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Gilt die komplette Prüfungsverordnung auch für Externe?


Leary

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Hallo!

Kern der Frage ist, ob der Betrieb - selbst wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht - verpflichtet ist, mir alle Geräte zur durchführung des Projektes kostenfrei zur verfügung zu stellen?

Wenn ja, gehört auch die benötigte hardware, z.b. ein Switch oder Router, dazu?

EDIT:

Prüfungsverordnung ODER Ausbildungsverordnung (Gilt für den Topictitel).

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Meinst du die Prüfungsordnung der lokalen IHK oder die ITKTAusbV?

In der Ausbildungsverordnung finde ich keinerlei Hinweise darauf, dass dir bestimmte Hardware zu stellen ist.

Laut § 14 BBiG muss der Ausbildende dem Auszubildenden Werkzeug usw zur Verfügung stellen.

(1) Ausbildende haben

[...]

3. Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind, [...]

Zu beachten ist: Es wird einzig und allein von Auszubildenden geredet, nicht von Prüflingen. Man beachte den Unterschied.

Inwieweit ein Switch oder ein Router unter "Werkzeuge und Werkstoffe" fallen kann, ist juristisches Hochreck und sollte den Anwälten überlassen bleiben.

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__14.html

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ja ok, aber da wird von einem ausbilder geredet.

wie schon gesagt, ich habe kein ausbildungsverhältnis. ich mache nur eine externenprüfung zum FiSi mit. Daher intressiert mich besonders, ob dies trotzdem für den (in dem Fall) projektverantwortlichen gilt.

Ist das ein Fall, bei dem man lieber direkt bei der IHK Frankfurt nachfragen sollte?

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