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Geschrieben

Hallo Zusammen,

mich würde interessieren, was mit meinem Urlaub nach der Übernahme passiert ? Eigentlich ist das ja ein völlig neues Vertragsverhältniss mit neuem auf den entsprechenden Zeitraum ausgelegten Urlaub -oder ?

Warum ich Frage:

Meine Ausbildung laut Vertrag geht bis August. Also habe ich auch Urlaubstage bis August. Die Mündliche Prüfung ist jedoch früher, somit stehen mir bis dahin wahrscheinlich 1-2 Tage weniger zu. Wenn ich nun vor der Mündlichen alle Tage Urlaub nehme (auch die 1-2 für den Zeitraum bis August) werden mir diese dann im neuen Vertrag abgezogen ? Oder werden die mir vom Lohn abgezogen (was mir recht wäre) ?

Geschrieben

Bei ner gleichen Firma wird ja der Vertrag ja eigentlich angepasst da kommts ja eher darauf an wie lange du deinen Urlaub mitziehen darfst bevor er verfällt.

Geschrieben

Am besten du erfragst sowas in deiner Firma. Bei mir siehts so aus, dass ich im neuen Vertrag eh den gleichen Jahresurlaubsanspruch habe, und wir dann stumpf dieses Jahr (Jahr der Übernahme) von diesem Gesamtanspruch ausgehen, egal wann ich Urlaub nehme. Bei mir siehts allerdings eher so aus, dass ich viel Urlaub über habe den ich erst in der zweiten Jahreshälfte nehmen werde. Da die zweite Jahreshälfte ja doch etwas besser bezahlt ist kann mir das nur recht sein. Wenn mein Unternehmen pingelig wäre könnten sie mir die restlichen Azui-Urlaubstage am Ende der Ausbildung auszahlen, was doch sehr zum heulen wäre.

Geschrieben

du bekommst die urlaubstage anteilig deiner wirklichen arbeitstage. also wenn du im juli fertig bist, dann gibts auch nur die urlaubstage bis juli. die müssten dann auch genommen werden, bis du dann mit dem neuen vertrag anfängst.

wie das deine firma handhabt solltest du am besten mal erfragen. kann durchaus sein, das du deinen urlaub mitnehmen kannst, wobei das eher nicht normal ist (die firma hätte ja theoretisch nen finanziellen schaden, der azubi ist billiger als der angestellte)

auszahlen beim azubi kannste eigentlich vergessen.

Geschrieben
Bei ner gleichen Firma wird ja der Vertrag ja eigentlich angepasst ...

Eine rechtliche Falschaussage! Der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Prüfung. Danach kann man einen Arbeitsvertrag abschliessen. Das sind zwei Paar Schuhe, geregelt in unterschiedlichen Gesetzen noch dazu.

Wenn Du etwas nicht weisst, stell doch bitte nicht solche Mutmassungen an.

bimei

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