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Geschrieben

Hallo Freunde,

ich habe ein Problem mit meinem Exchef. Und zwar liegt dort immer noch das Original meiner Lohnsteuerkarte (seit nunmehr einem Monat!)

Eine Kopie hat er auf Anfrage gefaxt, so konnte wenigstens die letzte Abrechnung gemacht werden;

Laut Gesetz besteht eine Schickschuld seitens des ehem. Arbeitgebers. Die Frage ist, was kann ich tun, wenn er ihr nicht nachkommt? Will auch nicht gleich schwere Geschütze auffahren, aber sein Steuerberater hatte die Karte mit den letzten 4 Wochen lange genug, um ggf. noch rumrechnen zu können.

Geschrieben

Hallo,

ich schließe aus deinem Text, dass die Januarabrechnung noch beim alten Arbeitgeber war oder?

Dann fahre vorbei wie Sariel es vorschlägt oder ruf an. Wenn er sich weigert warum auch immer schreibe einen höflichen Brief mit der Aufforderung innerhalb von zwei Wochen dir die Steuerkarte zuzuschicken. Wenn das nicht fruchtet kannst Du immer noch schwere Geschütze auffahren.

Frank

Geschrieben

Vorbeifahren nützt wenig, da die Karte beim Steuerberater liegt - weiß nicht, wer das ist.

Habe jetzt erstmal eine Mail erhalten, dass sie "rechtzeitig" bei mir sein wird (auf Aufforderung, sie diese Woche noch zu benötigen). Wenn ich sie bis Freitag nicht habe, lasse ich sie von der Polizei sicherstellen! Ist mir lieber und einfacher, als nach Klasse VI besteuert zu werden und dem Ausfallbetrag dann bis zum Lohnsteuerjahresausgleich nachzudackeln...

Geschrieben
[...]Wenn ich sie bis Freitag nicht habe, lasse ich sie von der Polizei sicherstellen![...]

Netter Gedanke, den du leider gleich verwerfen kannst. Dafür ist die Polizei nicht da bzw. wird sie ohne Gerichtsbeschluss auch nicht tun. In diesem Falle liegt eine Zivil-Sache vor.

[...]

Ist mir lieber und einfacher, als nach Klasse VI besteuert zu werden und dem Ausfallbetrag dann bis zum Lohnsteuerjahresausgleich nachzudackeln...[...]

Musst du nicht zwangsweise:

Einkommenssteuergesetz §39c Abs. 1[2]

[...] Weist der Arbeitnehmer nach, dass er die Nichtvorlage oder verzögerte Rückgabe der Lohnsteuerkarte nicht zu vertreten hat, so hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die ihm bekannten Familienverhältnisse des Arbeitnehmers zugrunde zu legen.[...]

Laut diesem Gesetz kann dein jetziger Arbeitgeber auch erstmal die ihm bekannten Familienverhältnisse bei der Besteuerung zu grunde legen.

Setze deinem ehemaligen Arbeitgeber eine feste Frist bis wann du die Karte erwartest. (Hast du ja bereits getan) Wird diese Frist überschritten, bleibt dir noch der Weg zivilrechtliche Schritte einzuleiten.

Gruß,

Honky

Geschrieben

Hallo Honky,

danke für den Gesetzestext; hatte gestern nicht den Nerv, deswegen bei dejure rumzustöbern. :)

Werde heute nochmal mit unseren Personalspezis sprechen, und das so weiter geben. Bis Freitag ist die Sache ja auch noch halbwegs entspannt....

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