Newan Geschrieben 17. April 2006 Geschrieben 17. April 2006 Darf ich das IT Handbuch ergänzen? Das heißt sachen tippen und die dareinkleben oder ist das zu heiß? Hat da einer ne Aussage von der IHK (zuständig IHK Koblenz) zu und wie macht ihr das. Lernt ihr die ganzen Sache (schier unmöglich finde ich).. Danke Newan P:S: Bis jetzt hab ich zich sachen da eingeklebt wäre shade um die Informationen alles wieder rauszureissen.... Sehr glücklich wenn man es darf Zitieren
Gast Quark Geschrieben 17. April 2006 Geschrieben 17. April 2006 Ruf bei deiner entprechenden IHK an. Zitieren
ByteRix Geschrieben 17. April 2006 Geschrieben 17. April 2006 Reinkleben find ich schon sehr bedenklich. Da hätte ich mich lieber mal davor informiert weil jetzt ist des Buch vielleicht auch nicht mehr so brauchbar wenn man die Sachen da wieder raus reißt oder ?!?! mfg byte Zitieren
Newan Geschrieben 18. April 2006 Autor Geschrieben 18. April 2006 Doch doch das geht...wenn man es nicht mit gewalt macht ;-) Ich hab der IHK mal ne Mil geschreiben. Da sollte ja ne antwort kommen. Jetzt habe ich gehöt das andere die elketronikseiten(die man nicht braucht) ausraddieren und dort sich ergänzungen hinschreiben. Das ist doch mehr oder weniger das selbe finde ich. Zitieren
Muska Geschrieben 18. April 2006 Geschrieben 18. April 2006 ausradieren und was anderes hinschreiben find ich geht schon wieder zu sehr in richtung täuschungsversuch... un wenn deine notizen die du hast kurzgehalten sind bzw auf so kleinen einklebbaren zetteln stehen dürfte das in ordnung gehen... aber ganze seiten was reinbabben würd ich auch wieder lassen... kannst ja ma bescheid sagen was deine ihk zu meint! Zitieren
Weisi Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Ich bin grade dabei das englische Inhaltsverzeichnis mi tipp-ex zu beschmieren, um dort ein paar dinge aufzulisten die im handbuch nicht / zu wenig erklärt werden. sollte kein problem darstellen oder? Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 sollte kein problem darstellen oder? Das kann dir nur deine zuständige IHK bestätigen. Es gibt die verschiedensten Bestimmungen und manche IHKs verlangen zur Prüfung ein jungfräuliches Tabellenbuch! Zitieren
CMOS Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Für mich ist ebenfalls die IHK-Koblenz zuständig. Beim IHK-Seminar (Vorbereitung auf die AP) wurde uns von jedem Dozenten gesagt (Mitglieder im PA), dass wir Zettel ins Tabellenbuch kleben dürfen. Es wurde uns ausdrücklich diese Vorgehensweise nahe gelegt. Sprich: Ein Thema durcharbeiten (z.B. DHCP) und alles dafür wichtige (Richtung und Arten der Kommandos etc.) ins Buch einkleben. Bei uns in der Berufsschule müsste die IHK bei der Prüfung >90% disqualifizieren, wenn Zettel im Tabellenbuch verboten sind. Diejenigen, die uns gesagt haben, dass wir einkleben dürfen, führen übrigens auch die Aufsicht während der AP. Zitieren
Seromann Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 und wie klebt ihr das rein? auf so gelben post-it zetteln oder klebt ihr das richtig ein, das es nicht mehr raus geht? Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Seromann: die IHK Hannover verlangt ein sauberes Tabellenbuch ohne Ergänzungen. Zitieren
CMOS Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 und wie klebt ihr das rein? auf so gelben post-it zetteln oder klebt ihr das richtig ein, das es nicht mehr raus geht? Richtig einkleben. Zettel die rausfallen / lose drinliegen sind laut PA dann ein Täuschungsversuch. Ich klebe mir beidseitig bedruckte ca. 12 cm breite/20 cm hohe Seiten ins Buch. Zitieren
