internetseite www.simsen.de bereitgestellten Registrierungsformulars gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsabschluss mit Verimount ab. Nimmt Verimount dieses Vertragsangebot des Kunden an, indem sie dem Kunden eine Registrierungsbestätigung per E-Mail übermittelt, ist der Vertrag zustandegekommen. 3.1 Ist der Vertrag gemäß Ziffer 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustandegekommen, hat der Kunde das Recht, die Dienstleistung von Verimount zunächst 14 Tage lang im Wege einer Testmitgliedschaft zu erproben. Während dieser Testmitgliedschaft kann der Kunde bis zu 100 SMS kostenlos über die Internetseite unter der Domain www.simsen.de versenden. Die Testmitgliedschaft ist innerhalb dieser 14 Tage jederzeit kündbar. Sofern der Kunde die Testmitgliedschaft nicht innerhalb der 14 Tage kündigt, verlängert sich der Vertrag in eine Mitgliedschaft mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Der SMS- Versand wird dann kostenpflichtig im Sinne von § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 10.1 Die 14- tägige Testmitgliedschaft kann bis zum Ende des Testzeitraums jederzeit gekündigt werden. 10.2 Sofern der Kunde die Testmitgliedschaft nicht innerhalb der 14 Tage kündigt, verlängert sich der Vertrag in eine Mitgliedschaft mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Eine Kündigung des Vertrages ist dann erstmals zum Ende der Laufzeit des Vertrages möglich. Der Vertrag verlängert sich - vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede - stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. 12.1 Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Was lässt sich nun dagegen machen? Meines Wissens sind Verträge die mit Minderjährigen abgeschlossen werden nichtig, aber wie sieht es aus wenn man eine falsche Altersangage macht? Hoffe auf rege Hilfsbereitschaft!!! Danke im voraus! Zitieren
baba007 Geschrieben 27. Februar 2006 Geschrieben 27. Februar 2006 Der Vertrag eines Minderjährigen bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Eltern. Liegt diese nicht vor, so ist die Willenserklärung des Minderjährigen zunächst schwebend unwirksam. Die Zustimmung der Eltern kann vor Vertragsabschluss erfolgen (Einwilligung) oder nachträglich gegeben werden (Genehmigung). Die Eltern sollen es nicht genehmigen Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 27. Februar 2006 Geschrieben 27. Februar 2006 Ganz wichtig: hier mal lesen: http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=327 Ansonsten bitte auch das dortige Forum durchstöbern, der Bereich Handypayment ist sehr hilfreich. Zitieren
Whatever Geschrieben 27. Februar 2006 Geschrieben 27. Februar 2006 Der Vertrag eines Minderjährigen bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Eltern. Liegt diese nicht vor, so ist die Willenserklärung des Minderjährigen zunächst schwebend unwirksam. Die Zustimmung der Eltern kann vor Vertragsabschluss erfolgen (Einwilligung) oder nachträglich gegeben werden (Genehmigung). Die Eltern sollen es nicht genehmigen simsen.de droht einen in diesem Fall mit einer Betrugsklage und verlangt schadensersatz. Hatte den selben Fall bei einer bekannten (die hatte sich aber vor dem 1. Februar angemeldet und war somit fein raus). Vor Gericht könnten die damit sogar erfolg haben, wobei der eigene Anwalt vermutlich daraufhinweisen würde das kein Schadensersatzanspruch besteht, wenn der Dienst nie benutzt worden ist, da dem Anbieter ja kein Schaden entstanden ist. Wenn man das allerdings vors Gericht tragen würde, wären die Kosten (Anwalt, etc.) vermutlich höher als diese 84 Euro. Zitieren
