empire Geschrieben 5. September 2001 Geschrieben 5. September 2001 Juten Morgen euch allen. Sagt mal wer kann mir was genaueres über Wohngeld sagen? bzw. ein paar gute Links geben. Kann ich ein Antrag auf Wohngeld stellen, auch wenn ich noch nicht eingezogen bin? Giebt Möglichkeiten, wie ich herrausfinden kann das ich dann Wohngeld kriege? danke gruss empire Zitieren
Savanna Geschrieben 5. September 2001 Geschrieben 5. September 2001 Generell kannst du auch nen Antrag stellen, bevor du deine neue WG beziehst, wenn du weißt, wo du hin ziehst. Aber hier auch wieder mal:wenn du Azubi bist, dann bekommst du kein Wohngeld sonder musst BAB beim Arbeitsamt beantragen.!! Näheres dazu hier. oder allgemein im Forum "Ausbildung/Job in den IT-Berufen". Zitieren
BigMac Geschrieben 5. September 2001 Geschrieben 5. September 2001 <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Savanna: [QB]auch wieder mal:wenn du Azubi bist, dann bekommst du kein Wohngeld sonder musst BAB beim Arbeitsamt beantragen.!! QB] Zitieren
DarkLuna Geschrieben 5. September 2001 Geschrieben 5. September 2001 Also: Du stellst einen Antrag auf BAB, wenn dieser Abgelehnt wurde, weil z.B. deine Eltern zu viel verdienen, hast du Anspruch auf Wohngeld. Jetzt musst du einen Antrag auf Wohngeld stellen, diesem Antrag wird 1. Die Ablehnung des BAB´s 2. Kopie des Mietvertrages 3. Kopie des Ausbildungsvertrages beigelegt. Nun rechnen die aus wieviel du bekommst. Ein Beispiel... Du wohnst zu zweit und der Verdienst beträgt zusammen weniger als 2000DM NETTO Anspruch 60 bis 120 DM / Monat Wenn du alleine wohnst dann musst du unter 1000DM NETTO verdienen. Der Anspruch wird sich auch so um den Dreh befinden. Ich kann jetzt halt nur von mir ausgehen. Dann noch etwas sehr wichtiges: Das alter des Hauses Zu dem Beispiel... Anspruch auf 60 bis 120 DM Das Haus ist sehr alt (z.B. von 1894), dieses Haus muss erhalten werden, du bekommst die satten 120 DM im Monat!!! Iss bei mir der Fall. Am besten stellst du erst mal den Antrag auf BAB guckst ob du abgelehnt wirst und dann gehste zum Wohnamt und fragst mal nach wieviel du jetzt kriegst. Nur ohne Ablehnung von BAB gehts nich. Zitieren
Savanna Geschrieben 5. September 2001 Geschrieben 5. September 2001 @BigMac man hat auch in der zweiten Ausbildung ein Recht auf BAB, sonst würd ich ja zu Unrecht welches bekommen, hab ich dir doch schon mal erzählt. @Luna das, wie das ausgerechnet wird, ist unterschiedlich. Du kannst nicht davon ausgehen, dass jeder Haushalt, der unter 2000 DM netto hat 60-120 DM WG bekommt, denn das stimmt keines falls. Dafür gibt es keine Tabelle, sondern wird für jeden individuell berechnet. Ein Haushalt kann 2000 DM netto verdienen und beispielsweise 500 DM Ausgaben haben, dann kannst du damit rechnen, dass kein Anspruch bzw. wenig Anspruch auf WG besteht. Ein Haushalt mit 1500 DM Ausgaben kann sogar 700 DM WG bekommen. Es ist in der Tat abhängig davon, wieviel Miete du zahlst und wieviel qm deine Wohnung hat. Es ist keine Seltenheit, dass das Wohngeld manchmal die Miete übersteigt, weil noch Wasser und Strom mit eingerechnet wird. So nenn ich dir jetzt mal ein Bsp. von mir privat. Einkommen unter 2000 DM netto. Zwei-Personen-Haushalt Warmmiete auf 80 qm 900 DM diverse andere Ausgaben Ergebnis = 400 DM Wohngeld Außerdem ist es nicht vom Alter des Hauses abhängig, sondern davon, ob es mit öffentlichen oder privaten Mitteln gebaut wurde, und ob du normale Etagenheizung oder noch Ölheizung hast, ob dein Bad in der Wohnung ist, oder draußen im Zwischengeschoss (so ist es ja noch in manchen Wohnungen in den neuen Bundesländern. Deswegen wird nach dem Alter des Hauses gefragt. Zitieren
DarkLuna Geschrieben 6. September 2001 Geschrieben 6. September 2001 @savanna das find ich recht komisch... bei mir Einkommen unter 2000 DM netto. Zwei-Personen-Haushalt Warmmiete auf 80 qm 960 DM diverse andere Ausgaben Ergebnis = 120 DM Wohngeld Zitieren
