Anybody Geschrieben 28. März 2006 Teilen Geschrieben 28. März 2006 Hallo Hab mal ne Frage bezüglich Länge der Doku + Anhang. Laut IHK ( Nürnberg )sollte die Länge der Doku 20 Seiten nicht überschreiten. Wie schaut das aber mit dem Anhang aus? Ist dieser in den 20 Seiten mit eingerechnet oder zählen diese nur für die reine Dokumentation? Da ich angegeben habe eine Anforderungsanalyse, ein Pflichtenheft und eine Doku zu erstellen gestaltet sich dieses mit den 20 Seiten reichlich kompliziert, da meine AFA schon acht Seiten ausmacht und das PH ebenfalls sieben. Daraus würde sich dann ja ergeben, dass ich lediglich noch fünf Seiten für die Doku hätte.. ( Ok sieben abzüglich zwei Deckblättern ). Oder zählen die 20 nur für die reine Doku? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 28. März 2006 Teilen Geschrieben 28. März 2006 Das Seitenlimit bezieht sich nur auf die Doku, nicht auf den Anhang. Und das Limit scheint von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich zu sein ... hier sind nur 10 Seiten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 28. März 2006 Teilen Geschrieben 28. März 2006 Das Seitenlimit kann jede IHK selber festlegen, und auch der Anhang kann limitiert werden. Du solltest aus diesem Grund bei DEINER IHK anrufen und dort nachfragen, denn nur das macht wirklich Sinn. LG Sabine (die 25 Seite Doku und zusätzlich 74 Seiten Anhang als FiAe hatte) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anybody Geschrieben 28. März 2006 Autor Teilen Geschrieben 28. März 2006 Anrufen ist glaub ich die beste Lösung, stimmt. Andere Frage: Ich verwende in meinem Pflichtenheft das Schema von Helmut Balzert. Muss das angegeben werden das dieses benutzt wird, oder kann man das stillschweigend so verwenden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tobias2k6 Geschrieben 28. März 2006 Teilen Geschrieben 28. März 2006 Anrufen ist glaub ich die beste Lösung, stimmt. Andere Frage: Ich verwende in meinem Pflichtenheft das Schema von Helmut Balzert. Muss das angegeben werden das dieses benutzt wird, oder kann man das stillschweigend so verwenden? Diene dem Leser, er soll möglichst wenig selber denken müssen. Also schreib einfach kurz rein das du diese schema genommen hast. Solltest dann in der quellenangabe entsprechend Literatur oder Webseiten angeben wo du Informationen zu diesem Schema her hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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