Filou Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Hallo, ich habe mal eine Frage: Kann ich als Privatperson ein Programm schreiben und das dann verkaufen? Also ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben oder sowas? Ist das dann Schwarzarebit? Hauptberuflich arbeite ich beim Land Rheinland-Pfalz und ich habe schon einen Antrag auf Nebentätigkeit gestellt und genemigt bekommen. Wars das oder muss ich noch irgendwas beachten?? Zitieren
Grandmasta Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Der Kunde will doch mit Sicherheit auch eine Rechnung haben. Die darfst du jedoch nur ausstellen, wenn du eine Gewerbe hast. Meld doch einfach ein Gewerbe an, kostet ~15€ und erspart dir eine Menge Ärger. Zitieren
Filou Geschrieben 24. März 2006 Autor Geschrieben 24. März 2006 Der Kunde will doch mit Sicherheit auch eine Rechnung haben. Die darfst du jedoch nur ausstellen, wenn du eine Gewerbe hast. Meld doch einfach ein Gewerbe an, kostet ~15€ und erspart dir eine Menge Ärger. Also an den 15 EUR wirds nicht hängen... Aber wenn ich mich anmelde dann muss ich doch Steuer und Buchhaltung und sowas alles machen, oder? Ich würde es einem Freund verkaufen, der einen EDV Service betreibt und der verkauft es dann weiter mit Rechnung.... Zitieren
Rabber Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Also an den 15 EUR wirds nicht hängen... Aber wenn ich mich anmelde dann muss ich doch Steuer und Buchhaltung und sowas alles machen, oder? Ich würde es einem Freund verkaufen, der einen EDV Service betreibt und der verkauft es dann weiter mit Rechnung.... Dann würde ich vielleicht gucken ob Di bei Deinem Kollegen als sowas wie externer oder Freier Mitarbeiter arbeiten kannst... Weiss nich ob sowas geht. Zitieren
Filou Geschrieben 24. März 2006 Autor Geschrieben 24. März 2006 Dann muss der mich aber anmelden oder so irgendwas, oder? Sonst wärs ja auch wieder Schwartarbeit, oder? Und wer hat das das Copyright auf die Software? Er oder ich? Zitieren
Georg_K Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Wer hat denn das Copyright wenn du als Verkäufer WinXP verkaufst?Microsoft oder du als Verkäufer? Soweit ich weiß liegt das Urheberrecht weiterhin bei dir, jedenfalls wenn du als freier Mitarbeiter tätig bist. Gruß Georg Zitieren
Guybrush Threepwood Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Das ist ein schlechtes Beispielt. Microsoft ist ja nicht bei dem Verkäufer angestellt, auch nicht als freier Entwickler Zitieren
Filou Geschrieben 24. März 2006 Autor Geschrieben 24. März 2006 Das ist ein schlechtes Beispielt. Microsoft ist ja nicht bei dem Verkäufer angestellt, auch nicht als freier Entwickler Ja das denke ich mir. Es ist wohl am sichersten wenn ich ein Gewerbe anmelden würde.... Nicht dass ich meim Kumpel was unterstellen würde. Aber es ist doch ziemlich doof wenn ich Umsatzsteuer und sowas anmelden muss, nur weil ich einmal ein Programm geschrieben hab.... Zitieren
Filou Geschrieben 24. März 2006 Autor Geschrieben 24. März 2006 PS: Nochmal was zum Copyright.... Ist mein Programm nur deutschlandweit oder europaweit oder weltweit urheberrechtlich geschützt?? Zitieren
