Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Halo zusammen,

in den offiziellen Lösungen steht dass der Prüfer die Dimension der Aufgabenstellung beachten soll, also ob in der Aufgabe Sachverhalte genannt, erklärt, beschrieben oder erläutert werden sollen. Dabei ist mir die Abgrenzung unklar.

Nennen heißt einfach nur Aufzählen ohne weitere Erklärung. Wie unterscheiden sich jedoch erklören, erläutern und beschreiben? Wie muss die Antwort ausfallen? Umfangreich, knapp etc.

Könnt ihr da Licht ins Dunkel bringen?

Gruß

Chris

Geschrieben

hi

ja ja die ihk und ihre fragestellungen...also erläutern ist für mich, dass ich die lösung stichpunktartig aufschreibe....beim beschreiben und erklären sehe ich nicht wirklich einen unterschied...hmmm, würde mich jetzt auch mal interessieren :rolleyes:

Geschrieben

Erläutern = Definition des Begriffs/der Begriffe + Zusammenhang des definierten Begriffs, in der gerade zu bearbeitenden Aufgabenstellung, quasi eine Kombination aus der Definition und der daraus resultierenden Schlußfolgerungen für die gerade zu bearbeitende Aufgabe.

So hat es mir mal ein Lehrer erklärt ..... :)

Geschrieben

Nennen = Aufzählen ohne Zusatzinfos

Beschreiben = i.d.R. Wiedergeben was man sieht (z.B. Beschreiben des in der Grafik dargestellten Netzwerkes), selten, weil eigentlich schlecht formuliert, auch "Alles wiedergeben was man wissen sollte", (z.B. Beschreiben sie die Funktion eines RAID-Controllers), kann man i.d.R anhand der Folgeaufgaben (z.B. erläutern sie..) ausschließen.

Erklären = Definitionen angeben (Zusammenhänge nur wenn man explizit aufgefordert wird diese zu Erklären)

Erläutern = Freestyle, Begriffe definieren, Zusammenhänge darstellen, Vor und Nachteile, Begründungen.... Viel Wissen zeigen.

Geschrieben

Abschlussprüfung Sommer 2004 GA1:

5. B) Beschreiben Sie kurz fünf Sicherheitsmechanismen einer Firewall.

Lösung laut Korrekturhinweisen:

- NAT

- Adressfiltering

- Port Filtering

- Port Forwarding

- Statefull inspection

- URL-Filtering

- Content Filtering

- Instrusion Detection

- u.a.

--> Das ist ne Aufzählung... Sollte also eigentlich mit "Nennen Sie..." beginnen!

Kann man also pauschal sagen: Beschreiben = Nennen?

Geschrieben

Ich glaube das sind Korrekturhinweisen und sollen dem Kontrolleur dazu dienen, einen Überblick zu verschaffen welche Sicherheitsmechanismen gültig sind.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...