Pkrambs Geschrieben 1. März 2006 Teilen Geschrieben 1. März 2006 wollte mal anfragen welche möglichkeiten ich bei einer Umschulung vom Gas-und wasserinsallateur zum IT-Systemelektroniker habe. wer bitet da fernlehrgänge an wie sieht die Ausbildung aus wie lang dauert die Umschulung können sie mir da weiterhelfen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 1. März 2006 Teilen Geschrieben 1. März 2006 eine Umschulung gibt es nur, wenn man arbeitslos ist und die Erfolgsaussichten auf eine neue Stelle erschwindend gering sind. Oder man ist gesundheitlich nicht mehr in der Lage und schult um. Alles andere würde normalerweise als Ausbildung laufen. Fernlehrgänge als Umschulungen sind meines Wissens nicht bekannt. Umschulungsdauer ist meist ca. 2 Jahre. Ist auch vom Aufbau her unterschiedlich. Manche haben z.B. 6 Monate Praktikum drinnen, andere wieder weniger etc. Den eigentlichen Rahmenlehrplan findest du hier über die Suche Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fellow Geschrieben 5. März 2006 Teilen Geschrieben 5. März 2006 Wie Manitu71 schon geschrieben hat ist die Umschulung nur möglich bei Arbeitslosigkeit ( keine Change auf ne Einstellung) oder aus Gesundheitlichen Gründen.Leider ist man nur noch insgesamt 1 jahr Arbeitslos dann gehts auf zum Arbeibslosengeld 2 (Hartz4) Aber das Arbeitsamt ist für Hartz4 empfänger nicht mehr zuständig sondern der entsprechende Landkreis. Damit taucht ein sehr großes Problem auf, mit dem ich gerade selber mächtig zukämpfen habe. Denn ich würde gerne eine überbetriebliche Umschlung machen, aber da das Arbeitsamt nicht mehr für mich zuständig ist kommt der der Landkreis ins Spiel wobei die Beamten vom landkreis keine Ahnung haben mit Rehafällen. Das nächste ist dann noch das die sagen ne überbetriebliche Umschulung ist zu Teuer WIR fördern nur eine betriebliche Umschulung. egal wie es läuft es werden einen nur Steine in weg gerollt aber bevor das alles passiert wird man beim Arbeitsamt auf tauglichkeit Ärztlich untersucht. Wenn in dem Ärztlichen Gutachten steht man soll eine sitzende gehende stehende Tätigkeit ausüben. dann haste schon verloren. such hier deinen Berufswunsch aus und schaue in die Anforderungen http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp :uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 5. März 2006 Teilen Geschrieben 5. März 2006 [...]ist die Umschulung nur möglich bei Arbeitslosigkeit ( keine Change auf ne Einstellung) oder aus Gesundheitlichen Gründen. ... und wenn man ungelernt ist, auch ohne arbeitslos zu sein. Aber das nur zur Vervollständigung, denn das trifft auf Pkrambs ja nicht zu. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 5. März 2006 Teilen Geschrieben 5. März 2006 ist zwar richtig was bimei sagt, verstanden habe ich das aber bis heute noch nicht, warum das so bei ungelernten ist. Vielleicht klärt mich bimei mal per pm auf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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