etreu Geschrieben 26. April 2006 Teilen Geschrieben 26. April 2006 Bei einem Studentenjob zahle ich ja auch Beiträge für die Rentenversicherung ein. Die Krankenversicherung läuft entweder über die Familienversicherung oder über als Student ist man selbst versichert. Jetzt gibt es aber auch Arbeitgeber, die keine Studenten als solche einstellen, sondern die Studenten als freie Mitarbeiter. Dazu müsste man auch als Student ein Gewerbe anmelden. Da ich davon allerdings keine Ahnung habe würde ich gern wissen, an wen man sich zur Gründung wenden muss, wie das mit der Umsatzsteuervoranmeldung abläuft, wie die SV-Beiträge abgeführt werden, usw. Ich hoffe da kann mir der eine oder andere weiterhelfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 26. April 2006 Teilen Geschrieben 26. April 2006 an wen man sich zur Gründung wenden muss, Beim zuständigen Gewerbeamt deiner Region - Kosten circa 30 Euro, anhängig von der Gebührenordnung deiner Gemeinde.wie das mit der Umsatzsteuervoranmeldung abläufAmtlich vorgeschriebene Formulare vom Finanzamt ausfüllen und bis zum 10 des Folgemonats an das Finanzamt schicken. Dann entsprechend den UST - betrag überweisen oder auf den Vorsteuerbetrag warten.wie die SV-Beiträge abgeführt werden, Als Selbständiger sind keine SV - beiträge notwendig. Nur wenn du Mitarbeiter einstellst, musst du diese bei der Berufsgenossenschaft anmelden, eine entsprechend Unfallversicherung zahlen und die für diese Mitarbeiter anfallenden SV - beiträge an die Krankenkasse überweisen. (Als Student dürfte man zum Beginn der Selbständigkeit nicht in diesen Genuss kommen wollen) PS: So sieht es vom Prinzip her aus. Unter gewissen Umständen sind abweichende Regelungen möglich. So haben Kleingewerbetreibende nicht unbedingt die Pflicht, Mehrwertsteuer zu erheben, sofern sie unter gewissen Umsatz- und Gewinnschwellen fallen. Ansonsten schicke mir mal per PN ein Konzept, dann können wir auch konkreter werden. Denke daran, dass du als Selbständiger nicht nur für einen Auftraggeber da sein darfst, da es sonst eine Scheinselbständigkeit wäre, die es so nicht geben soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cleo Geschrieben 27. April 2006 Teilen Geschrieben 27. April 2006 Jup so is es Zur Umsatzsteuervoranmeldung: Du musst da einfach ein wenig Rechnen. Alle Einnahmen - alle Ausgaben eines Monats. Davon 16%.. Wenn du mehr Ausgaben als Einnahmen hast, so kriegst du Geld vom Finanzamt (also die 16%) wenn du mehr Einnahmen hast führst du die Mehrwertssteuer ans Finanzamt ab. Bei uns in Erlangen kostet die Anmeldung für ein Kleingewerbe 40€. Einige Finanzämter wünschen, dass die Umsatzsteuervoranmeldung über Elster gemacht wird. Damit kannst du das zu Hause ausfüllen und übers I-Net an das Finanzamt übermitteln. Verwaltungstechnisch ist es wirklich kein Aufwand nur am Anfang etwas gerenne und etwas verwirrend . btw. Wenn du Rechnungen schreibst, halte dich aber an die gesetzlichen Vorgaben! (Datum der Rechnungserstellung, Rechnungsnummer etc.) ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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