.vash Geschrieben 27. Februar 2006 Geschrieben 27. Februar 2006 Ich vermute, dass der Betreiber selbst verpflichtet ist zu prüfen ob jemand bereits 18 ist oder nicht. Da sie jünger als 18 ist, ist sie ja nicht mal voll strafmündig oder wie ist das? Zitieren
mtn Geschrieben 27. Februar 2006 Geschrieben 27. Februar 2006 Da ist man einmal früh daheim und guckt auch noch RTL-Aktuell ^^ Dort wurde über ein gleichklingendes Problem berichtet, leider schweigt sich die Webseite (www.rtl-aktuell.de) dazu grad n bissel aus. Sache war hier, das es nicht zu erkennen war, das es sich um einen Vertrag handelt, und da sich der Kunde so nicht bewußt sein kann einen Vertrag zu unterzeichnen ist der Vertrag ungültig. Somit sollte sich deine Freundin an den Verbraucherschutz wenden, wenn der Fall bei ihr ähnlich liegt. Ich hoffe das hilft vielleicht Grüße Zitieren
Whatever Geschrieben 27. Februar 2006 Geschrieben 27. Februar 2006 Ich vermute, dass der Betreiber selbst verpflichtet ist zu prüfen ob jemand bereits 18 ist oder nicht.Hat er getan...durch das abfragen des Geburtsdatums. Da sie jünger als 18 ist, ist sie ja nicht mal voll strafmündig oder wie ist das?Ich bin mir ganz sicher das du keinen Richter finden wirst, der nicht der Meinung ist, das eine 16jährige durchaus wissen sollte, dass es nicht legal ist in einen Vertrag (und das kommt da trotz allem Zustande) falsche dinge reinzuschreiben. Von der Seite brauchst du es garnicht erst versuchen... Todo: - Verbraucherschutz aufsuchen/anrufen - evtl. Anwalt - je nachdem was der sagt Zahlen oder es drauf ankommen lassen Zitieren
Manitu71 Geschrieben 27. Februar 2006 Geschrieben 27. Februar 2006 naja, aber man kann sich auch mal vertippern. Ich würds drauf ankommen lassen. Zitieren
Ramses_PyramidenVerleih Geschrieben 27. Februar 2006 Geschrieben 27. Februar 2006 12.1 Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Kling für mich danach, dass dieser Websitebetreiber sich dem deutschen Recht entziehen will Achja: Eingetragen bei der Denic ist die Seite auf ne Privatperson... Sicherlich nen Strohmann /edit: Nachtrag: Habe mir mal die Seite angeschaut, seriös ist die nicht! Da ist auf dem Homepage die rede von nem Gewinnspiel und man kann sich dort dazu anmelden! Preise werden erst ganz versteckt in den AGB's genannt... Melde die doch einfach mal ner Verbraucherzentrale, ich denke, die wissen, wie man mit solchen Anbietern umgehen muss! Zitieren
Wolle Geschrieben 27. Februar 2006 Geschrieben 27. Februar 2006 Wann war die Anmeldung? Wenn die vor dem 1.2 war sieht es nicht schlecht aus, in dem Fall einfach mal netzwelt[AT]simsen.de schreiben. Genaueres steht hier: http://www.netzwelt.de/news/73591_1-sie-rudern-zurueck-simsende-entlaesst.html Zitieren
.vash Geschrieben 28. Februar 2006 Geschrieben 28. Februar 2006 Hat er getan...durch das abfragen des Geburtsdatums. Ich bin mir ganz sicher das du keinen Richter finden wirst, der nicht der Meinung ist, das eine 16jährige durchaus wissen sollte, dass es nicht legal ist in einen Vertrag (und das kommt da trotz allem Zustande) falsche dinge reinzuschreiben. Der Vertrag kann eben gar nicht zustande gekommen sein, da sie nur beschränkt geschäftsfähig ist. Man wird nicht dadurch geschäftsfähig, in dem man eine falsche Angabe macht. Der Kaufvertrag ist meiner Meinung nach nichtig. Aus diesem Grund dürfte keine Partei auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen (zumindest nach deutschem Recht) können. Wie allerdings die Angabe eines falschen Geburtsdatums geahndet werden kann weiss ich nicht. Nebenbei: Ich erinnere mich da auch an die Diskussion, dass sogar das PostIdent Verfahren der Post nicht ausreicht um zu prüfen ob jemand volljährig ist. Besonders wenn Angebote explizit an Volljärige gerichtet sind, wird die alleinige Angabe des Geburtsdatums kaum ausreichen um den Richter zu überzeugen, dass man sich vergewissert habe, dass der Vertragspartner alle Bedingungen erfüllt. Zitieren
