Popeye1979 Geschrieben 19. April 2006 Teilen Geschrieben 19. April 2006 Hi, meine Bremsanlage hinten quietscht(und zwar richtig unerträglich laut), muss getauscht werden. Daten Astra: EZ: 1.5.2000 Gekauft: 6.5.2005, km 15900, ein Vorbesitzer. Jetzt 34700km. Alle Inspektionen gemacht. Da es ja ein bekanntes Problem ist und bis zum 5ten Betriebsjahr 100% Teile übernommen werden. Sieht es ja jetzt erst mal schlecht für mich aus. Die sagen es kostet so 900 Euro das alles zu wechseln. Kurz drüber nachdenken....NEIN. Das seh ich ja mal überhaupt nicht ein. Es kann ja nun nicht sein das ich die Karre noch kein Jahr habe und jetzt diesen Betrag bezahlen soll. CarGarantie hab ich auch noch, die übernimmt aber sowieso fast nix. Zumindest schonmal keine Bremsanlage. So der gute Meister schreibt jetzt offiziell an Opel und fragt nach ob die da was übernehmen! Er meinte aber schon es würde schlecht aussehen. Antwort in 1-2 Tagen. So also Fakt ist: Ich hab den Astra erst 11 Monate, ich war bei der 6ten Inspektion. Alle anderen wurden ebenfalls gemacht, der Opi der vorher gefahren ist hat sie gemacht, stehen zumindest im Scheckheft drin. Frage: Welche rechtlichen (sonstigen??) Möglichkeiten habe ich nun? Wie sieht es mit Gewährleistung aus und Sachmangelbeseitigung? Gruss Jo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 19. April 2006 Teilen Geschrieben 19. April 2006 Wenn du dein Auto beim Händler gekauft hast, bist du noch innerhalb der Gewährleistungsfrist, da du den Wagen erst vor 11 Monaten gekauft hast. Insofern muss der Händler für Sachmängel geradestehen, die zum Kaufzeitpunkt schon bestanden haben. Da seit dem Kauf mehr als sechs Monate vergangen sind, liegt die Nachweispflicht dafür, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt schon da war, bei dir. Da das Problem bei Opel allgemein bekannt ist, sollte sich dieser Nachweis eigentlich auch führen lassen. Meiner Meinung nach muss der Händler nachbessern (also reparieren) -- ob er aber bei einem Verschleißteil die vollen Kosten übernehmen muss, weiß ich nicht. Oder hast du den Opel von privat gekauft? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Popeye1979 Geschrieben 19. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2006 Ja hab ihn beim Händler gekauft! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hellspawn304 Geschrieben 19. April 2006 Teilen Geschrieben 19. April 2006 Ich würde auch sagen, sieht schlecht aus, da du aus den 6 monaten raus bist, das einzige was sein könnte is das sie es über kulanz laufen lassen, da das problem ja bekannt ist. Mit der nachweispflicht hat ingh leider recht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
volker81 Geschrieben 19. April 2006 Teilen Geschrieben 19. April 2006 Poste das doch mal bei http://www.opel-problemforum.de Das ist imho die beste Opel-Seite im Netz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 19. April 2006 Teilen Geschrieben 19. April 2006 Die Gewährleistungspflicht beträgt in der Regel zwei Jahre, kann aber bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzt werden (siehe http://www.knoop.de/kauf.htm ) Damit wäre die Reparatur nicht ein Entgegenkommen (Kulanz) des Händlers, sondern seine Pflicht (Gewährleistung). Einzige Frage ist, wie nachgewiesen werden kann, dass der Mangel beim Kauf schon angelegt war:Damit überhaupt Gewährleistungsrechte bestehen, muss der Mangel bei Gefahrübergang – meist die Übergabe an den Käufer bzw. den Spediteur – vorhanden sein oder dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt zumindest schon angelegt sein. Nicht erforderlich ist, dass dieser Mangel schon sichtbar war oder eine konkrete Auswirkung hat. Die ersten Ansätze des Mangels müssen aber schon vorhanden sein. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Sofern sich Rostflecken erst nach der Übergabe an den Käufer zeigen, kann gleichwohl eine Mangelhaftigkeit darin vorliegen, wenn diese Rostanfälligkeit durch einen falschen Lackaufbau begünstigt wurde. Der eigentliche Mangel ist dann der falsche Lackaufbau, der zum Zeitpunkt der Übergabe schon vorhanden war. Deutlicher als im zitierten Beispiel scheint die Anlage des Mangels (die Neigung zum Quietschen) ja schon länger vorhanden zu sein; allem Anschein nach ist es ein typisches Problem dieser Baureihe. Ob sich das aber so einfach durchsetzen lässt, bleibt offen. Hoffentlich lässt der Händler mit sich reden und ihr teilt die Kosten einigermaßen sinnig (immerhin ist die Bremse auch ein Verschleißteil) auf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Popeye1979 Geschrieben 19. