hq32x Geschrieben 2. März 2006 Teilen Geschrieben 2. März 2006 Hallo, ich weiß Fragen zu diesem Thema waren schon oft, aber zu meinem konkreten Fall habe ich bisher keine Antwort gefunden. Ich bin im 2.LJ und habe gestern meine ZP geschrieben. Da die Lösungen hier ja schon heiß diskutiert wurden, vermute ich, dass ich mit ca. 79,5% gerade an der 2 vorbei geschrammt bin. Nun meine Frage, gibt es dennoch die Möglichkeit die Ausbildung zu verkürzen? Vorbildung: Abitur (mit Informatik Leistungskurs), 3xMCP (demnächst MCSA) Ich wollte die Frage erstmal hier stellen, bevor ich meinen Ausbildungsleiter damit "überfalle". Danke im vorraus. MfG HQ32X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JAY_Fisi Geschrieben 2. März 2006 Teilen Geschrieben 2. März 2006 Das Verkürzen hat doch nichts mit der Zwischenprüfung zu tun, sondern mit den Noten die du am Ende des 2 Lehrjahres hast Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hq32x Geschrieben 2. März 2006 Autor Teilen Geschrieben 2. März 2006 Ersteinmal vielen Dank für deine rasche Antwort. Achso, mir war immerso als wenn das Ergebnis der ZP (min. 2) und BS-Schnitt von mindestens 2,5 Grundvorraussetzung plus Zustimmung des Ausbilders sind. In der BS hab ich locker einen 2,5er Schnitt ... warscheinlich wieder einen 2,0 (Sport und Deutsch sei dank ) MfG HQ32X Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rabber Geschrieben 2. März 2006 Teilen Geschrieben 2. März 2006 Soweit ich weiß is die Zwischenprüfung doch ziemlich irrelevant, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
~tine~ Geschrieben 2. März 2006 Teilen Geschrieben 2. März 2006 Zum Verkürzen muss dein Notendurchschnitt am Ende des 2.LJ besser als 2.5 sein. Das Ergebnis der Zwischenprüfung spielt dabei keine Rolle. Höchstens, dass dich dein Ausbilder wegen einer zu schlechten Zwischenprüfung nicht verkürzen lässt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 2. März 2006 Teilen Geschrieben 2. März 2006 Woher habt ihr diese Note? (1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.Quelle Wenn sich Ausbilder, Auszubildender und ggf. Berufsschule einig sind, dann kann eine Verkürzung beantragt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
~tine~ Geschrieben 2. März 2006 Teilen Geschrieben 2. März 2006 Im Gesetz hab ich bezüglich der Note auch nichts gefunden. Bei der IHK Ludwigshafen wird aber darauf hingewiesen, dass eine Verkürzung nur möglich ist, wenn der Notendurchschnitt am Ende des 2. LJ besser als 2.5 ist. Möglicherweise gibt es da ja von IHK zu IHK Unterschiede. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 2. März 2006 Teilen Geschrieben 2. März 2006 Ich denke einfach mal wenn sich sowohl Ausbilder als auch Auszubildender einig sind und die Berufsschule ihr ok gibt spricht nichts gegen eine Verkürzung. Jedoch sollte man vielleicht selbst merken das eine Verkürzung nicht so sinnvoll ist bei einem schlechten Notendurchschnitt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.