bndr Geschrieben 21. April 2006 Geschrieben 21. April 2006 Halo zusammen, in den offiziellen Lösungen steht dass der Prüfer die Dimension der Aufgabenstellung beachten soll, also ob in der Aufgabe Sachverhalte genannt, erklärt, beschrieben oder erläutert werden sollen. Dabei ist mir die Abgrenzung unklar. Nennen heißt einfach nur Aufzählen ohne weitere Erklärung. Wie unterscheiden sich jedoch erklören, erläutern und beschreiben? Wie muss die Antwort ausfallen? Umfangreich, knapp etc. Könnt ihr da Licht ins Dunkel bringen? Gruß Chris Zitieren
sunny_123 Geschrieben 21. April 2006 Geschrieben 21. April 2006 hi ja ja die ihk und ihre fragestellungen...also erläutern ist für mich, dass ich die lösung stichpunktartig aufschreibe....beim beschreiben und erklären sehe ich nicht wirklich einen unterschied...hmmm, würde mich jetzt auch mal interessieren Zitieren
BadDog Geschrieben 25. April 2006 Geschrieben 25. April 2006 Erläutern = Definition des Begriffs/der Begriffe + Zusammenhang des definierten Begriffs, in der gerade zu bearbeitenden Aufgabenstellung, quasi eine Kombination aus der Definition und der daraus resultierenden Schlußfolgerungen für die gerade zu bearbeitende Aufgabe. So hat es mir mal ein Lehrer erklärt ..... Zitieren
darkworld Geschrieben 27. April 2006 Geschrieben 27. April 2006 Nennen = Aufzählen ohne Zusatzinfos Beschreiben = i.d.R. Wiedergeben was man sieht (z.B. Beschreiben des in der Grafik dargestellten Netzwerkes), selten, weil eigentlich schlecht formuliert, auch "Alles wiedergeben was man wissen sollte", (z.B. Beschreiben sie die Funktion eines RAID-Controllers), kann man i.d.R anhand der Folgeaufgaben (z.B. erläutern sie..) ausschließen. Erklären = Definitionen angeben (Zusammenhänge nur wenn man explizit aufgefordert wird diese zu Erklären) Erläutern = Freestyle, Begriffe definieren, Zusammenhänge darstellen, Vor und Nachteile, Begründungen.... Viel Wissen zeigen. Zitieren
Rocken Geschrieben 3. Mai 2006 Geschrieben 3. Mai 2006 Abschlussprüfung Sommer 2004 GA1: 5. Beschreiben Sie kurz fünf Sicherheitsmechanismen einer Firewall. Lösung laut Korrekturhinweisen: - NAT - Adressfiltering - Port Filtering - Port Forwarding - Statefull inspection - URL-Filtering - Content Filtering - Instrusion Detection - u.a. --> Das ist ne Aufzählung... Sollte also eigentlich mit "Nennen Sie..." beginnen! Kann man also pauschal sagen: Beschreiben = Nennen? Zitieren
DeltaEx Geschrieben 3. Mai 2006 Geschrieben 3. Mai 2006 Ich glaube das sind Korrekturhinweisen und sollen dem Kontrolleur dazu dienen, einen Überblick zu verschaffen welche Sicherheitsmechanismen gültig sind. Zitieren
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