Seromann Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Seromann: die IHK Hannover verlangt ein sauberes Tabellenbuch ohne Ergänzungen. jo steht zwar so auf der einladung drauf, aber mit haben auch viele prüfer gesagt das einkleben ok ist, sofern mann es nicht übertreibt und aus 2 büchern ein dickes macht. Zitieren
andi_si Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Wie gesagt, es ist eben von IHK zu IHK verschieden. Deshalb versteh' ich die vielen Threads da drüber nicht. Ein Anruf würde doch genügen... Oder fragt jemanden vom PA (sind da bei euch keine BS-Lehrer dabei?!) :confused: Zitieren
allesweg Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Ich würde mich nie auf eine mündliche Aussage eines Mitgliedes eines Prüfungsausschusses der zuständigen IHK verlassen. Schriftlich, am besten dokumentenecht, von der IHK. (So, wie man die Nachricht über den Betrugsversuch auch bekommen würde) Zitieren
andi_si Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Ich würde mich nie auf eine mündliche Aussage eines Mitgliedes eines Prüfungsausschusses der zuständigen IHK verlassen. Schriftlich, am besten dokumentenecht, von der IHK. Oder so... Zitieren
Seromann Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 das ist ja zum ****en, in sonstwo darf man es, und in hannover nicht? dann will ich hier aber nicht prüfung machen, das voll die sauerei. kann ja wohl nicht war sein, entweder alle oder keiner. ich werd gleich mal nachher nochmal nachfragen gehen beim lehrgang, da sind ja jedemenge prüfungsausschussleute Zitieren
CMOS Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 das ist ja zum ****en, in sonstwo darf man es, und in hannover nicht? dann will ich hier aber nicht prüfung machen, das voll die sauerei. kann ja wohl nicht war sein, entweder alle oder keiner. ich werd gleich mal nachher nochmal nachfragen gehen beim lehrgang, da sind ja jedemenge prüfungsausschussleute Es ist zum ****en, in der Tat. Es gibt IHKs, da darf man bei der Prüfung an Büchern mitnehmen, was man will! So ist das in Deutschland. Unsere "16" Probleme. Jeder meint, er müsse sein eigenes Süppchen kochen. DU BIST DEUTSCHLAND :schlaf: Zitieren
Weisi Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Wirklich zuverlässige Antwort gibts aber von der IHK nicht, hab glaich nochmal direkt gefragt, ob ich stellen ausradieren darf und was eigenes hinschreiben darf! Mal sehen was da kommt, ich werde berichten Sonst nur die Antwort hier: Sehr geehrter Sender, es gibt in diesem Zusammenhang ganz sicher nicht auf jede Frage die da kommen kann auch einen Antwortkatalog. Unter www.ihk-gba.de können Sie die Veröffentlichungen der Gemeinschaftsstelle GBA-IHK nachlesen. Sie finden hier auch Publikationen unter "IHK-GBA-News" - Verwendung von Handbüchern zur Prüfung. Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gruß xxxxx Grothe Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern xxxxx xxxxx xxxxx xxxxx >>> xxxxx 19.04.2006 08:51 >>> Hallo Herr Grothe! In unseren Prüfungsbedigungen steht, man darf im IT-Handbuch ergänzungen per Hand im IT-Handbuch machen. Darf man auch z.b. ganze "unbenötigte" Stellen mit Tipp-Ex entfernen und dort mit der Hand ergänzungen machen? Gibt es eine maximal-Anzahl von einmerkern, die ich im IT-Handbuch verwenden darf und was darf auf diesen Einmerkern alles stehen, auch Notizen? Leider finde ich zu diesen Fragen auf der IHK Homepage keine Antworten, ich hoffe sie können mir helfen! Gruss & Vielen Dank schonmal! *EDIT* Sehr geehrter Prüfungsteilnehmer, eben dies dürfte sich aus Ihrer Einladung ableiten lassen. Handschriftliche Eintragungen werden nicht beanstandet. Ob Sie hierzu zuvor Veränderungen an Ihrem Hilfsmittel