Code Poet Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Hallo! Zum Thema Gewerbe: Du musst, wenn Du Software verkaufst, ein Gewerbe anmelden und die Gewinne versteuern! Spätestens Ende des Jahres in der Steuererklärung musst Du über Deinen Umsatz Auskunft geben. Gute Nachricht: Du kannst das Gewerbe auch nachträglich anmelden, aber spätestens mit dem Zeitpunkt, zu dem Du eine Rechnung ausstellst, muss es stehen! Zum Thema Copyright: Das Urheberrecht für Dein Programm liegt bei Dir, es darf also ohne Deine ausdrückliche Erlaubnis nicht lizenzfrei kopiert werden. Schützen lassen müsstest Du nur den Namen, wenn Dir daran liegt, dass kein anderer unter diesem Namen Software verkauft. Umgekehrt musst Du natürlich darauf achten, dass Deine Software von Dir keinen geschützten Namen verpasst bekommt. Zum Thema Haftung und Gewährleistung: Unbedingt beachten! Sobald Du gewerblich Software verkaufst, bist Du erstmal voll dafür verantwortlich! Wenn z.B. eine Bank Deine Programme einsetzt und damit unbeabsichtigt einen DWS-Fonds schrottet, freunde Dich schonmal mit einer Privatinsolvenz an. Als Einzelunternehmer haftest Du uneingeschränkt mit Deinem Privatvermögen auch für's Geschäft. Also wichtig: Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden müssen genau definiert sein. In jedem Fall eine Haftpflichtversicherung abschließen (die normalen Privathaftpflichten decken gewerbliche Haftung nicht)! Zitieren
Code Poet Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Ja das denke ich mir. Es ist wohl am sichersten wenn ich ein Gewerbe anmelden würde.... Nicht dass ich meim Kumpel was unterstellen würde. Aber es ist doch ziemlich doof wenn ich Umsatzsteuer und sowas anmelden muss, nur weil ich einmal ein Programm geschrieben hab.... Da wirst Du nicht drumherum kommen. Wenn Du Geld verdienst, musst Du dafür Steuern zahlen! Gibt Dein Freund Dir also 100€, müssen die nachher in Deiner Steuererklärung als "Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit" auftauchen! Natürlich wird dieser Betrag dann wieder gemildert durch die immensen Kosten (PC-Kauf, CD-Rohlinge, Fachliteratur, Fahrtkosten, etc...) gemildert. Als Einzelunternehmer gibt es keine "feste Steuer", wie Du jetzt vielleicht meinst, also Du musst nicht monatlich einen Betrag X abdrücken, nur weil Du ein Gewerbe angemeldet hast! Zitieren
Georg_K Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Das ist ein schlechtes Beispielt. Microsoft ist ja nicht bei dem Verkäufer angestellt, auch nicht als freier Entwickler Ja du hast Recht,mein Fehler:floet: . Gruß Georg Zitieren
Filou Geschrieben 24. März 2006 Autor Geschrieben 24. März 2006 Da wirst Du nicht drumherum kommen. Wenn Du Geld verdienst, musst Du dafür Steuern zahlen! Gibt Dein Freund Dir also 100€, müssen die nachher in Deiner Steuererklärung als "Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit" auftauchen! Natürlich wird dieser Betrag dann wieder gemildert durch die immensen Kosten (PC-Kauf, CD-Rohlinge, Fachliteratur, Fahrtkosten, etc...) gemildert. Als Einzelunternehmer gibt es keine "feste Steuer", wie Du jetzt vielleicht meinst, also Du musst nicht monatlich einen Betrag X abdrücken, nur weil Du ein Gewerbe angemeldet hast! Danke für Deine Auskunft! Ich muss also Schadenersatz und Gewährleistung in meinem Endbenutzerlizenzvertrag ausschließen, oder? Kann ich da einfach die EULA von Microsoft Word kopieren und das Wort "Microsoft Corp." durch meinen Namen ersetzen? Zitieren
Grandmasta Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Das mit der Umsatzsteuererklärung kannst du dir sparen, wenn du keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweist. Nur um die Einkommensteuererklärung kommst du nicht herum (falls du die nicht sowieso schon machst) Und für dein Gewerbe machst du da einfach eine Einnahme- Überschussrechnung, das geht recht schnell. Zitieren
