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Geschrieben

Moin zusammen

gibt es eine möglichkeit den Verlauf des Internet Explorers zu kontrollieren wenn ich als Admin angemeldet bin???

Also nicht meinen eigenen verlauf sondern den Verlauf der Anwender auf diesem Rechner???

Danke im voraus

LG

Merlin

Geschrieben

ich "unterstelle" dir jetzt mal Windows XP: ;-)

c:\dokumente und einstellungen\%profil des users%\lokale einstellungen\verlauf

(notfalls in den Ordneroptionen noch die Systemdaten einblenden und "alle Dateien" anzeigen lassen)

T

Geschrieben
Moin zusammen

[...]Also nicht meinen eigenen verlauf sondern den Verlauf der Anwender auf diesem Rechner???

Haben sich deine Anwender mit so einer "Hinterherspionage" schriftlich einverstanden erklärt? Nein?

...na dann aber viel Spaß mit deinem Datenschutzbeauftragten! Sowas ist nur unter sehr engen Einschränkungen legal.

Viele Grüße,

m1

Geschrieben
Haben sich deine Anwender mit so einer "Hinterherspionage" schriftlich einverstanden erklärt?

Seit wann muß der Anwender damit Einverstanden sein?

Er muß schriftlich darüber Informiert worden sein daß z.b. Proxylogs (oder eben der "Verlauf") ausgewertet wird. Aber bitten um Erlaubnis muß der Arbeitgeber darum nicht.

Geschrieben
Seit wann muß der Anwender damit Einverstanden sein?

Er muß schriftlich darüber Informiert worden sein daß z.b. Proxylogs (oder eben der "Verlauf") ausgewertet wird[...]

Eine Auswertung von Proxylogs erfolgt in der Regel automatisch (maschinell) und anonymisiert, das herumschnüffeln von Admins im Verlaufsordner von Anwendern in der Regel nicht.

Die Auswertung solcher logfiles wie auch von sonstigen Daten auf personenbezogeneer Basis unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Da ich kein Jurist bin und keine Langeweile hab werd ich mir eine genaue Recherche dazu sparen und den geneigten Leser auf die Webseiten von www.zendas.de und www.bfdi.bund.de verweisen, ohne dir und dem Rest der Welt irgendwelche Paragrafen und Gesetzestexte um die Ohren zu hauen. Ein allgemeiner Hinweis auf Datenschutzbestimmungen erscheint mir jedoch beim Ausgangsposting (...nicht meinen eigenen verlauf sondern den Verlauf der Anwender... )angebracht.

Deine Eingangsfrage, seit wann solche Regelungen existieren kann ich dir leider nicht beatworten, interessiert mich aber auch recht wenig. :)

Dass zumindest die Veröffentlichung der personengebundenen Firmen-Email-Adresse eines Mitarbeiters zustimmungspflichtig ist kann ich dir mit Sicherheit sagen.

Viele Grüße,

m1

Geschrieben

Der Betriebsrat muss nur zustimmen, wenn personenbezogene Daten gespeichert werden. Datenerhebungen über das Surfverhalten sind in der Tat unzulässig, allerdings darf der User auch nicht seine Arbeitszeit im Web verplempern (gilt als Betrug, wenn er sie trotzdem abrechnet!)

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