vornehmen mussten, bleibt Ihnen doch persönlich überlassen. Verwenden Sie flüssigen Tipp-Ex oder die "Maus"? Gelbe oder rote Einmerker? Diese Fragen dürften auf keiner Homepage beantwortet werden. Gruß Hr. Grothe P.S. Vielleicht wollen Sie uns im Anschluss an die Prüfung Ihre Erfahrungen mit dem Hilfsmittel schriftlich mitteilen. Klar, und dann die Prüfung aberkennen lassen Bin dann mal weiter mein Inhaltsverzeichnis bearbeiten! Gruss! MArkus Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Klar, und dann die Prüfung aberkennen lassen Wenn dir dieses hohe Risiko doch bewusst ist, warum verfolgst du das Vorhaben denn dann trotzdem überhaupt noch weiter? gruss timmi Zitieren
alpha-centauri Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Ich hab drei IHK *** angeschrieben udn 3x was anderes erzaehlt bekommen. da man hier kein wortlaut posten kann, lass dir soviel sagen: "im unterrichtsrahmen sind nachtragungen möglich" (HÄH?) "wir gucken uns das buch bei der prüfung an" (HÖH) "es darf nicht wie quelle aussehen" JA? "notizen sind erlaubt" "ein älteres Handbuch darf aktualisiert werden, aber nicht über den Inhalt der neusten Versionen hinausgehen." "es steht in keiner Verordnung; es wird so bei der IHK gehandhabt. Es soll natürlich nicht sein, das ganze Bücher nachgetragen werden. Es ist nur von Notizen die Rede. Der Prüfungsausschuß sieht sich vor Ort die Tabellenbücher an." "erlaubt sind Notizen die im Berufsschulunterricht ergänzt werden. Auch werden wir anläßlich der Prüfung Stichproben durchführen." Probiers aus. Leg denen das vor, das sie drüber gucken, und wenns den nicht passt, reisste es raus. ich werd mir seiten reinlegen und mit tesafilm fixieren. wenns die stört, kommts raus. alles IHK koblenz! Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 IHK ***Unterlass deinen beleidigenden Tonfall! Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 @ alpha-centauri Meine Frage hast Du trotz der vielen Worte nicht beantwortet. gruss timmi Zitieren
ByteRix Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Die IHK kann sich das ganz einfach machen indem sie auf ihrere Webpage (der jeweiligen IHK) ganz deutliche und klare und verbindliche Aussagen macht. So kommt jeder und ruf da an. Ich hab da auch angerufen und leider waren die schon sehr genervt und dann auch noch unfreundlich (aber vertändlich). Aber eigentlich ist es denen ihre eigenen Schuld einfach eine verbindliche Aussage und Punkt. Naja aber schein wohl nicht so einfach zu sein... :floet: mfg byte Zitieren
bimei Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Die IHK kann sich das ganz einfach machen indem sie auf ihrere Webpage (der jeweiligen IHK) ganz deutliche und klare und verbindliche Aussagen macht. Die IHKn (Mehrzahl, da es eine IHK nicht gibt) könnten z.B. wieder verbindlich festlegen, dass gar kein Handbuch zugelassen ist, so wie es mal war. Fazit: Kommt mal wieder etwas runter. Wenn euer Bestehen der Prüfung wirklich von Ergänzungen im Hanbuch oder überhaupt vom Handbuch abhängt, dann stimmt etwas nicht. Wer dann ab hier noch verlässliche, nachvollziehbare, belegte Auskünfte einzelner IHKn zu Ergänzungen im Handbuch machen kann, möge das tun und ansonsten lieber seine Energie auf Lernen oder auf Zur_Ruhe_kommen konzentrieren. Bitte! bimei Zitieren
Newan Geschrieben 20. April 2006 Autor Geschrieben 20. April 2006 Habe eben mit der zuständigen Frau der IHK Koblen telefoniert und die hat mir zugesichert, dass wir Infos in das Buch einkleben / legen dürfen. Das soll nur nicht übertrieben werden, sodass das buch evtl dopplet so dick wird Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.