Patrick_erlangen Geschrieben 28. April 2006 Teilen Geschrieben 28. April 2006 Hallo, ich habe mal eine Frage zum Klassiker "Gehaltsabrechnung" im Wiso teil: Normalerweise wird ja die Gehaltsabrechnung so berechnet: Bruttogehalt + VWL --------------------------- = zu versteuerndes Bruttoentgelt - Lohnsteuer - Kirchensteuer (Basis Lohnsteuer) - Soli (Basis Lohnsteuer) - Hälfte KV (Basis zu versteuerndes Bruttoentgelt) - Hälfte RV (Basis zu versteuerndes Bruttoentgelt) - Hälfte AV (Basis zu versteuerndes Bruttoentgelt) - Hälfte PV (Basis zu versteuerndes Bruttoentgelt) ----------------------------------------------------- = Nettogehalt - VWL Gesamt ----------------------------------------------------- = Auszahlungsbetrag Seit Mitte 2005 hat sich ja das Gesetz wie folgt geändert: Krankenversicherung (Hälfte Arbeitnehmer + 0,9% ) Pflegeversicherung (Hälfte Arbeitnehmer + 0,25 %, falls älter 23 und keine Kinder) Müssen die zwei Zuschlagswerte (0,9 % und 0,25 %) bei der Abbrechnung berücksichtigt werden? Bei der Winterprüfung wurde noch nach der alten Methode gerechnet, was ja eigentlich genau genommen falsch ist. Also nach welcher Methode würdet ihr die Abrechnung die bestimmt :-) drankommt berechnen) Nach der alten ohne Zuschläge AN oder nach der neuen? Gruss Patrick Noch etwas: sind handschriftliche Vermerke im Tabellenhandbuch erlaubt? wenn ja in welchem umfang? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SmOkEyMaCpOd Geschrieben 28. April 2006 Teilen Geschrieben 28. April 2006 also ich beantworte die fragen nach den aktuellen gegebenheiten und scheibe das kurz dazu vielleicht.. bloß.. moment.. der wiso teil wird glaube ich maschinell ausgewertet... aber trotzdem es sind ja aktuelle gegebenheiten zu berücksichtigen. mit den notizen musst du mit deiner ihk abklären ist imme runterschiedlich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sigi Geschrieben 28. April 2006 Teilen Geschrieben 28. April 2006 Hmmm wenns nich expliti angegeben wird, werde ich auch mit aktuellen Werten rechnen und wenn ich meine 1 nich bekomme, lass ich mir die Prüfung heruasgeben und dann seh ich ja obs an der Rechnung lag und lass sie korrigieren Wobei ich mal schätze, dass die dashinschreiben, ham die doch Winter auch gemacht oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pinke-Pank Geschrieben 29. April 2006 Teilen Geschrieben 29. April 2006 Soweit ich weiß, müssen beide "Sonderopfer" doch NUR vom AN bezahlt werden und nicht zur Hälfte vom AG, oder?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SmOkEyMaCpOd Geschrieben 29. April 2006 Teilen Geschrieben 29. April 2006 Soweit ich weiß, müssen beide "Sonderopfer" doch NUR vom AN bezahlt werden und nicht zur Hälfte vom AG, oder?! beispiel: Krankenversicherungssatz 12,9 % dann zahlt der arbeitnehmer 6,9 % und der arbeitgeber 6% Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anybody Geschrieben 29. April 2006 Teilen Geschrieben 29. April 2006 beispiel: Krankenversicherungssatz 12,9 % dann zahlt der arbeitnehmer 6,9 % und der arbeitgeber 6% Nein so nicht. AN-Anteil: 6,45 AG-Anteil: 6,45 !!! AN-Anteil + 0,9 = 7,35 !! Es wird ganz normal durch zwei geteilt und dann zusätzlich auf den AN-Anteil 0,9 draufgerechnet Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pinke-Pank Geschrieben 29. April 2006 Teilen Geschrieben 29. April 2006 Genau, das zählt dann aber nur für den AN! Man muss immer richtig die Frage durchlesen, denn es könnte ja auch sein, dass man nur den AG-Anteil berechnen muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SmOkEyMaCpOd Geschrieben 30. April 2006 Teilen Geschrieben 30. April 2006 Stimmt Anybody... deine Rechnung ist koreekt.. habe es mir falsch durchgelesen.. ahh kann einer meinen Beitrag bitte löschen?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 30. April 2006 Teilen Geschrieben 30. April 2006 in den letzten prüfungen war explizit immer der AN-Anteil angegeben. macht euch also nicht verrückt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
