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Geschrieben

Also, die Doku darf meines Wissens nach laut IHK München 12-16 Seiten haben, stimmt das ? (FISI)

Ich habe jetzt 16 Seiten Doku incl. Deckblatt 1 Seite, Selbsterklärung 1 Seite und 2 Seiten Inhaltsverzeichnis. 3 Seiten wären zusätzlich noch als Anhang, wie muss ich die Kennzeichnen und wo in der Doku muss stehen, dss ich einen Anhang habe???

Ist eine Kopie der Checkliste, die ich bei meinem Projekt (Notebook installieren) durchgehen musste..

Gruss & Danke !

Markus

Geschrieben

Geduldest Du Dich bitte nächstes Mal. Dein erneutes Posting fördert nicht unbedingt schnelle Antworten, eher das Gegenteil.

3 Seiten wären zusätzlich noch als Anhang, wie muss ich die Kennzeichnen und wo in der Doku muss stehen, dss ich einen Anhang habe???

Du kannst z.B. in das Inhaltsverzeichnis am Schluss einen Pkt. "Anhang" aufnehmen. In der Doku steht am sinnvollsten dort ein Verweis auf den Anhang, wo sich der Text auch inhaltlich darauf bezieht. ;-)

bimei

Geschrieben

1. Bimei hat vollkommen Recht (im Bezug auf Geduld und Anhang:) )

2. Wie kann man für ein "Projekt" Notebook installieren, 16 Seiten Dokumentation schreiben? Würde mich nur mal interessieren;)

Geschrieben

Ist was besonderes, da ich für ein sog. validiertes Umfeld das installieren umss und ne menge benutzereinstellungen bei insgesamt 21 usern machen muss, wenn man das ganze ausführlich beschreibt hat man ein leichtes projekt und kriegt die doku locker zusammen :)

Danke für den Tip mit dem Anhang!

Gruss!

MArkus

Geschrieben

Die Seiten zählt man erst NACH dem Inhaltsverzeichnis. Der Anhang wird ebenfalls gesondert gezählt.

Ob die Seitenangabe stimmt, kann ich nicht sagen, aber ich habe von der IHK München ein Schreiben bekommen, in dem die Projektdokumentation umschrieben wurde.

Geschrieben

Was heisst umgeschrieben, was meinste damit? wird die selbsterkärung auch auch nicht mitgezählt? dann müsst ich nämlich noch ne seite reinbauen, da hätt ich sonst nur 11 :(

Geschrieben

Da standen die groben Vorgaben drauf *grybl* Ich habs gelesen, angewendet, weggeschmissen und (fast) vergessen :floet: (Natürlich erst nachdem ich mein IHK-Zeugnis hatte!)

Die üblichen Layout-Vorgaben wie Schriftart, -größe, Ränder, ...

Ich hatte auf Deckblatt und Inhaltsverzeichnis keine Seitenzahlen, dann Kapitel 1 - 7 auf Seiten 1 - 13 und die Anhang-Kapitel A - D auf den Seiten i - xviii. Die Erklärung habe ich als zusätzlichen Zettel in einfacher Ausführung mit abgegeben.

Geschrieben
Was heisst umgeschrieben, was meinste damit? wird die selbsterkärung auch auch nicht mitgezählt? dann müsst ich nämlich noch ne seite reinbauen, da hätt ich sonst nur 11 :(
Das ist von IHK zu IHK unterschiedlich. Üblicherweise zählt nur der reine Text-Körper ohne Inhaltsverzeichnis, Tabellen und Grafiken.

Btw., schreibe doch Deinen Wohnort (IHK) bitte ins Profil. Danke!

gruss, timmi

Geschrieben

Hat sich ja nichts verändert in einem Jahr, Timmi kämpft immer noch gegen Windmühlen ;-)

IHK Duisburg wollte z.B. mindestens 10 und max. 15 Seiten ohne Erklärung, Deckblatt und Inhaltsverzeichnis sowie Anhang.

Also schreibt doch einfach euren Wohnort/IHK rein und jemand, der der gleichen IHK angehört, dort Prüfer ist, die IHK oder deren Webseite kennt kann euch sicherlich dann eher helfen. Es gibt nun mal nicht DIE IHK und deshalb auch nicht DIE richtige Lösung. Was hier goldrichtig ist, kann woanders falsch sein. Die einen Prüfer wollen keine Ringbücher, die nächsten keine Hefter...so ist das halt. Wie echte Kunden, da wollen auch die wenigsten das gleiche *g*

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