darkworld Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Kann ich da einfach die EULA von Microsoft Word kopieren und das Wort "Microsoft Corp." durch meinen Namen ersetzen? Auch wenn das mit großer Sicherheit alle denkbare Ungnade von dir abwenden würde wäre das eine dumme Idee. Die EULA ist, wiesollte es auch anders sein, urheberrechtlich geschützt. Bezüglich des Urheberschutzes für die von dir verkaufte Anwendung kommt es immer auf die Verträge an, die du schließt. Verkaufst du, wie z.B. Microsoft Lizenzen (also Nutzungsrechte) bleibt es bei dir. Entwickelst du im Auftrag eines Unternehmens eine nach deren Vorstellungen gefertigte Software, so kann u.U. je nach Vertrag die kompletten Rechte an das Unternehmen übergehen. Da sollte man auf die Formulierungen aufpassen. Wenn du deinem Freund erlaubst, die Software weiterzuverkaufen (an mehrere Kunden), gibst du ihm damit einen Teil deiner Nutzungsrechte. Hier sollte dann genau geklärt sein wieviel du vom Kuchen bekommst (Und das dann bei JEDEM Verkauf). Wenns nicht nur Kleinkram ist würde ich daher auch nicht scheuen professionelle Beratung der rechtsberatenden Berufe einzuholen. Zitieren
Schiller256 Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Ich muss also Schadenersatz und Gewährleistung in meinem Endbenutzerlizenzvertrag ausschließen, oder? Ich weis nicht ob du die oben genannten Sachen so einfach aus dem Vertrag ausschließen kannst denn sonst würde doch jeder jegliche Gewährleistung von sich weisen. Hierzu habe ich einen Artikel gefunden der sich zwar eher mit freier Software beschäftigt aber eben auch ein wenig auf deine Punkte eingeht. http://www.linux-magazin.de/Artikel/ausgabe/2002/05/recht/recht.html Zum Thema EULA kannst du ja mal bei wikipedia vorbei schauen. Obwohl diese Verträge auf Laien oft sehr "offiziell" wirken, haben sie in Europa meist keine Gültigkeit http://de.wikipedia.org/wiki/EULA Ansonst auf alle Fälle an einen Anwalt wenden und dich da beraten lassen denn bei solchen Verträgen kommt es durchaus auf einzelne Worte an. Zitieren
Filou Geschrieben 24. März 2006 Autor Geschrieben 24. März 2006 Also ich habe alleine natürlich kein 50 MB großes Programm geschrieben und es erst zu 70% fertig. Aber ich denke es hat durchaus potzial mehr als einmal verkauft zu werden. Nur ich kann es nicht vertreiben weil ich nicht an die Zielgruppe ran komme.... Also ich möchte es schon behalten. Alleine schon deshalb weil ich es ja später mal weiterentwickeln kann. Also will ich nur Lizenzen verkaufen oder meinen Kumpel Lizenzen verkaufen lassen.... Zitieren
Filou Geschrieben 24. März 2006 Autor Geschrieben 24. März 2006 PS: Man ließt immer "weltweit Urheberrechtlich geschützt". Ist das automatisch so? Zitieren
Senethroth Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Das mit der Umsatzsteuererklärung kannst du dir sparen, wenn du keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweist. Nur um die Einkommensteuererklärung kommst du nicht herum (falls du die nicht sowieso schon machst) Und für dein Gewerbe machst du da einfach eine Einnahme- Überschussrechnung, das geht recht schnell. Nicht ganz korrekt. Es gibt die Kleinunternehmerregelung, d.h., du hast weniger Papierkram von Seiten des Finanzamtes auszufüllen und pünktlich einzureichen und deine Rechnungen müssen nicht 'korrekt' geschrieben werden, sprich: MwSt kommt nicht drauf da du keine als Kleinunternehmer abführst, aber auch keine für dein Gewerbe zurück bekommst. Weiterhin gibts eine Umsatz-Begrenzung.. siehe auch: http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerregelung.html Informiere dich bitte vorher richtig bei einem Steuerberater und besprich das Ganze nochmal mit dem Abnehmer deiner Software, sprich: ob eine Kleinunternehmer-Rechnung in Ordnung ist oder nicht. Zitieren
