arbeitslos33 Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Hallo. Habe die betriebsbedingte Kündigung zum 31.03.erhalten. War die betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt? In der Abteilung arbeiten 6 Vollzeiter plus 1 Azubi plus 1 Abt.-Leiter. - 2 Personen Anfang 50, einschlägige Berufsausbildung, 30 Jahre im Unternehmen - 1 Person Mitte 40, fachfremde Universitätsausbildung, 10 Jahre im Unternehmen - 1 Person Anfang 40, einschlägige Universitätsausbildung, 10 Jahre im Unternehmen - 1 Person, fachfremde Berufsausbildung, 13 Jahre im U. - ich, Anfang 30, keine Berufsausbildung, 3 Jahre im U. - 1 Azubi, 3. Lehrjahr Bis auf den Manager alle unverheiratet, keine Kinder. Hätte jemand anders "vor mir" gehen müssen? Soll ich auf Abfindung setzen? Wieviel? Ciao, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_Akascha79 Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Warum soll sie deiner Meinung nach nicht sozialgerechtfertigt sein? Du bist der Jüngste, Du hast keine Kinder, Du bist die wenigste Zeit im Unternehmen tätig. Eine Abfindung muss Dir das Unternehmen auch nicht zahlen. Meld Dich beim Arbeitsamt sofort arbeitslos. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schiller256 Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Ich denke, dass die Kündigung durchaus sozialgerechtfertigt war. Natürlich ist es für dich nicht einfach aber wer hätte den sonst gehen sollen? Du bist derjenige der zuletzt in das Unternehmen gekommen ist. Der Azubi steht bei der Sozialauswahl auf einen anderen Blatt Papier da er ja nur einen Zeitvertrag hat und somit nach seiner Ausbildung ohne Probleme entlassen werden kann. Außerdem ist es für das Unternehmen um einiges schwerer einen Auszubildenden zu kündigen als einen Mitarbeiter. Wie das mit der Abfindung aussieht kann ich nicht sagen nur bei 3. Jahren im Unternehmen wird da nicht so sehr viel bei rum kommen. Ich würde die Kraft lieber in die suche eines neuen Arbeitsplatzen investieren als in den Versuch eine Abfindung zu bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rumo Geschrieben 28. Februar 2006 Teilen Geschrieben 28. Februar 2006 Es gibt keinen allg. gültigen Sozialplan. Sozialpläne sind meines Wissens Betriebsindividuell mit dem Betriebsrat abgestimmt. Eine Abfindung steht Dir generell auch nicht zu. Azubis haben eine Sonderstellung....somit bist du in Deiner Aufzählung der leider der letzte in der Nahrungskette. Du kannst diech höchsten nochmal mit jemandem aus dem Betriebsrat zusammensetzten und von Deinem Arbeitgeber verlangen Dir den Kündigungsgrund zu erläutern. Trotz allem sofort Arbeitslos melden...wegen Meldepflicht. Gruß Rumo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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