schluckspecht Geschrieben 20. April 2006 Geschrieben 20. April 2006 Ich habe gerade mit der netten Dame aus Hannover telefoniert, wobei sie mir sagte, dass eine Veränderung der Hilfsmaterialien zum sofortigen Rauswurf aus der Prüfung führt. Also weder Zeichnunge, noch klebezettel. Lediglich Übersichtskärtchen zum besseren finden der Themen sind erlaubt. Mich wundert sowieso, warum angeblich jede IHK selber festlegen kann, wie ihr Prüfung abzulaufen hat?!? Die IHK ist eine vom Gesetz geprüfte Stelle, zur abnahme unserer Prüfung und Austeilung unserer Zertifikate! Das iss genauso wie der TÜV, ich kann mir so überhauptnicht vorstellen, dass da jede selber sagen kann, wie sie prüft. Zitieren
Weisi Geschrieben 20. April 2006 Geschrieben 20. April 2006 Wenn dir dieses hohe Risiko doch bewusst ist, warum verfolgst du das Vorhaben denn dann trotzdem überhaupt noch weiter? gruss timmi Naja, wenn er schreibt ich darf Ergänzungen machen, und "Ob Sie hierzu zuvor Veränderungen an Ihrem Hilfsmittel vornehmen mussten, bleibt Ihnen doch persönlich überlassen." halt ich für ein Dulden meiner Tätigkeit.. Werde mir die Email jedenfalls ausdrucken und mitnhemen wenn was sein sollte, durch seine Signatur unterschreibt er diese ja digital, also mach ich mir auch keine Sorgen wenn ich da nicht Breif & Siegel drauf hab Aber mich wunderts auch, dass nicht einfach die Zuständige IHK auf ihrer Homepage eine .pdf ablegt mit allen Regeln und Abläufen, die würden sich sicher eine Menge telefonate ersparen.. Aber wer weiss, vielleicht haben sie ja sonst nix zu tun und es macht ihnen spaß Zitieren
bimei Geschrieben 20. April 2006 Geschrieben 20. April 2006 Mich wundert sowieso, warum angeblich jede IHK selber festlegen kann, wie ihr Prüfung abzulaufen hat?!? Trotz Unklarheit, ob sich das jetzt um eine Frage handelt oder es lediglich wundern ist, darum kann/muss jede Kammer das: § 47 BBiG Prüfungsordnung (1) Die zuständige Stelle hat eine Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zu erlassen. Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde. (2) Die Prüfungsordnung muss die Zulassung, die Gliederung der Prüfung, die Bewertungsmaßstäbe, die Erteilung der Prüfungszeugnisse, die Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsordnung und die Wiederholungsprüfung regeln. Sie kann vorsehen, dass Prüfungsaufgaben, die überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der zuständigen Stelle erstellt oder ausgewählt werden, zu übernehmen sind, sofern diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt werden, die entsprechend § 40 Abs. 2 zusammengesetzt sind. (3) Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlässt für die Prüfungsordnung Richtlinien. Die IHK ist eine vom Gesetz geprüfte Stelle, ... Das iss genauso wie der TÜV, ich kann mir so überhauptnicht vorstellen, dass da jede selber sagen kann, wie sie prüft. Nun, jetzt dürfte es ja wohl klar sein, ebenso, dass ein Vergleich von TÜV und IHK wie ein Vergleich von Mücken und Elefanten ist. bimei Zitieren
bimei Geschrieben 20. April 2006 Geschrieben 20. April 2006 Aber mich wunderts auch, dass nicht einfach die Zuständige IHK auf ihrer Homepage eine .pdf ablegt mit allen Regeln und Abläufen, die würden sich sicher eine Menge telefonate ersparen.. Aber wer weiss, vielleicht haben sie ja sonst nix zu tun und es macht ihnen spaß Es gibt über 400 Ausbildungsberufe, mit z.T. unterschiedlichsten Regeln... Aber vielleicht hast Du ja irgendwann auch mal "sonst nix zu tun" und magst Dich ja (zumindest bei der dann für Dich ehemals zuständigen Kammmer) anbieten, für alle Berufe entsprechende *.pdf's zu erstellen und regelmässig auf Änderungen zu prüfen, damit Auszubildende nach Dir die "Menge Telefonate" ersparen können. :floet: bimei Zitieren
Weisi Geschrieben 21. April 2006 Geschrieben 21. April 2006 Also, heute ist meine Einladung gekommen zur Abschlussprüfung.. Dort steht nochmal (Zitat): Hilfsmittel: Ein IT-Handbuch/Tabellenbuch/Formelsammlung in den Ganzheitlichen Aufgaben 1 und 2 - nicht im Fach Wiso! Hierbei gibt es keine Beschränkungen auf eines oder wenige "Standardwerke" bestimmter Verlage und Autoren. Es werden auch keine Empfehlungen ausgesprochen. KEINE Zettel oder Kopien einlegen/einkleben! Handschriftliche Eintragungen/Notizen werden nicht beanstandet! Tschenrechner, netzunabhängig, geräuscharm, nicht programmierbar :marine Also gehe ich davon aus, dass meine Tipp-Ex Aktion genehmigt ist, aber wer weiss ob ich das überhaupt brauche, da ja bekannt ist, dass man einen selbstgeschriebenen Spicker eh immer auswendig weiss Zitieren
Seromann Geschrieben 21. April 2006 Geschrieben 21. April 2006 schweinerei, bei mir in der einladung steht als hilfsmittel ist ein nicht prog. netzunabhängiger taschenrechner und 1 tabellenbuch ohne eigene notizen/kommentare zugelassen. das tabellenbuch darf für WISo nicht genutzt werden. zeichenschablonen sind nicht als hilfsmittel zugelassen. ich behaupte dann einfach mal, das leute die in hannover prüfungen machen, mehr lernen müssen und damit ein eventuelleres größeres fachwissen haben. klar gibt es auch unterschiede, aber wir müssen hier böse pauken..:marine Zitieren
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