Neo_Guevara Geschrieben 5. April 2006 Teilen Geschrieben 5. April 2006 Quelle: IHK-Gemeinschaftsstelle für bundeseinheitliche kaufmännische Abschluss und Zwischenprüfungen. www.ihk-gba.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 5. April 2006 Teilen Geschrieben 5. April 2006 Quelle: IHK-Gemeinschaftsstelle für bundeseinheitliche kaufmännische Abschluss und Zwischenprüfungen. www.ihk-gba.de Geht es ein klein wenig genauer, bevor ich mich durch die Seiten des GBA bzw. ZPA durchkämpfe? Normlaerweise liegt der Entscheidungsspielraum in den Händen der unterschieldichen IHK's. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Neo_Guevara Geschrieben 5. April 2006 Teilen Geschrieben 5. April 2006 Nein Sorry wir haben von einem Berufschullehrer da einen Ausdruck bekommen mit dieser Quellenangaben. da steht drauf: Regelung für IT-Berufe ab Sommerprüfung 2006 Hiflsmittel bei der schriftlichen Zwischen und Abschluspürunfg der IT-Berufe 1. Ein netzunabhängiger Taschenrechner, gesräuscharm und nicht programmierbar; KEIN HANDY 2. Zur Bearbeitung der Zwischenprüfung ist ein Tabellenbuch als Hilfsmittel erlaubt. Ebenso ist für die Abschlussprüfung zur Bearbeitung der Ganzheitlichen Aufgaben I und II ein Tabellenbuch als Hilfsmittel zugelassen. Dadurhc wird gewährleistet, dass die in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule praxisüblichen Hilfsmittel zu Verfügung stehen. Im Prüfungsfach WISO darf KEIN Tabellenbuch verwendet werden. Es gibt keine Beschränkungen auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden von Seiten der IHK keine Empfehlungen ausgesprochen- Im Sinne eines ordnungsgemäßen, kontrollierbbaren Prüfungsablaufes und einer einheitlichen Prüfungsdurchführung darf aber von jedem Prüfling nur 1 Tabellenbuch verwendet werden. Der Einsatz meherer Tabellenbücher ist nur der (seltene) Ausnahmefalls, dass ein Tabellenbuch keine Formelsammlung enthält und diese separat zur Prüfung mitgeführt wird. Ergänzungen in den Tabellbüchern: Keine zusätzlichen Blätter, Zettel oder Kopien einlegen/einkleben! Handschriftliche Eintragungen/Notizen werden nicht beanstandet. QUELLE: IHK-Gemeinschaftsstelle für bundeseinheitliche kaufmännische Abschluss und Zwischenprüfungen . www.ihk-gba.de so das ist alles was auf dem Blatt steht. PS: Jetzt erwart ich aber ein Lob, dass ich hier das ganze Blatt abgetippt hab :uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 5. April 2006 Teilen Geschrieben 5. April 2006 Jetzt erwart ich aber ein Lob, dass ich hier das ganze Blatt abgetippt hab Lob? Abgetippt? ... Diese Seite(n) aus den GBA-News habe ich doch schon mehrfach hier im Forum gepostet. gruss, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Neo_Guevara Geschrieben 5. April 2006 Teilen Geschrieben 5. April 2006 ja meinst du ich les hier jeden einzelnen Beitrag ?? Das wusst ich ned das das hier schon mal gepostet wurde Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Neo_Guevara Geschrieben 10. April 2006 Teilen Geschrieben 10. April 2006 Hey hallo hab eben einer weiteren Nachteil des neune Tabellenbuches gefunden (Version 3 2004) die seiten "Sinnbilder, Rengeln für Sinnbilder" (altes Buch Seite 322) ist garnicht mehr vorhanden in der neuen Version. Dabei ist es doch unteranderm auch wichtig evtl. einen DFP zeichnen zu können. Darum -> handschiftliche Notzien sind erlaub sollte man die Sachen ggf. ins neue Buch übertragen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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