Hexa Geschrieben 13. März 2006 Teilen Geschrieben 13. März 2006 Hallo, habe mal eine Frage, in meinem Ausbildungsvertrag steht Beschäftigung bis 17.08.2006, aber meine Firma übernimmt keine Azubis dieses Jahr, also ist irgendwann im Juni schluss. Wielange Urlaub habe ich den dieses Jahr. Ich habe Normal 30 Tage in Jahr. Habe ich dann Urlaubanspruch bis August, also ein 2/3 Jahr = 20 Arbreitstage Urlaub?? Oder habe ich bis zum Mai Urlaub, also 2,5 Tage pro voller Monat = 13 Tage?? Ist Interressant weil ich gerne den Urlaub fürs Lernen der Abschlussprüfung nehmen würde. Gibt es da ein Gesetz zu?? MFG Hexa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lilli Geschrieben 13. März 2006 Teilen Geschrieben 13. März 2006 Hi, also bei uns war es so, wir haben für jeden Monat den wir noch vollständig da waren anteilig unsere Urlaubstage gehabt. also 30 / 12 = 2,5 -> hatten im Juni AP 5 (Jan-Mai) * 2,5 =12,5 -> 12 Tage Urlaub Weiß jetzt nur nicht, ob das eine allgemein Gültige Regelung ist, oder ob das bei uns so im Tarifvertrag steht. LG Lilli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Apophiz Geschrieben 13. März 2006 Teilen Geschrieben 13. März 2006 Wenn in deinem Ausbildungsvertrag steht, Beschäftigung bis 17.08.2006, dann musst du auch bis zum 17.08 arbeiten. Wenn es nirgends vertraglich geregelt ist, wird die ausbildung nicht einfach im Juni beendet. Das ist jediglich die Schule die dort endet. Du kannst jedoch am schluss deiner Ausbildung dein ganz normalen Urlaub nehmen. Wenn es dir gestettatet ist acuh die vollen 30 tage... also anfang juli oder so. edit: also bei meinem vertrag steht dabei, 3tes lehrjahr=20 tage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 13. März 2006 Teilen Geschrieben 13. März 2006 Das müsste ansich ebenfalls in deinem Vertrag stehen.Normalerweise bekommst du den Urlaub für dein letztes Jahr anteilsmäßig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baba007 Geschrieben 13. März 2006 Teilen Geschrieben 13. März 2006 Wenn in deinem Ausbildungsvertrag steht, Beschäftigung bis 17.08.2006, dann musst du auch bis zum 17.08 arbeiten. Wenn es nirgends vertraglich geregelt ist, wird die ausbildung nicht einfach im Juni beendet. Das ist jediglich die Schule die dort endet. Das ist so nicht korrekt. Die Ausbildung endet mit dem Tag der Präsentation und des Fachgesprächs. Natürlich unter der Voraussetzung, dass man bestanden hat. Bis dahin gibt es anteilig, wie schon erwähnt, Urlaub Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Apophiz Geschrieben 13. März 2006 Teilen Geschrieben 13. März 2006 hmmm dachte wenn es vertraglich vorgeschrieben ist, dann muss man noch weiter arbeiten. naja, wieder was gelernt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hexa Geschrieben 13. März 2006 Autor Teilen Geschrieben 13. März 2006 Also anteilig Urlaub bis zum Bestehen der Abschlussprüfung, also 13 Tag, richtig??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 13. März 2006 Teilen Geschrieben 13. März 2006 Also anteilig Urlaub bis zum Bestehen der Abschlussprüfung, also 13 Tag, richtig??? Das kann man jetzt noch nicht so genau sagen, oder kennst du schon den Termin deines Fachgesprächs? Denn dein Vertrag endet wenn du alles bestanden und hinter dir hast (schriftliche Abschlussprüfung + Projektabgabe + Fachgespräch). MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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