Thrawn Geschrieben 26. April 2006 Teilen Geschrieben 26. April 2006 Moin Moin, Ich möchte mir eine private Seite ins Netz stellen, die mich und mein Hobby etwas vorstellen soll und diese in Foren, in denen ich tätig bin, verlinken. Nun geht es mir um das Copyright im Zusammenhang mit dem Namen der Seite. Da ich meistens mit dem Nickname "Thrawn" unterwegs bin und die Seite gerne "Thrawns Empire" nennen würde, frage ich mich, ob ich das ganze überhaupt darf. Bei "Thrawn" handelt es sich nämlich um eine Romanfigur aus mehreren Star Wars-Romanen. Da ich ja im Impressum mit echtem Namen und allen anderen Daten vertreten bin, habe ich natürlich keine Lust, daß irgendwann der Autor und Erfinder der Figur oder gar George Lucas mit seinen Anwälten an meine Tür klopft. Wisst ihr da vielleicht wie die rechtliche Lage ist? Immerhin wäre es eine rein private Seite ohne jegliche Werbung oder gewerblichen Nutzen. Vielen Dank schonmal im vorraus, MfG, Thrawn Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 26. April 2006 Teilen Geschrieben 26. April 2006 Das Copyright (bzw. eine geschützte Marke) hat immer einen Bezug zu einem gewissen Umfeld. So gibt es z.B. Linux als Waschmittel. Du wirst aber kein Programm o.ä. mit dem Namen Linux rausbringen können, ohne damit Probleme zu bekommen. Wenn deine Seite also nicht um Star Wars o.ä. geht würde ich sagen, du brauchst dir keine Sorgen zu machen. (Sonst müsste sich ja auch jeder der Luke oder Han heißt am besten Umtaufen lassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mascha Geschrieben 4. Mai 2006 Teilen Geschrieben 4. Mai 2006 Das Copyright (bzw. eine geschützte Marke) hat immer einen Wenn deine Seite also nicht um Star Wars o.ä. geht würde ich sagen, du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Es kommt sicher auch darauf an, wie der Domainname ist. Der Seitentitel selber, in den <title>-Tags ist wohl wurscht. (Sonst müsste sich ja auch jeder der Luke oder Han heißt am besten Umtaufen lassen Nö, dafür gibts das Namensrecht. Mir fällt da spontan der Kampf um die Domain shell.de ein, die eine Privatperson registriert hatte, bis dann ein gewisser Konzern kam... http://www.heise.de/newsticker/meldung/22901 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whatever Geschrieben 5. Mai 2006 Teilen Geschrieben 5. Mai 2006 Selbst wenn der Auto der Thrawn Reihe (afaik sind es sogar mehrere), tatsächlich ein Namensrecht auf "Thrawn" hat (und allein das halte ich für ausgesprochen unwahrscheinlich), würde es kein Problem geben, da <Webseite> und <Romanfigur> zwei absolut unterschiedliche Dinge sind und ein verwechselung damit ausgeschlossen ist. Was Mascha da anspricht ist etwas anderes. Shell ist eine Wortmarke und ist außerdem (mir ist der Fachasudruck entfallen) allgemein bekannt. Somit gehen Kunden davon aus, auf der Seite "shell.de" auch die Webseite des Konzerns vorzufinden. Daher war der Anspruch von shell in dem Fall gerechtfertigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 5. Mai 2006 Teilen Geschrieben 5. Mai 2006 Der Seitentitel selber, in den <title>-Tags ist wohl wurscht. <title>Offizielle Shell Homepage</title> unter der Domain http://tanke.de.vu Denke so wurscht wäre den Leute von Shell das nicht (zumindest wenn sie es mitbekommen) Außerdem ist der Title ja das, was eine Suchmaschine groß und fett anzeigt. So wurscht ist er daher nicht, IMHO. