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Geschrieben

Hallo!

Ein Kunde hat bei uns einen Internetauftritt für sein Produkt beauftragt. Vier Domains haben wir ausgewählt:

  • produkteNameTeil1-produktNameTeil2.de
  • produkteNameTeil1produktNameTeil2.de
  • produkteNameTeil1-produktNameTeil2.com
  • produkteNameTeil1produktNameTeil2.com

Drei Domains waren frei und sind nun auf uns regisitriert, eine Domain (produkteNameTeil1produktNameTeil2.de) ist vergeben, allerdings ist eine sie nicht mit Inhalt beleg. Der Besitzer lässt die Domain scheinbar über Sedo (http://www.sedo.de/main.php3?language=d) versteigern.

Ich finde das irgendwie unseriös, und ist es nciht so, dass Markenrechtlich die Domains, die den entsprechenden Markennamen enthalten dem Markeninhaber übergeben werden müssen?

Wie ist da eure Erfahrung?

Grüße, Tobias

Geschrieben

Habt ihr eure Produktnamen Markenrechtlich eingetragen?

Hat der andere kein eigenes Produkt das so heißt und es auch nicht eingetragen?

Habt ihr seine Adresse?

Wenn du die Fragen mit "Ja" beantworten kannst: Beauftrag einen Anwalt die Person anzuschreiben und (erstmal) freundlich darum zu bitten die Domain zu übertragen. Reagiert ihr nicht könnt ihr ihn abmahnen.

Alternativ kannst du ihn auch vorher selbst anschreiben...wenn er kein Interesse daran hat überlässt er sie im Sinne einer Konfliklösung bestimmt so.

Sofern ihr nämlich euer Produkt als Marke(nnamen) habt schützen lassen, habt ihr definitiv anspruch auf die domain)

In jedem Fall: Mit Anwalt Kontakt aufnehmen

Geschrieben
Habt ihr eure Produktnamen Markenrechtlich eingetragen?

[...]

Sofern ihr nämlich euer Produkt als Marke(nnamen) habt schützen lassen, habt ihr definitiv anspruch auf die domain)

Das ist so nicht immer korrekt. Wenn die Domain schon länger registriert ist als der Markenname eingetragen ist, hat man keinen Anspruch darauf.

Bsp: Wenn ich heute hingehe und mir "Fachinformatiker" als Marke eintragen lasse, habe ich z.B. keinen Anspruch auf Fachinformatiker.de.

(Das ist nur ein Beispiel, nicht darauf rumreiten, dass ich FI nicht als Marke eintragen lassen könnte oder dass es darauf ankommt, für was für Bereiche die Marke eingetragen wird etc.)

Das mit dem kontaktieren würd ich aber auch so sagen.

Geschrieben

Natürlich. Wobei es nich schlecht wäre, wenn ihr den Domainnamen sagen würdet den wenn es was zu allgemeines ist, hat man selbst mit ner Marke es schwieriger.

Geschrieben

@JesterDay: Gilt das denn auch, wenn die Seite zwar länger schon registriert ist, aber ganz offensichtlich nicht genutzt wird?

Kann ich dir nicht sagen, aber: Muss eine Seite denn aktiv genutzt werden, damit du das Recht hast diese Domain zu besitzen? AFAIK musst du nur regelmäßig den Betrag an Denic (o.ä.) überweisen, mehr nicht. Wenn du das tust, gehört die Domain dir, ansonsten nicht. Von einer Nutzungspflicht hab ich noch nichts gehört, das könnte aber in den AGB der Denic stehen wenn es nötig ist.

vor Gericht könnte es hingegen schon etwas ausmachen, dass die Seite nicht genutzt wird. Dazu müsst ihr aber ein höheres Recht oder berechtigtes Interesse o.ä. auf die Nutzung der Domain vorweisen.

EDIT: Ob dazu schon der Eintrag einer Marke, der später erfolgt ist, ausreicht kann dir vielleicht ein Anwalt sagen :)

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Danke für die Infos!

@JesterDay: Gilt das denn auch, wenn die Seite zwar länger schon registriert ist, aber ganz offensichtlich nicht genutzt wird?

Seite <> Domain. Vielleicht sind keine Webinhalte hinterlegt, aber wieso denkst du, daß die Domain nicht für andere Dienste genutzt wird, z.B. Mail oder FTP?

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