y0n4z Geschrieben 1. Mai 2006 Teilen Geschrieben 1. Mai 2006 naja gerade deswegen muss das ja beachtet werden oder nicht?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 1. Mai 2006 Teilen Geschrieben 1. Mai 2006 sicherlich sollte es beachtet werden, ansonsten kommt man auf falsche werte ^^. aber wenn z.b. ein kv-beitrag unter 10% ist, ists sicherlich nur der AN anteil, genau wie beim rv-beitrag. die ungefähren zahlen sollte eigentlich jeder wissen oder guckt ihr nie auf eure lohnabrechnungen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Puppetmaster2006 Geschrieben 6. Mai 2006 Teilen Geschrieben 6. Mai 2006 in den letzten prüfungen war explizit immer der AN-Anteil angegeben. macht euch also nicht verrückt. Wenn man den AN-Anteil ausrechnen muss stellt sich mir schon die Frage, ob nach neuer oder alter Regel, oder verstehe ich jetzt was falsch? Beim AN-Anteil kommen doch bei der KV zur Hälfte noch 0,9% drauf und bei der PV 0,25%. Beim AG hat sich doch nix geändert... Verwirrt! :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 7. Mai 2006 Teilen Geschrieben 7. Mai 2006 Wenn man den AN-Anteil ausrechnen muss stellt sich mir schon die Frage, ob nach neuer oder alter Regel, ... Du schreibst die Prüfung 2006, also nach bestehender, jetzt gültiger Regel, wenn nichts anderes angegeben ist. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Honeybee82 Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 Kann mir Jemand mit diesem Beispiel helfen? Ist aus einer alten Prüfung. ------------------------------------------- Stundenlohn 15,10 bei 160 Pflichtstunden. Zusätzlich 10 Überstunden mit 25% Zuschlag. VWL 25EUR (AG-Anteil) 40EUR Gesamtbetrag. Lohnsteuerbetrag 405,16 EUR Kirchensteuer 9,0 % Soli: 5,5% KV: 13,1% PV: 1,7% RV: 19,1% ALV: 6,5% Erstellen Sie eine Entgeltabrechnung. ------------------------------------------- Kann bitte Jemand das Ergebnis + Rechenweg posten? Ich bin mir nicht sicher, was wovon abgezogen wird. Kirchensteuer und Soli vom Brutto. Was ist dann mit den Sozialabgaben? Werden die vom Brutto abgezogen oder werden erst noch Lohnsteuer und Soli abgezogen -> und vom Rest dann die Sozialabgaben? Danke!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lamaah Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 15,10 x 160 = 2416 1.25 x 15,10 = 18,88 10 x 18,88 = 188,80 2416 + 188,80 + 40 = 2644,8 Bruttolohn = 2644,80 € 0,09 x 405,16 = 36,46 Kirchensteuer = 36,46 € 0,055 x 405,16 = 22,28 Soli = 22,28€ 13,1 / 2 = 6,55 6,55 + 0,9 = 7,45% 0,0745 x 2644,80 = 197,04 KV-Anteil = 197,04 € 1,7 / 2 = 0,85% 0,0085 x 2644,80 = 22,48 PV- Anteil = 22,48 € 19,1 / 2 = 9,55 % 0,0955 x 2644,8 = 252,58 (Kein Alter angegeben deswegen nicht 0,25 % fuer AN) Rv-Anteil = 252,58 € 6,5 / 2 = 3,25% 0,0325 x 2644,8 = 85,96 ALV-Anteil = 85,96€ 36,46 + 22,28 + 197,04 + 22,48 + 252,58 + 85,96 = 616,80 Abzüge Gesamt = 616,80 € 2644,8 - 616,8 = 2028 2028 + 25 = 2053 Nettogehalt = 2053 € ------------------------------------------------------ ich hoffe es ist richtig =) werd jetzt mal die aufgabe in den alten pruefungen suchen, und schaun ob ich versagt habe oder nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RanmaSaoToMe Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 Kann mir Jemand mit diesem Beispiel helfen? Ist aus einer alten Prüfung. ------------------------------------------- Stundenlohn 15,10 bei 160 Pflichtstunden. Zusätzlich 10 Überstunden mit 25% Zuschlag. VWL 25EUR (AG-Anteil) 40EUR Gesamtbetrag. Lohnsteuerbetrag 405,16 EUR Kirchensteuer 9,0 % Soli: 5,5% KV: 13,1% PV: 1,7% RV: 19,1% ALV: 6,5% Erstellen Sie eine Entgeltabrechnung. ------------------------------------------- Kann bitte Jemand das Ergebnis + Rechenweg posten? Ich bin mir nicht sicher, was wovon abgezogen wird. Kirchensteuer und Soli vom Brutto. Was ist dann mit den Sozialabgaben? Werden die vom Brutto abgezogen oder werden erst noch Lohnsteuer und Soli abgezogen -> und vom Rest dann die Sozialabgaben? Danke!!! Patrick hat die Rechenschritte ja bereits gut gepostet... 