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mascha Geschrieben 5. Mai 2006 Teilen Geschrieben 5. Mai 2006 Selbst wenn der Auto der Thrawn Reihe (afaik sind es sogar mehrere), tatsächlich ein Namensrecht auf "Thrawn" hat (und allein das halte ich für ausgesprochen unwahrscheinlich), würde es kein Problem geben, da <Webseite> und <Romanfigur> zwei absolut unterschiedliche Dinge sind und ein verwechselung damit ausgeschlossen ist. Da waere dann zu pruefen, ob Thrawn nicht vielleicht eine eingetragene Marke ist. Ich habe beim DPMA nachgeschlagen, dort zumindest gibt es keine eingetragene Marke, die das Wort "Thrawn" enthaelt. Was Mascha da anspricht ist etwas anderes. Shell ist eine Wortmarke und ist außerdem (mir ist der Fachasudruck entfallen) allgemein bekannt. Somit gehen Kunden davon aus, auf der Seite "shell.de" auch die Webseite des Konzerns vorzufinden. Daher war der Anspruch von shell in dem Fall gerechtfertigt. Dann kann man auch sagen, <Webseite> und <Tankstelle> sind zwei absolut unterschiedliche Dinge. Und immerhin hat Herr Shell ja Namensrecht. shell.de leitet uebrigens um auf shell.com. Schoen haben das meiner Ansicht nach VW und Feinkost Kaefer auf http://www.kaefer.de/ geloest, aber nun drifte ich ab... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ancrux Geschrieben 5. Mai 2006 Teilen Geschrieben 5. Mai 2006 Ja das Käfer Beispiel zeigt wirklich mal, das es auch anders geht. Ein Bekannter hatte sich Frog gennant. Nun was war los, als damals das Game Frogger neu released wurde, kamen die Anwälte auf ihn zu. Nur weil er www.frogger.de hatte. Er lenkte ein, da er nicht das Geld hatte dagegen zu klagen. Im Endeffekt heisst das, dass Du es machen kannst, aber das auch vielleicht Die Betreiber, die diese Marke/Namen eingetragen haben, auf dich zukommen. Bei erstmaliger Aufforderung durch den Anwalt kann Dir nichts passieren. Denn erstmal musst Du nach Medienrecht angemahnt werden. Und die anderen hier im Forum haben auch Recht. Schützt Du einen Namen, gillt Dies nur für einen bestimmten Bereich. Wir haben uns damals unseren Bandnamen schützen lassen, jedoch hätte jeder ein Auto/Getränk oder sonstwas mit dem Namen versehen können. Es sei denn es wäre der Name der Firma, das geht net, da wir ihn auf diesem Bereich ja geschützt haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 5. Mai 2006 Teilen Geschrieben 5. Mai 2006 Dann kann man auch sagen, <Webseite> und <Tankstelle> sind zwei absolut unterschiedliche Dinge. Und immerhin hat Herr Shell ja Namensrecht. shell.de leitet uebrigens um auf shell.com. Eine <Webseite> ist kein eigener, unabhängiger Gegenstand. Ein Auto und ein Speiseeis z.B. sind so unterschiedlich und eigenständig, dass eine Verwechslung kaum anzunehmen ist, wenn man einen Namen im Zusammenhang erwähnt. Eine Webseite hat aber die Eigenschaft über einen anderen Gegenstand zu sein (zu berichten o.ä.). Bei dem Gegenstand kann es sich sowohl um ein auto als auch um Speiseeis handeln. Die bloße Existenz der Website (nicht nur einer Seite) läßt noch keine Rückschlüsse auf den Zusammenhang zu. Und zum Namensrecht: Shell hat gewonnen, weil auch das Namensrecht nicht ausreicht, wenn die Gegenseite einen Bekanntheitsgrad hat, der die Assoziation mit dem Namen bei der aboluten Mehrheit der Bevölkerung ausmacht. Wenn du Shell erwähnst, denkt jeder an den Mineralölkonzern (gut, viele vielleicht auch nur an eine Tankstelle ), aber wohl nur ganz ganz wenige an einen Herrn Shell. In so einem Fall ist das Interesse des Mineralölkonzerns auf jeden Fall vorrangig zu beachten. Und dass die Domain nur auf eine andere weiterleitet ändert daran ja nichts. Die absolute Mehrheit vermutet hinter shell.de eben den Mineralölkonzern, egal ob das nur eine Weiterleitung ist oder nicht. Indem du eine domain sicherst, diese aber nur als Weiterleitung zu einer anderen benutzt, verhinderst du zum Beispiel eine Nutzung, die die schadet und gegen die du dann mit einem Anwalt vorgehen müstest (Kosten-, Zeitintensiv etc.). Klar ist das für andere Interessenten nicht immer schön, aber man kann sich ja auch auf eine gemeinsame Nutzung verständigen. Ob ein Privatmann allerdings die Chancen wie eine große, bekannte Firma hat (VW oder Kaefer-Feinkost) sei mal dahingestellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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