emser Geschrieben 7. März 2006 Teilen Geschrieben 7. März 2006 Hallo, kurze Frage. Ich bin sehr viel im Ausssendienst tätig. Und da sind Tage mit über 10 stunden Arbeit leider nicht selten. Kann mir jemand von euch sagen wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht? Weil irgendwie bin ich der Meinung das man über die Firma nur bis maximal 10 stunden arbeit Versichert ist. Stimmt das? LG Lars Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 7. März 2006 Teilen Geschrieben 7. März 2006 soweit ich weiß JA! wir (bzw cheffe) kriegt mächtigen ärger wenn wir mehr als 10 stunden da sind hängt definitiv mit dem versicherungsschutz zusammen... glaub aber eher das die firma ärger kriegt und nicht du Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 7. März 2006 Teilen Geschrieben 7. März 2006 glaub aber eher das die firma ärger kriegt und nicht du Nein, definitiv beide. Das Arbeitszeitgesetz bestimmt, dass die werktägliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann jedoch auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die Erforderlichkeit von Pausen und Ruhezeiten ist ebenfalls im Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen können dabei in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen. Quelle: Arbeitsrecht für die Praxis gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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