SNOWMAN Geschrieben 28. Februar 2006 Geschrieben 28. Februar 2006 Dasm an erst mit 18 voll Geschäftsfähig ist ist deutsches Gesetz, die Site geht aber nach dem Arabischen. Tja, jetzt möge doch bitte ein Fachmann sagen, ab wann man nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate aussieht, ab wann gilt man dort als voll Geschäftsfähig? Vielleicht schon mit 14? Wer weiß wer weiß? Deutsche Gesetze interessieren da nicht die Bohne Ich persönlich denke, erstmal beim Verbruacherschutz nachfragen und wenns schlecht aussieht, die 84€ zahlen und sofort das Kündigungsschreiben einreichen, denn Anwalt und Gericht und etc. wird mit sicherheit mehr kosten. Zitieren
.vash Geschrieben 28. Februar 2006 Geschrieben 28. Februar 2006 achja, ungeachtet dessen was man nun unternimmt, kann man die Zahlung "unter vorbehalt" vornehmen. In diesem Fall schliesst man weitere rechtliche Schritte nicht aus. Falls man also später noch feststellt das man nicht hätte zahlen müssen, kann man das Geld wieder zurück fordern. Aber wie immer: Alle Angaben ohne Gewähr edit: ob der Typ auch wirklich das Gesetz in Arabien wählen kann bleibt abzuwarten. Will damit sagen, falls er nicht tatsächlich in den VAE seinen Sitz hat, bezweifle ich stark, dass man sich den Gerichtsstand frei aussuchen kann. Zitieren
Nobse Geschrieben 28. Februar 2006 Geschrieben 28. Februar 2006 Betrugsanzeige ist zu erwarten (war es ja auch vorsätzlich), desweiteren werden dann eher die Forderungen gegen die Eltern gestellt "Verletzung der Aufsichtspflicht". Eigentlich ist der Gerichtsstand das Land wo die Leistung erbracht wird, auch wenn dies in Saudi Arabien ist... Zitieren
.vash Geschrieben 1. März 2006 Geschrieben 1. März 2006 ja klar, falls (!) es dort ist - ist nicht unmöglich, bloss da der Unternehmer ja anscheinend aus Deutschland kommt, könnte es sich hier um eine falsche Angabe halten die ich ebenfalls nachprüfen würde. Zitieren
Wurstwasser Geschrieben 1. März 2006 Geschrieben 1. März 2006 das Mädchen soll die Euros bezahlen, kündigt den Vertrag und fertig. Es war ihre Schuld, dann soll sie auch dafür gerade stehn. Nächstes mal wird sie genauer lesen. Zitieren
Manitu71 Geschrieben 6. März 2006 Geschrieben 6. März 2006 zufällig steht heute in unserer Lokalzeitung genau was über diese Anbieter. Angesprochen war wahrscheinlich sogar derselbe. Minderjährige brauchen da nichts zu befürchten. Selbst die anderen haben große Chancen, wieder zum Teil da rauszukommen. Kommt auf die Situation an. Mal angenommen, es werden 10 Free SMS jeden Tag angeboten und du kommst öfters über das Limit, so hat man da z.B. wenig Chancen. Zitieren
Code Poet Geschrieben 7. März 2006 Geschrieben 7. März 2006 Wie die Vorredner schon sagten, dieser Vertrag ist schwebend unwirksam. Der Anbieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er das Alter des Kunden wirksam nachprüfen kann. Tut er das nicht, trägt er in diesem Fall den Schaden. Alles, was dazu notwendig ist, ist dass einer ihrer Erziehungsberechtigten den Vertrag gegenüber simsen.de für unwirksam erklärt! Zitieren
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