danjal Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Hallo ich bin ein neuer gleich mal ne frage zu der doku... Die soll ja 15 seiten lang sein. hm... 15 seiten... 1 seite deckblatt + 1 seite inhaltsverzeichnis + 13 seiten projektbeschreibung, oder 1 seite deckblatt + 1 seite inhalt + 15 seiten doku? sagts mir bitte ^^ mfg Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Deckblatt und Inhaltsverzeichnis zählen üblicherweise nicht in die Dokumentation. Genaueres kannst du bei deiner zuständigen IHK erfragen, denn auch die Textspanne geht von 10 bis 15 Seiten. Zitieren
macom01 Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Also, ich glaube nicht, daß die einzelnen IHKs da einen Unterschied machen (dürfen). Deckblatt und Inhaltsverzeichnis zählen als "äußere Form" keinesfalls zum Inhalt, deswegen dürfen sie auch nicht nummeriert werden (sehr wichtig!). Lediglich der wirkliche Inhalt deiner Doku darf nummeriert werden (am Besten 1,2,3...). Der Anhang (sofern du einen hast) muß anders nummeriert werden (z.B. I,II,III...). Das sind so die kleinen Formalitäten... Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Also, ich glaube nicht, daß die einzelnen IHKs da einen Unterschied machen (dürfen).Glauben ist nicht Wissen. Es gibt Unterschiede zwischen den einzelnen IHKs. Es gibt keine allgemeingültige Regelung. Zitieren
macom01 Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Aber nicht, was die Formalitäten angeht. Wozu lernt man den Schiss sonst in der BS? ;-) Bei den Seitenzahlen machen die IHKs jedes Jahr Unterschiede, das regt unseren (ehem.) Ausbilder so auf. Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Also, ich glaube nicht, daß die einzelnen IHKs da einen Unterschied machen (dürfen). Da kannst Du mal sehen, wie dicht Glaube und Irrglaube zusammen liegen können ... Verbinbdlich kann Dir das nur die für Dich zuständige IHK sagen. ... Denn das handhabt jede IHK anders. Und als "durchführende Stelle" ist ihr diese Freiheit vom Gesetzgeber explizit eingeräumt worden. gruss timmi (wissend - nicht glaubend) Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Aber nicht, was die Formalitäten angeht. Wozu lernt man den Schiss sonst in der BS? Solange die Schule im selben Kammerbezirk aller ihrer Schüler liegt ist das ja auch OK. gruss timmi Zitieren
alpha-centauri Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Bei mir "Umfang sollte 10 Seiten nicht überschreiben", "ausgenommen ... und soweiter". Also Hauptteil 10 Seiten. Und wenns ne Seite mehr wird, kräht sicher auch keiner. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Und wenns ne Seite mehr wird, kräht sicher auch keiner.Vorsicht mit solchen Behauptungen! Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Bei mir "Umfang sollte [...] Solange Du Deinen Kammerbezirk nicht mit angibst, nützt niemandem hier Dein Beitrag irgendetwas. Denn das ist, wie wir inzwischen ja alle hinlänglich wissen, von IHK zu IHK verschieden geregelt. gruss timmi Zitieren
alpha-centauri Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Solange Du Deinen Kammerbezirk nicht mit angibst, nützt niemandem hier Dein Beitrag irgendetwas. Denn das ist, wie wir inzwischen ja alle hinlänglich wissen, von IHK zu IHK verschieden geregelt. gruss timmi Hat auch keiner gefragt danach. Ist koblenz Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 19. April 2006 Geschrieben 19. April 2006 Hat auch keiner gefragt danach. Ist koblenz Falsch! Ich weise immer wieder darauf hin, wie nützlich ein derartiger Eintrag im Profil ist. ... Wie Du ja soeben selbst bewiesen hast. gruss timmi [plonk] Zitieren
danjal Geschrieben 20. April 2006 Autor Geschrieben 20. April 2006 erst mal danke für die vielen antworten. Meine zuständige kammer ist die IHK in passau ... werde das noch im profil eintragen. Zitieren
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