pascal87 Geschrieben 28. Februar 2006 Geschrieben 28. Februar 2006 moin! ich mache seit 1. August eine Ausbildung zum Informatikkaufmann, seit Beginn besteht mein Chef darauf, dass ich einen Führerschein habe, um zu verschiedenen Filialen zu fahren, davon steht allerdings nichts im Vertrag, auch war diese Vorraussetzung nicht in der Stellenanzeige genannt. Ein Großteil der Arbeit besteht allerdings darin, zu verschiedenen Filialen zu fahren, um Reparaturen vorzunehmen usw. Ich bin heute leider das dritte mal durch die Prüfung gefallen, was meiner Meinung nach ne Menge mit dem Druck zutun hat, den mein Chef täglich deswegen macht. Jetzt meine Frage, kann ich deshalb entlassen werden? Mir ist schon klar, dass keine schönen Zeiten auf mich zukommen, wenn ich wieder ohne Führerschein ankomme, aber wenn es garnicht geht, will ich wenigstens wissen, ob es nur leere Drohungen sind oder ob der Arbeitgeber deswegen wirklich das Ausbildungsverhältnis beenden kann?? Zitieren
bimei Geschrieben 28. Februar 2006 Geschrieben 28. Februar 2006 Jetzt meine Frage, kann ich deshalb entlassen werden? Nein. Der Führerschein ist nicht nur nicht Vertragsbestandteil, sondern eine Kündigung ansich während der Ausbildung ist so "einfach" schon gesetzlich nicht möglich. bimei Zitieren
setiII Geschrieben 28. Februar 2006 Geschrieben 28. Februar 2006 Jedoch solltest du ihn bis zum Ende im Interesse einer übernamhme bestehen Zitieren
Rabber Geschrieben 1. März 2006 Geschrieben 1. März 2006 Kann ich mir nich vorstellen. Alleine schon weil man Azubis eh so gut wie nich rauswerfen kann. Trotzdem würde ich mal zusehen dass Du das hinbekommst. Sonst wirds mit übernehmen wohl nix. Zitieren
Dema Geschrieben 1. März 2006 Geschrieben 1. März 2006 Wenn du noch in der Probezeit bist, kann er dich ohne Angabe von Gründen kündigen. Zitieren
Rabber Geschrieben 1. März 2006 Geschrieben 1. März 2006 ...ich mache seit 1. August eine Ausbildung zum Informatikkaufmann,.... Da is die Probezeit schon rum Zitieren
zirri Geschrieben 1. März 2006 Geschrieben 1. März 2006 moin! Jetzt meine Frage, kann ich deshalb entlassen werden? Klar kann er das! Das ist nämlich dann der eigentliche Grund, der 'offizielle' Grund ist dann das Du Deiner Arbeit nicht nach gehst/die Sekretärin sexuell belästigst hast oder oder... Also streng Dich das nächste mal bei der Prüfung an, dann klappt das auch gruss Zitieren
Dema Geschrieben 1. März 2006 Geschrieben 1. März 2006 ...der 'offizielle' Grund ist dann das Du Deiner Arbeit nicht nach gehst/die Sekretärin sexuell belästigst hast... Das ist erstmal vom Ausbilder zu beweisen... sexuelle Belästigung als vorwand nehmen, obwohls nich stimmt, kann üble rechtliche Folgen haben. Zitieren
setiII Geschrieben 1. März 2006 Geschrieben 1. März 2006 Klar kann er das! Das ist nämlich dann der eigentliche Grund, der 'offizielle' Grund ist dann das Du Deiner Arbeit nicht nach gehst/die Sekretärin sexuell belästigst hast oder oder... Also streng Dich das nächste mal bei der Prüfung an, dann klappt das auch gruss Selbst dann kannst du nen Azubi nicht ohne weiteres Kündigen Zitieren
pascal87 Geschrieben 1. März 2006 Autor Geschrieben 1. März 2006 Klar kann er das! Das ist nämlich dann der eigentliche Grund, der 'offizielle' Grund ist dann das Du Deiner Arbeit nicht nach gehst/die Sekretärin sexuell belästigst hast oder oder... Also streng Dich das nächste mal bei der Prüfung an, dann klappt das auch gruss hm, das würde doch aber sehr heftig sein, ich kenne die möglichen Gründe auch, aber die gehen alle schon Richtung Straftat (Diebstahl, sexuelle Belästigung etc.) sowas kann man jemandem doch nicht ohne weiteres vorwerfen... und, dass ich meiner Arbeit nicht nachgehe, wäre doch auch sehr dreist, ich habe in der ganzen Zeit nicht einen Fehltag und nur gute schriftliche Beurteilungen bekommen... Zitieren
floboof Geschrieben 3. März 2006 Geschrieben 3. März 2006 Hi, ich glaub auch nicht, das er dich deswegen rausschmeissen kann. Es war ja auch wie du geschrieben hast nicht in der Stellenanzeige /dem Vertrag genannt. Zitieren
XGuardian Geschrieben 9. März 2006 Geschrieben 9. März 2006 Wenn dich einer aus der Frima raus haben will, dann schafft er das auch, ob Azubi oder angestellter es gibt immer einen weg. Zitieren
Benzol Geschrieben 9. März 2006 Geschrieben 9. März 2006 BBiG § 15 Kündigung [...] (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, [...] (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. Also aus diesem Grund kann er dir nicht kündigen. Sollte er versuchen dich los zu werden so müsste er dir erstmal min. 3 Abmahnung schreiben, bzw. einen wichtigen Grund wie Diebstahl etc. nachweisen können. Allerdings kann er dir natürlich die Arbeit in Zukunft nicht grade angenehm gestallten. Zitieren
nadine83 Geschrieben 10. März 2006 Geschrieben 10. März 2006 3. mal durch Theorie oder Praxis gefallen ? Zitieren
Akku Geschrieben 10. März 2006 Geschrieben 10. März 2006 oder ob der Arbeitgeber deswegen wirklich das Ausbildungsverhältnis beenden kann?? Nein, kann er nicht. Versuche ein Gesrpäch mit deinem Vorgesetzten zu bekommen um die Sache für alle Beteiligten ein wenig erträglicher zu machen. Versuche ihm ehrlich klar zu machen, dass der Druck seinerseits zu hoch ist (wenn das denn der wirkliche Grund ist). Versuche immer erst konstruktiv zu denken und Eskalationen zu vermeiden! Ein ehrliches Gespräch hat noch nie geschadet. Zitieren
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