mad-in Geschrieben 24. April 2006 Teilen Geschrieben 24. April 2006 Hallo Ihr! Ihr kennt euch da mit Sicherheit etwas besser aus als ich, und zwar geht es um die Anrechung der Berufsschule auf das Stundenkonto. Wie die meisten von euch wahrscheinlich auch, hab ich Blockunterricht in einer Schule, die über 70 km weit weg ist. D.h. ich bin den ganzen Tag weg, bis auf Freitag, da hab ich natürlich bereits um 14.00 Uhr Schule aus, komm aber meistens erst um halb 4 bis 4 heim, das liegt an der Strecke, da sind viele LKWs unterwegs und es ist größtenteils Landstrasse. Jetzt wurde allen Azubis bei uns mitgeteilt, wie die Berufsschule auf das Stundenkonto angerechnet wird. Genau so steht es drin: Schultag | Wochentag | Unterricht | Anrechung 1. Berufsschultag | Montag bis Freitag | ganzer Tag | 8 Std 2. Berufsschultag | Montag bis Donnerstag | bis 13.00 Uhr | 5,5 Std | | bis 14.00 Uhr | 6,5 Std | | länger als 14.00 Uhr | 8 Std | Freitag | bis 12.00 Uhr | 5,5 Std | | länger als 12.00 Uhr | 6,5 Std So, wenn ich das nun richtig verstehe werden bei mir also alle Tage mit 8 Stunden gewertet, bis auf Freitag. Da ich aber Freitag länger als 12.00 Uhr Schule hab, wird dieser mit 6,5 Stunden angerechnet. Das macht dann auf eine Berufsschulwoche 38,5 Stunden bei einer 40 Stunden Woche. Ich hab meistens 2 bis 3 Wochen Schule am Stück und bleib auch meistens in dem Ort, damit ich nicht jeden Tag 140 km fahren muss (wohl gemerkt, auf eigene Kosten!). Das heißt für mich dann bei 3 Wochen Schule müsste ich die Woche drauf schonmal 3,5 Stunden länger arbeiten, um die Zeit von der Berufsschule wieder reinholen zu können. Angenommen ich würde nicht in dem Ort bleiben, sondern jeden Tag heimfahren, dann komme ich auch Freitags frühestens um 4 in die Arbeit und müsste dort bis halb 6 bleiben, damit ich meine 40 Stunden Woche voll kriege. Aber um 4 Uhr ist Freitags so gut wie immer jeder weg und ich wäre dann allein im Büro und müsste 1,5 Stunden totschlagen, weils keine Aufgaben für mich gibt. Mal ehrlich, das macht doch keinen Sinn, oder? Rechtlich gesehen glaube ich jedoch, dass das nicht irgendwie verboten ist und es wird auch sicherlich keine Bestimmung / Verordnung oder so etwas geben, die sowas verhindert. Jedenfalls find ich das ziemlich ******, weil wir ja dadurch ständig ins Minus geraten - falls man keine Überstunden hat. Was meint Ihr, sollen wir da tun? In meinem Fall betrifft es nur 3 Azubis mit mir. Glaubt ihr, dass da ein Gespräch mit dem Ausbildungsleiter hilft und der für uns 3 diese Regelung abschafft? Gruß, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DonVitoCorleone Geschrieben 24. April 2006 Teilen Geschrieben 24. April 2006 Gibts bei euch noch andere Azubis, die keine Blockschule haben, sondern unter der Woche 1-2 Berufsschultage haben? Weil die Aufteilung 1. Berufsschultag, 2.Berufsschultag sieht mir danach aus und dann kann man das ja nicht einfach auf Blockunterricht umwälzen. Ich würde aufjedenfall mit dem zuständigen oder mit deinem Vorgesetzten/Ausbilder reden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 24. April 2006 Teilen Geschrieben 24. April 2006 Ich denke mal ihr seid für die komplette Berufsschulzeit einfach freigestellt.Wenn du das als Arbeitszeit sehen willst musst du zu deinen Unterrichtszeiten auch noch Fahrzeit addieren.Und dann werden bei 70 km Fahrt ruckzuck aus den 1,5 Miese plötzlich positive Stunden.Frag am besten deinen Abteilungsleiter.Ich glaube kaum das dich diese Regelung betrifft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 24. April 2006 Teilen Geschrieben 24. April 2006 Wie alt bist du? Eventuell greift Paragraf 9 des Gesetztes zum Schutz der arbeitenden Jugend Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mad-in Geschrieben 24. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 24. April 2006 Hi! Also das Gesetz zur arbeitenden Jugend greift bei mir nicht mehr, werd ja heuer noch 21 Also es ist so, dass bei uns hauptsächlich Azubis da sind, die 2 Tage die Woche Schule haben. Die Blockunterricht haben, das sind jetzt mit mir insgesamt 4 Leute, der Rest der ca. 20 Azubis hat Montag und Mittwoch Schule und das jede Woche. Das komische ist ja, dass die E-Mail mit der Info / Bestimmung auch ausdrücklich an die 4 Leute, die Blockunterricht haben, gegangen ist. Und es stand auch nirgends dabei, dass diese Regelung nicht für Blockunterricht gilt. Werd ich nochmal nachhaken, wollte vorher nur mal eure Meinung dazu hören. Viele Grüße, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 24. April 2006 Teilen Geschrieben 24. April 2006 Dann bist du nach Paragraf 15 des Berufsbildungsgesetzes nur für die Dauer des Unterrichtes freizustellen. Im schlimmsten Fall sogar nur die echten Stunden in denen du Unterricht hast, falls ich mich nicht irre. (Ich hatte keine BS während meiner Ausbildung und daher bin ich mir da nicht so sicher) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mad-in Geschrieben 24. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 24. April 2006 Hi! Angenommen, ich wäre wirklich nur für die Dauer des tatsächlichen Unterrichts freigestellt, dann müsste ich jeden Tag nach der Schule noch in die Arbeit fahren und die restlichen Stunden arbeiten. Wenn ich dann um 16.15 Schule aus habe, sitze ich dann ungefähr so um 18.00 Uhr am Platz in der Arbeit und würde so gegen 20.00 Uhr abends heimkommen. Wenn ich Schule hab, darf ich um halb 6 aufstehen, d.h. ich wäre von halb 6 morgens bis 20.00 Uhr abends beschäftigt. Wäre da mir nicht ein bisschen viel zugemutet? Ich mein, leben will ich ja neben meiner Ausbildung auch noch Ich denke aber, dass wir für die Berufsschulzeit komplett freigestellt sind und das eher unsere Azubis betrifft, die 2 Tage die Woche Schule haben. Viele Grüße, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 25. April 2006 Teilen Geschrieben 25. April 2006 Wichtig ist wann die Schule anfängt nicht wann du aufstehst.Weil das liegt an dir persönlich.Ist ja wenn du arbeiten bist auch so.Die Wegzeit von der Schule zur Arbeit gilt wie gesagt auch als Arbeitszeit.Aber hak einfach nach..denke die Regelung betrifft euch 4 nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mad-in Geschrieben 25. April 2006 Autor Teilen Geschrieben 25. April 2006 Hi! Ja, die Regelung betrifft uns 4 jetzt nicht (mehr). Wir haben alle mit unserer Ausbildungsleiterin gesprochen und die haben anscheinend ganz vergessen, dass es Blockunterricht auch noch gibt Jedenfalls werden wir 4 jetzt für die Berufsschulzeit komplett freigestellt. Danke für eure Infos, haben beim Gespräch sehr geholfen :-) Viele Grüße, Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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