SchnittenP Geschrieben 1. März 2006 Teilen Geschrieben 1. März 2006 Hi, hab ein privatvideo gemacht, dessen musik von einer mp3 untermalt wird. Jetzt die Frage, ist das erlaubt ? oder gibts da Urheberrechtsprobleme ? Auserdem, ist es zwingend das ich auf meine Page ein Impressum mache ? mir hat jemand gesagt das man ansonsten bestraft werden kann wenn man das nicht macht ? meine page hab ich bei 1und1 im Baukasten dort gemacht !? thx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hüsi Geschrieben 1. März 2006 Teilen Geschrieben 1. März 2006 hab ein privatvideo gemacht, dessen musik von einer mp3 untermalt wird. Jetzt die Frage, ist das erlaubt ? oder gibts da Urheberrechtsprobleme ? das kommt ganz auf die mp3 an.... wenn du die bspw. slebst kompiniert hast, haste keine probleme.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schiller256 Geschrieben 2. März 2006 Teilen Geschrieben 2. März 2006 Ich denke mal solange das Video bei dir auf der Platte bleibt und du es nur im privaten Umfeld also deiner Eltern/ Großeltern oder Verwandten zeigt ist es gerade noch so OK. Auch wenn man sich da sicherlich einer rechtlichen Grauzone bewegt. Wenn du das Video hingegen öffentlich zugänglich machen willst ist das nicht mehr so einfach möglich. Dann kann es zu Problemen kommen es gab ja schon einige Abmahnungen gegen Webseiten Betreiber die als Hintergrundmusik mp3 laufen lassen haben die nicht von ihnen selbst war. Die mussten dann eben die mp3/ Musik entfernen. Solltest du die Stücke selber geschrieben haben ist es kein Problem. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
volker81 Geschrieben 2. März 2006 Teilen Geschrieben 2. März 2006 Bestes Beispiel ist ballz.de private Videos, copyrightgeschütze musik - ende. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 2. März 2006 Teilen Geschrieben 2. März 2006 Ich denke mal solange das Video bei dir auf der Platte bleibt und du es nur im privaten Umfeld also deiner Eltern/ Großeltern oder Verwandten zeigt ist es gerade noch so OK. Auch wenn man sich da sicherlich einer rechtlichen Grauzone bewegt. Das wäre keine rechtliche Grauzone. Wenn er das MP3 auf legalem Weg erworben hat, kann er damit machen, was er will, er darf es nur nicht selbst verbreiten. Also die private Nutzung für ein privates Video ist ok. Legaler Weg: Da gibt es ja heutzutage viele Wege, aber selbst selbsterstellte MP3 von der gekauften CD sind u.U. nicht legal, wenn dabei ein "Kopierschutz" umgangen wurde. Was es aber für ein Kopierschutz sein soll, der z.B. nur bei Windows und nur mit eingeschaltetem Autostart für CDs funktioniert, das ist eine ganz andere Diskussion. Wenn du das Video hingegen öffentlich zugänglich machen willst ist das nicht mehr so einfach möglich. Dann kann es zu Problemen kommen es gab ja schon einige Abmahnungen gegen Webseiten Betreiber die als Hintergrundmusik mp3 laufen lassen haben die nicht von ihnen selbst war. Die mussten dann eben die mp3/ Musik entfernen. Solltest du die Stücke selber geschrieben haben ist es kein Problem. Das Anbieten im Internet ist so eine Sache und würde IMHO eher in eine Grauzone fallen. Die Sache mit ballz.de, die hier angesprochen wurde, ist IMHO nie vor Gericht entschieden worden (bitte um aufklärung, wenn ich mich da irre). Es wurde nur die Abmahnung verschickt und Aufgrund des hoch angesetzten Streitwertes, war es dann für die Beschuldigten besser, sich nicht auf einen Rechtsstreit (mit ungewissem Ausgang) einzulassen. z.B. §24 UrhG: (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Ist halt die Frage, was eine "freie Benutzung" ist bzw. wie die zu verstehen ist. oder §53 UrhG: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ybnA Geschrieben 3. März 2006 Teilen Geschrieben 3. März 2006 Eine kurze Bemerkung: Das Problem muß nicht nur kopierrechtlicher Natur sein, sondern auch verwertungsrechtlicher Natur. Meiner Einschätzung nach kann es dann nämlich auch mit der Gema ein Problem geben. Man kennt ja die Stilblüten die diese Organisation hin und wieder betrieb. Soweit ich weiß, kann auch sein, daß es nur für gewerbliche Zwecke ist, darf man nur 7 Sekunden eines Liedes einspielen, wenn das Publikum über die normalen Maße hinausgeht. Beispiel: Privatparty darfste natürlich spielen was Du willst. Bierzelt oder gar das Singen von bekannten Liedern auf einem Pfadfinderlager (das berühmteste Beispiel für die Stilblüten der GEMA) kann schon eine Forderung nach sich ziehen. Frage ist hier, wie das das eben in einem Medium wie dem Internet gesehen wird. Gruß, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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