DarkLuna Geschrieben 6. September 2001 Geschrieben 6. September 2001 ach ja ... bei mir hatten sie in eine Tabelle geguckt und mir das dann gesagt. Da meine Eltern das für zu wenig hielten gaben sie mir keine Unterschrift und jetzt darf ich diesen Monat endlich einen neuen Antrag stellen weil ich 21 werde und somit vor dem gesetz volljährig bin, mal sehen was sie dann sagen ( man sagte mir mit 21 hat man mehr anspruch) Zitieren
Savanna Geschrieben 6. September 2001 Geschrieben 6. September 2001 na ja, es ist ja eigentlich so, dass deine Eltern für dich verantwortlich sind, so lang du dich in Ausbildung befindest, allerdings nicht länger als bis 27. Wahrscheinlich bekommst du deswegen so wenig Wohngeld, denn es ist echt wenig. Außerdem bekommst du ja noch Kindergeld, oder ist das bei den 2000 DM netto mit eingerechnet? Wenn man Kinder hat, dann kriegt man ja zu dem auch noch automatisch mehr, deswegen gibts halt so viele unterschiedliche Aspekte, nach denen man sich beim Berechnen richtet. Ich weiß nicht ob es dir bekannt ist, aber es wird vollgendermaßen gerechnet. 1-Personen-Haushalt = 45 qm 2-Personen-Haushalt = 60 qm dann halt immer 15 qm für jede weitere Person. Ihr seid zu zweit, habt somit 20 qm zu viel, das wird dir abgezogen. Unter Umständen hättest du nämlich genauso viel WG bekommen, wie jetzt, wenn du ne kleinere und günstigere wohnung hättest. Du hast halt mehr, als dir zusteht und dir rechnen nunmal nur das aus, was du haben dürftest. Zitieren
DarkLuna Geschrieben 6. September 2001 Geschrieben 6. September 2001 hmm das kann sein also ich hatte es vor anderthalb Jahren beantragt... als ich die unterschirft von meinem eltern nciht bekam sagte sie ich solls mit 21 noch mal versuchen dann gelten andere gesetze. Mal schauen Ich versteh nur nciht warum die Frau da sagte...sie haben Glück dass sie in einem so alten Haus leben da bekommen sie den höchsbetrag der ihnen zu steht, obwohl das könnte dann auch der grund sein warum die auf diesen betrag kommen wenn ich sonst ja so gut wie nix bekommen würde kommt das hin... naja egal, werd ich ja sehen... scheiß gesetz dass auch wenn man verheiratet iss immer noch die eltern unterschreiben müssen nur weil man keine 21 iss :-( Zitieren
Savanna Geschrieben 7. September 2001 Geschrieben 7. September 2001 ja, das versteh ich leider auch nicht. Obwohl es mir ja wirklich schleierhaft ist, warum deine Eltern unterschreiben sollten, trotzdem du schon volljährig warst, damit meine ich über 18. Ich war dieses Jahr kurzzeitig in einem Praktikantenverhältnis, somit bekam ich kein BAB und beantragte Wohngeld. Wohne ebenfalls mit meinem Freund zusammen und bin noch nicht 21. Ich habe den Antrag unterschrieben und die haben meine Eltern nicht mit einem Wort erwähnt, komisch. Wer weiß, vielleicht war das einfach bei dir auch nur ne inkompetente Sachbearbeiterin. So was gibts ja zu Genüge. Bei mir machte so ein Mitarbeiter mal so eben 400 DM im Monat aus, tja, gibts auch. Ich hatte nen BAB Antrag gestellt. Bei dem einen ergaben sich 760 DM, bei dem anderen 1000 DM, na ja. Zitieren
DarkLuna Geschrieben 7. September 2001 Geschrieben 7. September 2001 Wenn man einen BAB Antrag stellt muss man die lohnabbrechnung der eltern von vor zwei jahren beifügen, die eltern müssen das dann unterschreiben... Meine eltern weigerten sich mir diese zu geben und zu unterschreiben. Zitieren
Savanna Geschrieben 7. September 2001 Geschrieben 7. September 2001 Ach so, du redest von BAB, ich dachte deinen Wohngeldantrag hättest du von deinen Eltern unterschreiben lassen müssen. Ja, bei BAB ist das leider so. Nur schade, dass du es nicht unterschrieben bekommen hast. Zitieren
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