Sumpfie Geschrieben 8. März 2006 Teilen Geschrieben 8. März 2006 Hallo, ich habe gehört es gibt eine Rechtsbelehrung die man Kunden vor einer Installation unterschreiben lassen soll - was muss dadrin stehen, wo finde ich sowas - wo bekomme ich sowas her? Wäre lieb wenn ihr mir helfen würdet vielen dank im voraus Anja (Fachinformatikerin - Systemintegration) :0) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bubble Geschrieben 8. März 2006 Teilen Geschrieben 8. März 2006 Wenn Du sichergehen willst, dann lass den Text durch einen Anwalt aufsetzen oder zumindest durchsehen. Worüber willst Du denn überhaupt belehren? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sumpfie Geschrieben 9. März 2006 Autor Teilen Geschrieben 9. März 2006 hallo nochmal, da soll halt irgendwie drinstehen, dass die firma für eine vorrausgehende Datensicherung selber verantwortlich ist und falls ich die firma lahmlegen sollte - warum auch immer, ich nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann! sprich das ich nicht für schäden aufkommen muss - stundenausfälle am system oder ähnliches. da muss es wohl irgendein vorgefertigtes dokument geben was normalerweise netzwerktechniker oder softwareinstallateure ihre kunden unterschreiben lassen! lg anja Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkworld Geschrieben 9. März 2006 Teilen Geschrieben 9. März 2006 Naja ein Dokument wäre wohl untertrieben... Genaugenommen haben sicher eine Menge Firmen ein solches Dokument, allerdings ist das nicht Allgemeingut. Sowas wird i.d.R. von einem Anwalt genau auf die Bedürfnisse eines Unternehmens zugeschnitten, ist ggf. in den AGB enthalten oder verweist darauf und und und. Tatsache ist: wenns fertig ist, ist es ein Werk im Sinne des Urheberschutzgesetzes. Das wirst du eher nicht irgendwo finden und wenn du eins mal unterschrieben hast und den Text davon übernimmst, dann kanns Ärger geben. Pauschalisierte Haftungsbeschränkungserklärungen nach dem Motto "Ich mach was ich will und wenn was schief geht bin ich eh unschuldig" (und genau sowas wäre ein auf alle Unternehmen zutreffendes Dokument) sieht der Richter in der Regel nicht gerne, soll heißen: werden meist für ungültig erklärt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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