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Geschrieben

Hi, also ich weiß das bei unserer IHK Einträge im IT Handbuch möglich sind. Ich habe nun eine etwas eigenwillige Frage.

Muss ich das ganze handschriftlich verfassen oder kann ich mir kleine ausgedruckte Texte erstellen die ich anstatt der PostIts einklebe ?? Nicht falsch verstehen, Ich will kein 2. Buch schreiben, nur ist meine Schriftart so groß, dass auf so ein PostIt nicht gerade viele Worte passen.. (hinzu kommt die fehlende Feinmotorig)

Es gibt schon einen Grund warum ich ITler bin. Also wäre es möglich statt der Handschrift das Ganze via Drucker zu realisieren ???

Oder wäre es alternativ möglich die PostIts zu bedrucken ???

Geschrieben

Es wäre einfacher dir zu helfen wenn du deine IHK in deinem Profil stehen hättest.

Allgemeine Regelungen gibt es nicht wirklich, das kommt auf deine IHK an. ich kann dir nur die Regelungen der IHK München sagen, da ich dort angerufen habe:

Handschriftliche Einträge direkt im Buch sind erlaubt.

Einkleben von Zetteln nicht.

Einkleben von "kleinen" Markierungen (um gewisse Gebiete schneller zu finden) sind erlaubt.

Natürlich gebe ich keine Garantie auf diese Aussagen, diese wurden mir lediglich mündlich von Frau G. am Telefon so mitgeteilt.

Geschrieben
Hallo,

weiß jemand wie es bei der IHK Hannover aussieht?

Hab das internet ein wenig durchgewälzt, aber dazu gefiunden habe ich nichts.

Also wenn ich sehe, was in den anderen Threads zu dem Thema steht, würde ich dir einfach mal raten dort anzurufen. Wenn du dann widersprüchliche oder ungenaue Aussagen bekommst, wäre es vermutlich am besten dort vorbeizufahren und dir das ganze (von jemand zuständigem) schriftlich geben zu lassen. :mod: :)

Geschrieben

habe bei ihk hannover angerufen: PostIts sind erlaubt, aber nur als "Register", alles andere ist verboten...

irgendwie unfair das sich das so sehr von ihk zu ihk unterscheidet :(

Geschrieben
irgendwie unfair das sich das so sehr von ihk zu ihk unterscheidet :(

Tja, fair wäre, das Buch gar nicht als Hilfsmittel zuzulassen. :hells:

Man besteht die Prüfung auch ohne das Buch, ob da nun Zettelchen eingeklebt werden dürfen oder nicht, sollte erst recht nicht ausschlaggebend zum Bestehen sein. Sonst stimmt etwas ganz anderes nicht. ;)

bimei

Geschrieben
Tja, fair wäre, das Buch gar nicht als Hilfsmittel zuzulassen. :hells:

Man besteht die Prüfung auch ohne das Buch, ob da nun Zettelchen eingeklebt werden dürfen oder nicht, sollte erst recht nicht ausschlaggebend zum Bestehen sein. Sonst stimmt etwas ganz anderes nicht. ;)

bimei

Naja, aber es ist schon ein bisschen komisch, dass in einem offiziell zugelassenen Hilfsmittel je nach IHK Zettel, Texte oder nur Registerkärtchen stecken/stehen/kleben dürfen.

Natürlich ist es super, wenn man eine Prüfung ohne Hilfsmittel mit dem eigenen Wissen bestehen kann. Allerdings ist es sicher nicht verkehrt das eigene Wissen gerade in einer solchen Prüfungssituation (wo man ja leicht nervös werden kann) nocheinmal anhand von Hilfsmitteln abzusichern.

Wenn man die Zeit hat, um das alles nochmal zu überprüfen, und dann feststellt dass das Buch auch nichts mehr hinzuzufügen hat, so hat man sicher nichts verloren. Andererseits natürlich möglicherweise einiges wieder gut gemacht, wenn man absoluten Schwachsinn geschrieben haben sollte. ;)

Geschrieben
Allerdings ist es sicher nicht verkehrt das eigene Wissen gerade in einer solchen Prüfungssituation (wo man ja leicht nervös werden kann) nocheinmal anhand von Hilfsmitteln abzusichern.

Wenn auch nur ein Bruchteil der Zeit, die hier über das "Frisieren" des Tabellenbuchs insgesanmt bereits verbraucht wurde, für's Lernen angewendet worden wäre, dann hätte eigentlich jeder Teilnehmer an diesen Diskussionen das Tabellenbuch inzwischen auswendig können.

gruss timmi (ohne Smiley)

Geschrieben
[....]

Als Diskussionsgrundlage für Rechtfertigungen war mein Beitrag nicht gemeint, sondern mehr als Hinweis, sich nicht den Kopf über unwesentliche Dinge zu zerbrechen.

Siehe auch timmis Beitrag.

;)

bimei

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