xrus Geschrieben 14. März 2006 Geschrieben 14. März 2006 :confused: Hallo Leute. Es ist so, mein Azubigehalt ist mit 510 Euronen nicht gerade klein, aber trotzdem ist es wenig für mich. Wollte mal um euren Rat fragen, bevor ich zu der Personalleiterin laufe. Kann ich als Azubi nebenbei noch wo anders arbeiten oder nicht? (Z.B Samstags im Supermarkt an der Kasse) Thx XRUS Zitieren
Apophiz Geschrieben 14. März 2006 Geschrieben 14. März 2006 Ja, must aber aufjedenfall mit deinem Betrieb abklären und der muss dir das genehmigen. Alter spielt auch ne Rolle, wenn du unter 18 bist wirds schwer, dann musste mal paar Gesetzt durchlesen. Aber meistens lohnts eh nicht, da du dann evtll Steuern zahlen (kommt drauf an, wieviel du dann zusammen verdienst) musst und dir dadurch nicht wirklich viel übrig bleibt. Zitieren
Sariel Geschrieben 14. März 2006 Geschrieben 14. März 2006 Hi xrus, ja Du kannst neben deiner Ausbildung noch woanders arbeiten. Nur muss dazu Dein Arbeitgeber inkl. Ausbilder zustimmen. Weil es könnte ja sein, das Du durch Deinen Nebenjob in der Ausbildung beeinträchtigt werden könntest. Eine gesetzliche Regelung gibt es meiner Meinung nach nicht. Gruß Sariel Zitieren
Carnie Geschrieben 14. März 2006 Geschrieben 14. März 2006 Klar kannst du nebenbei noch woanders arbeiten solange dein Arbeitgeber zustimmt und es deine Ausbildung nicht beeinträchtigt. Achte darauf wieviel du verdienst da sonst unter Umständen Steuern anfallen oder deine Eltern kein Kindergeld mehr bekommen. Zitieren
xrus Geschrieben 14. März 2006 Autor Geschrieben 14. März 2006 Danke Leute für eure Tips. Schwetze mal mit der Personalchefin, mal gucken was die für eine Meinung hat. Mit dem Alter werden keine Probleme auftreten, da ich scho 20 bin. Aber das mit den Steuern muss ich nochmal genauer durchschauen. THX XRUS Zitieren
SI_Nightmare Geschrieben 15. März 2006 Geschrieben 15. März 2006 Zum Thema Steuern, ich arbeite nebenher in nem Supermarkt, allerdings auf Basis eines Minijobs (400 Euro max). Steuerlich macht das keine Probleme. Zitieren
Markus.K Geschrieben 15. März 2006 Geschrieben 15. März 2006 Wegen der Genehmigungsgeschichte: Soweit ich informiert bin, ist eine Zustimmung nicht erforderlich bzw. muss diese "von Amts wegen" erteilt werden, wenn die Nebentätigkeit weder zeitlich noch vom Umfang her geneigt sein könnte, die Haupttätigkeit zu beeinflussen. Wenn man nur samstags im Supermarkt jobben geht, dürfte das normalerweise der Fall sein, wer täglich bis nachts um 3 jobbt, dürfte dagegen eher Schwierigkeiten haben, da man morgens auch ausgeschlafen sein sollte. Ebenfalls zu beachten ist, dass man mit dem Nebenjob nicht in Konkurrenz zum Haupt-Arbeitgeber tritt. Also wenn man mit dem Know-How der Firma für Dritte tätig ist oder sich gar damit selbstständig macht, könnte es sogar ziemliche Probleme geben. Zitieren
xrus Geschrieben 15. März 2006 Autor Geschrieben 15. März 2006 halöle Ich denke dass ich mit dem Nebenjob keine betriebliche Grenzen sprengen werde, die Arbeitszeit spielt aber eine große Rolle. Übrigens, ich war heute bei der Personalleiterin. Sie sagte ich soll ein Paar Sätze an den Chef schreiben. Er muss über solche Angelegenheiten entscheiden. ??? Zum Thema Steuern, ich arbeite nebenher in nem Supermarkt, allerdings auf Basis eines Minijobs (400 Euro max). Steuerlich macht das keine Probleme. Denke nicht, dass ich mehr als 250€ kriegen werde! Weiß jemand wie hoch da die Grenze liegt? THX XRUS Zitieren
Rabber Geschrieben 16. März 2006 Geschrieben 16. März 2006 Klingt jetzt vielleicht ein bisschen doof, aber kannste nich son Kappes wie Zeitung austragen oder so machen. Weil da läuft ja eigentlich nix über Steuern und es ist auch nich sooo Zeitintensiv. Und 50 € haben oder nicht haben Zitieren
Carnie Geschrieben 16. März 2006 Geschrieben 16. März 2006 Wenn es nicht über Steuerkarte läuft ist es Schwarzarbeit. Zitieren
Rabber Geschrieben 16. März 2006 Geschrieben 16. März 2006 Wenn es nicht über Steuerkarte läuft ist es Schwarzarbeit. Selbst nur so Kleinigkeiten wie Zeitung austragen??? Muss das auch versteuert werden? Zitieren
reinemachfrau Geschrieben 16. März 2006 Geschrieben 16. März 2006 Selbst nur so Kleinigkeiten wie Zeitung austragen??? Muss das auch versteuert werden? ne da stellst du dem zeitungsverleger einfach ne quittung aus und das wars ... und wie schon erwähnt eine genehmigung vom arbeitgeber ist nich notwendig, lediglich eine information. des weiteren darf der azubi nicht in der selben branche tätig sein wie der ausbildungsbetrieb. und nätürlich darf die tätigkeit nicht die ausbildung beeinträchtigen. Zitieren
Apophiz Geschrieben 16. März 2006 Geschrieben 16. März 2006 Selbst nur so Kleinigkeiten wie Zeitung austragen??? Muss das auch versteuert werden? Jo selbst da musst du jedes Jahr deine Steuerkarte abgeben. Wird dich auch keine seriöse Zeitungsfimra ohne Steuerkarte einstellen. Zitieren
Apophiz Geschrieben 16. März 2006 Geschrieben 16. März 2006 Zum Thema Steuern, ich arbeite nebenher in nem Supermarkt, allerdings auf Basis eines Minijobs (400 Euro max). Steuerlich macht das keine Probleme. Es kommt immer auf das an, was man im gesamten verdient, und zwar im Jahr. Ich glaube die Grenze für einen Ledigen liegt momentan bei ca. 8000€ im Jahr (glaub es sind Ledige 7664 Euro). Wenn du mehr als diese 8000 im Jahr verdienst, dann musst du Steuern zahlen. Aber am besten man leist nochma die betroffenen und aktuellen Gesetze durch. Zitieren
Rabber Geschrieben 16. März 2006 Geschrieben 16. März 2006 Jo selbst da musst du jedes Jahr deine Steuerkarte abgeben. Wird dich auch keine seriöse Zeitungsfimra ohne Steuerkarte einstellen. Wusste ich gar nicht... Naja dann is dieser Tipp von mir wohl eher zu verwerfen Zitieren
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