Welenreiter Geschrieben 30. März 2006 Teilen Geschrieben 30. März 2006 Hallo Leute, kann ich einen Lotto schein den ich in einer Stadt gekauft habe, an jedem anderen Lotto abgabe Punkt in Deutschland wieder einlösen um meinen GEwinn abzuholen? Wie lange habe ich Zeit um dieses zu tun?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Melkor Geschrieben 30. März 2006 Teilen Geschrieben 30. März 2006 Hi Welenreiter, du hast Glück dass es hier Lotto Azubis gibt ^^. Also: Ja du kannst spielen und woanders abgeben, allerdings nur im gleichen Bundesland. Du kannst bei Lotto bis zu 13 Wochen nach der Ausspielung deinen Gewinn abholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 30. März 2006 Teilen Geschrieben 30. März 2006 Ja du kannst spielen und woanders abgeben, allerdings nur im gleichen Bundesland. Gibt es nicht einen bestimmten Betrag (1000 Euro?), ab dem du dich direkt an die Lottozentrale wenden musst bzw. die Verkaufsagenturen eben nicht mehr auszahlen? Du weißt ja nicht, ob wir nicht einen FI-Millionär unter uns haben (Ok, das werden sie ihm dann dort schon sagen... nur der Vollständigkeit halber) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hasendame Geschrieben 30. März 2006 Teilen Geschrieben 30. März 2006 Ja. Bei hohen Gewinnen mußt du dich direkt mit der Zentrale in Verbindung setzen. Man kann von den Annahmestellen zum einen nicht verlangen, dass sie die 20000 direkt da haben und die Zentrale ist verpflichtet dir eine kostenlose Beratung zu geben. Der Kontakt wird dann über die Annahmestelle hergestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 30. März 2006 Teilen Geschrieben 30. März 2006 Moin, melkor hat recht, jedes bundesland hat eine anderen schein und eine andere technick, damit kann man einen lottoschein nur im gleichen bundesland abgeben, wo man gespielt hat. Hasendames aussage stimmt nicht ganz, es ist abhangig von der größe der annahmestelle. Eine annahmestell wo viel hundert leute spielen,kann größere gewinne auszahlen als eine wo nur 80 leute spielen. Gruß Dark Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 30. März 2006 Teilen Geschrieben 30. März 2006 im Regelfall stehts auf den Schein hinten drauf. Normalerweise waren das mal 5000. Zumindestens in Bayern. Alles was größer war nach München Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Melkor Geschrieben 30. März 2006 Teilen Geschrieben 30. März 2006 Hasendames aussage stimmt nicht ganz, es ist abhangig von der größe der annahmestelle. Eine annahmestell wo viel hundert leute spielen,kann größere gewinne auszahlen als eine wo nur 80 leute spielen. Also das ist definitv falsch. zumindest für NRW. Da steht in den Telinahmebedingungen ganz klar: Der mit einem Spielauftrag in einer Ziehung erzielte Gewinnbetrag - einschließlich eines oder mehrere Gewinne in den Zusatzlotterien - bis einschließlich 5.000 €, kann ausschließlich in der Annahmestelle geltlich gemacht werden. [...] Ein Zentralgewinn, d.h. der auf einem Spielauftrag in einer Ziehung - einschließlich eines oder mehrere Gewinne in den Zusatzlotterien - erzielte Gewinnbetrag von mehr als 5.000 €, ist unter Vorlage der Spielquittung in einer Annahmestelle oder durch Vorlage der Spielquittung beim Unternehmen geltend zu machen. [...] so ist es richtig. Aber was du wahrscheinlich meinst ist dies: Die Auszahlung eines Gewinnbetrages bis 250 € erfolgt in der Annahmestelle in bar; bei Gewinnen über 250 € erfolgt die Gewinnauszahlung durch Übrweisung auf ein vom Spielteilnehmer angegebenes Konto. [...] Der Annahmestellenleiter kann einen Gewinnbetrag bis 500 € auch in bar auszahlen. Das sind die Teilnahmebedingungen für Lotto der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG vom Juni 2005 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hasendame Geschrieben 30. März 2006 Teilen Geschrieben 30. März 2006 Richtig. Der Unterschied zwischen Zentralgewinn und einem Gewinn von über 500 € definiert sich vor allem dadurch, wer auf Lotterieseite in der Verpflichtung steht, die Überweisung vorzunehmen. Für den Kunden also nur dadurch feststellbar, dass er eine Gewinnanforderung ausfüllen muß, wenn er über 5000 Euro gewinnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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