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2006 Poste das doch mal bei http://www.opel-problemforum.de Das ist imho die beste Opel-Seite im Netz http://www.opel-problemforum.de/showthread.php?t=84960 @ingh: Jo das ist bekannt das Problem. Beim Astra wurden über die Produktionsreihe auch 3 oder 4 verschiedene Bremsenversionen verbaut. Fakt ist das es ein Sicherheitsproblem darstellt(Bremsen, Hitzeentwicklung) und innerhalb der Gewährleistungspflicht liegt, meiner Meinung. Ohne Anwalt wird sich sowas dann aber vermutlich nicht durchsetzen lassen. Wie gut das ich ne Rechtsschutzversicherung habe. Aber erst mal abwarten was Opel jetzt sagt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 19. April 2006 Teilen Geschrieben 19. April 2006 also nach der garantiepflicht des verkäufers zu gehn muss der gar nix machen (genausowenig wie opel) die normale händlergarantie schließt nur in öl gelagerte dinge ein, so wurde mir das zumindest gesagt... also entweder kulanz, oder doch noch garantie, aber wie willst du nachweisen dass das schon war und warum bist du dann erst so spät hin... wird also schwer... ansonsten solltest du versuchen höflich zu bleiben und die nicht anzu otzen was die für ****** autos bauen, n freund hatte Benz auf ihre durchrostgarantie hingewiesen und ZACK hatte er 4 neue türen, in wagenfarbe und montiert an seinem 10 jahre alten benz... also, ruhig bleiben und erstmal sehn ob opel nicht was mit sich machen lässt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Popeye1979 Geschrieben 19. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2006 also nach der garantiepflicht des verkäufers zu gehn muss der gar nix machen (genausowenig wie opel) die normale händlergarantie schließt nur in öl gelagerte dinge ein, so wurde mir das zumindest gesagt... Gewährleistung, nicht Garantie. Ich geh da schon sehr sachlich und seriös ran wenn ich vor Ort bin, glaub mir. :marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 19. April 2006 Teilen Geschrieben 19. April 2006 Gewährleistung, nicht Garantie. mein ich ja Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Popeye1979 Geschrieben 19. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2006 mein ich ja Und die besteht nunmal ein jahr nach Gefahrenübergang, sprich kauf des Wagens. Sprich ich leige noch in dieser Frist und habe ein Recht auf Nachbesserung(kostenlos), notfalls mit Anwalt. Richtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 19. April 2006 Teilen Geschrieben 19. April 2006 Und die besteht nunmal ein jahr nach Gefahrenübergang, sprich kauf des Wagens. Sprich ich leige noch in dieser Frist und habe ein Recht auf Nachbesserung(kostenlos), notfalls mit Anwalt. Richtig? hier steht dass das nur 6 monate sind http://www.123recht.net/article.asp?a=8657&p=1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Popeye1979 Geschrieben 19. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2006 hier steht dass das nur 6 monate sind http://www.123recht.net/article.asp?a=8657&p=1 Kuckst du auf Seite 2: Anders als dem Privatverkäufer ist es dem Händler nicht erlaubt, die Gewährleistung vertraglich auszuschließen. Nach dem Gesetz haftet der Verkäufer zwei Jahre (§ 475 BGB). Allerdings hat er die Möglichkeit, die Verjährungsfrist auf ein Jahr zu begrenzen. Und die gesamte Bremsanlage ist auch kein Verschleissteil. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 19. April 2006 Teilen Geschrieben 19. April 2006 hier steht dass das nur 6 monate sind http://www.123recht.net/article.asp?a=8657&p=1 Nein, da steht, dass innerhalb der ersten sechs Monate automatisch davon ausgegangen wird, dass der Sachmangel beim Kauf schon vorhanden war. Auf Seite zwei steht dann auch, dass die Gewährleistungsfrist zwei Jahre beträgt, aber auf ein Jahr verkürzt werden kann. Unterschied zwischen den ersten sechs Monaten ab Kauf und danach ist also, wer die Beweislast trägt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 19. April 2006 Teilen Geschrieben 19. April 2006 Unterschied zwischen den ersten sechs Monaten ab Kauf und danach ist also, wer die Beweislast trägt. jaja, sorry... so ist das eben wenn man nebenbei noch arbeiten muss Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Popeye1979 Geschrieben 19. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2006 Unterschied zwischen den ersten sechs Monaten ab Kauf und danach ist also, wer die Beweislast trägt. Richtig. Aber da es ein bekanntes Problem ist und es interne Schreiben von Opel gab zur Beseitigung des Problems, falls mal jmd auftaucht und sagt: Meine Bremse quietscht... Also fasse ich zusammen: 1. Warten was Opel sagt zur Kostenübernahme. 2. Wenn negativ, Anwalt einschalten. 3. Beweisen das es ein bekanntes Problem ist und damit einen Sachmangel darstellt. 4. Nix bezahlen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Popeye1979 Geschrieben 19. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. April 2006 Opel hat das Schreiben auf Kulanz abgelehnt. Jetzt fragt der Meister seine Geschäftsführung ob die was machen können. Also hat sich die Situation nicht verbessert. Falls die es ablehnen werde ich persönlich einen Termin vereinbaren und dort vorsprechen. ...to be continued... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Popeye1979 Geschrieben 20. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 20. April 2006 Aussage eines Kollegen der einen befreundeten Anwalt gefragt hat: Der Händler ist in der Gewährleistung und muss die Kosten selber tragen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Popeye1979 Geschrieben 20. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 20. April 2006 So Opel-Vertragshändler hat Kulanzanfrage ebenfalls abgelehnt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 20. April 2006 Teilen Geschrieben 20. April 2006 na supi... als ich für meinen teil hätte jetzt ein problem... das hast du auch - ABER du hast ja ne rechtsschutzversicherung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 20. April 2006 Teilen Geschrieben 20. April 2006 Trotzdem ich hier fleissig mitgelesen habe, gebe ich jetzt erst meinen Kommentar ab: Was hast du erwartet? Bremsen sind Verschleissteile, da is nix mit Kulanz, Gewährleistung, Garantie. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 20. April 2006 Teilen Geschrieben 20. April 2006 Wenn Verschleißteile nicht ordnungsgemäß funktionieren (und das hier ist ein erheblicher, außergewöhnlicher Mangel) dann fallen nach meinem Verständnis auch diese unter die Gewährleistung. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Händler nicht die vollen Kosten tragen muss (eben weil es ein Verschleißteil ist), sondern die Kosten "angemessen" aufgeteilt werden. Ist der Händler in der KFZ-Innung? Dann gäbe es evtl. noch die Möglichkeit, dort eine Schiedsstelle anzurufen, bevor der Fall zum Anwalt geht. In einer der letzten Ausgaben des ADAC-Hefts stand sowas mal drin... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Popeye1979 Geschrieben 20. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 20. April 2006 @Darth Zeus: Ja Bremsklötze, Scheiben sind Verschleissteile, nicht aber eine gesammte (mangellhafte) Bremsanlage. siehe Post von ingh. @ingh: Ja diese Option steht auch noch zur Verfügung, die KFZ-Schiedstelle wurde bereits angerufen, es muss schriftlich dort vorgetragen werden. ab diesem Zeitpunkt ruht auch die Verjährungsfrist der Gewährleistung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Popeye1979 Geschrieben 27. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 27. April 2006 So mein Beschwerdebrief hat die Geschäftsführung des Krefelder Opel Händlers anscheinend erreicht, da ich soeben von der Geschäftführerin angerufen worden bin. Auf meine erneute Bitte das sie bitte schriftlich zu der Schilderung der Sachverhältnisse Stellung nehmen möchte lehnte sie dies ab. Sie versuchte wieder um zu erklären warum die CarGarantier dies nicht übernehmen würde. Auf meinen Hinweis das es hier nicht um die CarGarantie ginge, sondern um einem Sachmangel, meinte sie das es ja ausserhalb der Jahresfrist liegt. Als ich sagte das es noch kein Jahr wäre sagte sie das ich aber dann beweisen müsste das es sich um ein Astraproblem handele. Als sie schliesslich noch mich als Kunden bezeichnete und ich sagte das diese Bezeichnung ja wohl nicht mehr zutreffend sei, da ich wohl kaum noch einmal diese Firma betreten werde. Also ich kann die Firma B. aus Krefeld also nur empfehlen! :marine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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