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Rechtsgrundlage in personellen Angelegenheiten


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Hallo Forum,

ich bereite mich, wie viele andere warscheinlich auch, gerade auf meine AP vor. Ich bin nun in der AP Sommer 2005 im WiSo Teil auf folgene Aufgabe gestossen:


Personelle Angelegenheiten sind in verschiedenen Rechtsgrundlagen geregelt.

In welchen der folgenden Rechtsgrundlagen sind nebenstehende Regelungen enthalten?


1. Kündugungsschutzgesetz

2. Tarifvertrag

3. Betriebsverfassungsgesetz

4. Berufsbildungsgesetz

5. eine andere Rechtsgrundlage


a. Eine Frau darf während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunt nicht gekündigt werden.


b. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37,5 Std.


c. Die betriebsbedingte Kündigung ist ungültig, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.


d. DIe wöchentl Arbeitszeit für Jugendl. beträgt höcshtens 40 Std.


e. Ein Azubi kann das Ausbildungsverhältnis nach der PRobezeit aus wichtigem GRund kündigen


f. Eine Kündigung durch den AG ist ohne Anhörung des BR unwirksam

Einiges kann ich zuordnen, bei anderen bin ich am schwanken.

Hat jemand eine kurze und knappe Auflistung der Rechtsgrundlage und was da in etwa drinsteht? Also Vorbild dachte ich an die Aufgabe. Ich habe schon danach gesucht aber ich kann mich einfach nicht durch den Jungel von Anwälten, Gerichtsurteilen und Gesetzen schlagen.

Ich suche einfach was schlichtes.

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  • 2 Wochen später...

verlass dich aber nicht aufs tabellenbuch, weil in der wiso dürfen wir das ja nicht benutzen! Jenachdem wie dein wirtschaftsfach in der schule ist, werdet ihr das bestimmt schon dort besprochen haben, ansonsten steht das aber auch alles in dem passenden sachbuch zu dem Fach. Also zumindest bei mir

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