Maddog Geschrieben 12. April 2006 Teilen Geschrieben 12. April 2006 Hi @ll Ich habe mich bei ca. 18 Firmen als "Fachinformatiker - Systemintegration" beworben und habe bis jetzt schon eine feste Zusage erhalten. Aber ich habe das gefühl, dass ich noch eine weiter Zusage erhalten werde.. Nun folgende frage.. wie läuft es nun ab wenn ich von z.b 2 Firmen genommen werde.. bekomme ich die Ausbildungsverträge vorher und kann sie mir daheim in ruhe anschaun, so dass ich letzenendes die "beste" von den beiden Firmen wählen kann?.. Und wie lange habe ich zeit den Arbeitsvertrag zu unterschreiben.. gibt es da eine gewisse Frist? Bin etwas neu in diesem Gebiet^^.. Mfg Maddog Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ShaaitanTX Geschrieben 12. April 2006 Teilen Geschrieben 12. April 2006 *Klick mich ich bin ein Link* Nun folgende frage.. wie läuft es nun ab wenn ich von z.b 2 Firmen genommen werde.. bekomme ich die Ausbildungsverträge vorher und kann sie mir daheim in ruhe anschaun, so dass ich letzenendes die "beste" von den beiden Firmen wählen kann?.. Bei mir war das so das ich den Vertrag direkt unterschreiben sollte und das war auch mein erster Arbeitstag - habe verspätet mit der Ausbildung angefangen. Glaube aber das man sich den Vertrag auch mit nach Hause nehmen darf. Kannst das ja zur Not damit begründen das du ihn mit deinen Eltern durchgehen willst oder so. Und wie lange habe ich zeit den Arbeitsvertrag zu unterschreiben.. gibt es da eine gewisse Frist? Soweit ich weiss keine pauschale [kann mich aber auch irren]. Man sollte jedoch nicht zulange warten, nicht das die Stelle dann nachher gestrichen wird und ein anderer eine Azubistelle verpasst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
error-fi Geschrieben 13. April 2006 Teilen Geschrieben 13. April 2006 du bekommst deine verträge in den meisten fällen für 2 wochen und musst sie dann zurück schicken. wenn du dann bei der IHK eingetragen bist, gilst du als azubi bei der firma. solltest du dich nachträglich bei der firma dann wieder abmelden wollen, dann begründest du das damit, weil du davon ausgehen kannst, dass noch mehrere bewerbe da sind und es daher kein problem sein sollte die stelle jemand anderem zu vergeben (wenn du natürlich sicher bist, das dies der fall ist). manchmal kann es sein, dass du dann eine "strafe" zahlen musst. musste ich nicht, aber ne freundin hat bei ihrer stelle gesagt bekommen, dass wenn sie wieder gehen will, das es sie 150 eur kosten wird. hoffe ich konnte helfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fliop Geschrieben 13. April 2006 Teilen Geschrieben 13. April 2006 Moin, also bei mir wars so, dass ich erst am Telefon mündl. Zusagen sollte, und dann den Vertrag zugeschickt bekommen habe. Damit sollte vermieden werden, dass der Personalrat, der erst noch zustimmen musste, nicht einfach mal pauschal entscheidet auch, wenn ich am Ende gar nicht da hin will! Es gibt (denke ich) keine festgelegte Frist, aber länger als 2 Wochen würde ich als Ausbilder schon als dreisst empfinden und mich fragen, ob man sich auf die Person (, die im Vorstellungsgespräch versucht hat zu zeigen, dass sie ungedingt eine Ausbildung in diesem Unternehmen machen will...) verlassen kann! MfG *Das mit den 150€ kann nicht stimmen! Sie kann auch am ersten Tag kurz vorbei schauen, sagen "Hi Leute, ich hab keinen Bock auf euch... ich kündige" und das ist kein prob. -> Sie ist in der Probezeit und kann fristlos ohne Angabe von Gründen kündigen... (lasse mich gern eines besseren belehren)! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
error-fi Geschrieben 13. April 2006 Teilen Geschrieben 13. April 2006 Moin, *Das mit den 150€ kann nicht stimmen! Sie kann auch am ersten Tag kurz vorbei schauen, sagen "Hi Leute, ich hab keinen Bock auf euch... ich kündige" und das ist kein prob. -> Sie ist in der Probezeit und kann fristlos ohne Angabe von Gründen kündigen... (lasse mich gern eines besseren belehren)! also wie ich das weis kann man das, nur das man dann da auch bei der ihk gemeldet ist und "nur" die eine stelle haben darf. wenn man dann dort kündigt hat man nix mehr. die frühzeitige abmeldung "kann" dann geld kosten, damit du dich woanders anmelden kannst. aber wie gesagt ich weis es auch nicht wirklich genau edit: omg endschuldigt mein deutsch "dann da das dort dann das da kann man da dort" also in probezeit kündigen ok, aber man hat danach idR keine ausbildungsstelle mehr und vor beginn kündigen kann (ich denke das ist bei kleineren betrieben so) geld kosten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crash2001 Geschrieben 13. April 2006 Teilen Geschrieben 13. April 2006 Also ich habe meinen Vertrag damals zugeschickt bekommen und musste den dann innerhalb von 2 Wochen unterschrieben wieder zurücksenden. Von diesen ominösen 150€ habe ich aber auch noch nichts gehört. Also entweder haben die deine eine Freundin da ganz schön über den Tisch gezogen, oder die hatten so eine komische Klausel in dem Vertrag mit drin. Wobei ich nicht weiss, ob die so rechtskräftig ist... Sollte man sich aber auf jeden Fall gut durchlesen den Vertrag und nicht einfach nur unterschreiben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. April 2006 Teilen Geschrieben 13. April 2006 Von diesen ominösen 150€ habe ich aber auch noch nichts gehört. Also entweder haben die deine eine Freundin da ganz schön über den Tisch gezogen, oder die hatten so eine komische Klausel in dem Vertrag mit drin. Wobei ich nicht weiss, ob die so rechtskräftig ist... Ist es, aber an Bedingungen geknüpft, z.B. die Beendigung nach der Probezeit. § 23 BBiG Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2. (2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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