sockä Geschrieben 24. März 2006 Geschrieben 24. März 2006 Ich hatte auch schon so ein Kleingewerbe angemeldet, dass ist nicht wirklich wild. Du gehst zum FA, sagst, was du machen willst und dann werden die dir schon helfen. Anders als viele andere Ämter in Deutschland, sind die FA immer noch beratungspflichtig und geben auch gerne Auskunft. Bei einem Kleingewerbe musst du jeden Monat eine "Umsatzsteuer-Voranmeldung" abgeben, auf der du angibst, wie viel du wohl im Monat verdienen wirst. Da kannst du überall 0,00 hin schreiben, wenn du nix verkaufst oder halt einen ungefähren Betrag. Diese Voranmeldung ist ein zweiseitiger Zettel, den man in 5 Minuten ausüllt. Wenn du nun was verkaufst, schreibst du eine Rechnung mit deiner Steuernummer und dem Preis, rechnest 16% drauf und lässt dir diese Summe bezahlen. Dann übernimmst du den Betrag in deine Voranmeldung und das FA schickt dir eine Steuerberechnung zu, halt die 16% deines verdienten Geldes. Und das überweist du dann ans FA. Am Jahresende halt noch eine Umsatzsteuererklärung fürs ganze Jahr. Und das tolle: du verdienst legal Geld, zahlst Steuern für und kannst als Kleinunternehmer die MwST für jede Briefmarke, jedes Buch und jeden Kulli wieder absetzen als Arbeitsmittel für deinen "Betrieb". So bekommt man in manchen Monaten sogar mal Geld zurück. Zitieren
charmanta Geschrieben 25. März 2006 Geschrieben 25. März 2006 Man kann eine Gewährleistung, grade als Produzent einer Software, nicht einfach ausschliessen Und wenn Du ein Programm schreibst, was jemand anders vermarkten soll, dann solltest Du auch in eigenem Interesse die Leistung vertraglich spezifizieren. Ein angestellter Programmierer oder ein Subunternehmer verliert in der Regel seine eigenen Rechte am erzeugten Code. Nur ein NACHWEISBAR selbst geschriebenes Programm unterliegt dem Urheberrecht ... aber das kann man als Privatperson sowieso nicht durchsetzen. Wenn Du also wirklich eine to9lle neue Software schreibst ( und man die auch verkaufen kann ... sie also sinnvoll, dokumentiert, mit einem Service versehen ist um nur einige Features zu nennen ) dann mach das gleich richtig als Gewerbetreibender. Wenn das nur ein kleines Hilfsprogramm ist dann vereinbare vertraglich eine Art Lizenzgebühr, sprich Kohle pro Kopie. Nur haftest Du als Erzeuger IMMER .... Ausschliessen kannst ( und solltest ) Du nur angebliche Produktionsausfälle als Nebenwirkung Deiner Software. Und bloß keine "fertigen" Lizenzbedingungen kopieren ... auch die sind geschützt Nachtrag: Du solltest *VOR* der Einrichtung eines Gewerbes und eigentlich auch VOR Beginn einer (kommerziell nutzbaren ) Softwareerstellung prüfen, ob Du das im Rahmen Deines Arbeitsverhältnisses überhaupt darfst. Normalerweise bist Du verpflichtet, Dich in der Freizeit zu erholen und keine dem Job widersprechenden Tätigkeiten auszuführen. Grade andere IT Dienste sind für einen in der IT arbeitenden Menschen in der Regel durch Vertrag ausgeschlossen. Auch wenn nicht kann der AG sowas ggfs. mit einer Unterlassungsklage ( oder wie das heisst ) durchsetzen ( oder das versuchen ) ... und bekommt meines Wissens meist Recht ( wenn er einen Verlust an Deiner Arbeitskraft darlegen kann ). Zitieren
Slayer8 Geschrieben 29. März 2006 Geschrieben 29. März 2006 Mal was zum Thema Gewerbe.... Umsatzsteuer muss nur gezahlt werden, wenn eine Umsatzsteuerpflicht besteht (Einnahmen > 16K Euro (oder waren es DM)), jedoch kann man sich freiwillig für eine UsSt Zahlung entscheiden, muss diese dann auch in den ersten 2 Jahren monatlich abgeben, es sei denn das FA ordert das anders an. Laut meinem Steuerberater muss ein Gewerbe auch nicht zwingend angemledet werden, sondern nur wenn eine dauerhafte Gewinnabsicht und Einnahmen von mehr als 400€ im Jahr. Rechnungen dürfen auch geschrieben werden, wenn sie einmalig und unter 400€ liegen. Mach Dich da am besten mal schlau, ist die Info von meinem Steuerberater. Gruß Slayer8 Zitieren
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