15,10 Euro * 160 Stunden = 2416 Euro 15,10 Euro * 10 Stunden = 151,10 Euro 25% Zuschlag von 151,10 Euro = 37,75 Euro 2416,00 + 151,10 + 37,75 = 2629,75 Euro Bruttobetrag 9% Kirchensteuer vom Lohnsteuer = 36,46 Euro 5,5% Soli vom Lohnsteuer = 22,28 Euro 6,55% vom Bruttobetrag = 172,25 Euro 0,85% vom Bruttobetrag = 22,35 Euro 9,55% vom Bruttobetrag = 251,14 Euro 3,25% vom Bruttobetrag = 85,47 Euro Bei Sozialversicherung (außer Unfallsversicherung) zahlt der AN immer nur die Hälfte... Bruttobetrag - Lohnsteuer - Kirchensteuer - Soli - vier Sozialversicherungen = 1634,64 Euro Nettobetrag - 40 Euro VWL = 1594,64 Euro Auszahlungsbetrag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RanmaSaoToMe Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 2416 + 188,80 + 40 = 2644,8 Warum 40 Euro? Der gesamte VWL wird erst am Schluss vom Nettobetrag abgezogen... Ihr Anteil von 25 Euro wird zum Bruttobetrag hinzuaddiert! Welche Lösung ist nun richtig von uns beiden? Hm, er kommt auf auf einen Überstundenbetrag von 188,88, ich hingegen auf 188,75! Ich hab erst die 15,10*10... Dann 25% vom Ergebnis! Ist das nicht richtig? Muss ich erst für eine Stunde die 25% berechnen dann mal 10? Korrigiert mich wenn ich falsch liege! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
maverick82 Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 Auf den Bruttobetrag wird der VL-Anteil des AG addiert. Das Schema sieht also wie folgt aus: Bruttogehalt + VL AG-Anteil (25 Euro) = Lohnsteuer + Sozialversicherungspflichtiger Anteil - Lohnsteuer - Kirchensteuer (Basis Lohnsteuer) - Solidaritätszuschlag (Basis Lohnsteuer) - KV (Basis LS + SV-Anteil) - PV (Basis LS + SV-Anteil) - RV (Basis LS + SV-Anteil) - AV (Basis LS + SV-Anteil) = Nettobetrag - VL-Gesamtbetrag (40 Euro) = Überweisungsbetrag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 Kann bitte Jemand das Ergebnis + Rechenweg posten? Ich bin mir nicht sicher, was wovon abgezogen wird. Kirchensteuer und Soli vom Brutto. Was ist dann mit den Sozialabgaben? Werden die vom Brutto abgezogen oder werden erst noch Lohnsteuer und Soli abgezogen -> und vom Rest dann die Sozialabgaben? Danke!!! ?!? wie rum du was abziehst ist eigentlich egal, kommt doch dasselbe raus (also netto bzw. auszahlungsbetrag). im normalfall wird aber erst LSt, Soli und KiSt abgezogen. Ist auch einfacher, da Soli und KiSt von der Lohnsteuer berechnet werden (also 5,5 und 9 (bawü und bayern) bzw. 8 (restliche bundesländer) der LSt) und nicht vom brutto. Bruttogehalt in diesem Beispiel: 160 h * 15, 10€ + 10 h * 15,10€ * 1,25 + 25 € (VL-Anteil AG) = 2629,75 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RanmaSaoToMe Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 welche lösung ist nun richtig? oder keins von denen? :/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lamaah Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 hmm ist falsch ich kanns aber nicht mehr editieren ich habe zum bruttogehalt 40 € dazugerechnet und spaeter 25 abgezogen ... mann muss aber 25 addieren und zum schluss 40 abziehen ... sorry (deswegen werden alle teilergebniss um ein paar euro und cent abweichen vom richtigen ergebnis) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lamaah Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 6,55% vom Bruttobetrag = 172,25 Euro und wo sind da die 0,9 % Zuschlag fuer den AN ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RanmaSaoToMe Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 und wo sind da die 0,9 % Zuschlag fuer den AN ? bei den alten prüfungen wurden die 0,9% nicht hinzuaddiert, also kann man davon ausgehen, dass man lediglich die hälfte berechnen muss, OHNE zuschlag... sofern es nicht explizit angegeben ist! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lamaah Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 okey, weil bis vorhin habe ich davon selbst noch nie was gehoert. es wurde nie im unterricht erwaehnt. mit dem Faktor da fuer die ueberstunden, wir haben es so gelernt wie ich es geschrieben habe, das heisst den zuschlag zum normalen stundenlohn dazu und dann * die ueberstunden ._. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RanmaSaoToMe Geschrieben 8. Mai 2006 Teilen Geschrieben 8. Mai 2006 mit dem Faktor da fuer die ueberstunden, wir haben es so gelernt wie ich es geschrieben habe, das heisst den zuschlag zum normalen stundenlohn dazu und dann * die ueberstunden ._. kann dies jemand bestätigen? nicht das ich falsch rechne... obwohl, ich schau mir schnell die musterlösung der ihk an.... dann weiss ich, wie sie das rechnen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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