AzubiNico Geschrieben 2. Mai 2006 Geschrieben 2. Mai 2006 Hallo zusammen, ich werde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen und habe gerade meinen Arbeitsvertrag präsentiert bekommen. Das Anfangsgehalt von 2500 Euro schätze ich mal als sehr gut ein. Leider birgt das auch Nachteile, denn bei uns in der Firma (8 Leute) werden regelmäßig sehr viele Überstunden gemacht. Deshalb war ich besonders gespannt, was dazu im Vertrag stehen würde. Es war das hier: 1. Die Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. 2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenze Überstunden zu leisten. Sonst steht da nichts weiter. Was heißt das denn jetzt für mich? So richtig geregelt ist da im Gesetz ja nichts, außer halt die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten. Sollte ich eine Regelung verlangen, in der eine eventuelle Bezahlung oder "Abbummeln" geregelt sind? Was ist denn so üblich in der Branche? Wie ist das ganze bei Euch so geregelt? Für zahlreiche Antworten wäre ich dankbar! Viele Grüße Nico Zitieren
lordy Geschrieben 2. Mai 2006 Geschrieben 2. Mai 2006 Ich hatte einmal einen aehnlichen Vertrag, in dem aber zusaetzlich etwas wie "anfallende Ueberstunden sind mit dem Gehalt abgeglichen" stand, sprich keine Ueberstundenbezahlung. Gibts etwas aehnliches in deinem Fall ? Gluecklicherweise ist mein neuer AG da anders drauf Zitieren
ITwork Geschrieben 2. Mai 2006 Geschrieben 2. Mai 2006 Hallo zusammen, ich werde von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen und habe gerade meinen Arbeitsvertrag präsentiert bekommen. Das Anfangsgehalt von 2500 Euro schätze ich mal als sehr gut ein. Leider birgt das auch Nachteile, denn bei uns in der Firma (8 Leute) werden regelmäßig sehr viele Überstunden gemacht. Deshalb war ich besonders gespannt, was dazu im Vertrag stehen würde. Es war das hier: 1. Die Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden. 2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenze Überstunden zu leisten. Für mich sieht das so aus als wenn das bewußt schwammig formuliert wurde damit praktisch alle anfallenden Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Sonst steht da nichts weiter. Was heißt das denn jetzt für mich? So richtig geregelt ist da im Gesetz ja nichts, außer halt die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten. Sollte ich eine Regelung verlangen, in der eine eventuelle Bezahlung oder "Abbummeln" geregelt sind? Was ist denn so üblich in der Branche? Wie ist das ganze bei Euch so geregelt? Ich würde auf jeden Fall versuchen eine genauere Definition in den Vertrag aufzunehmen. Was bringt dir das gute Gehalt wenn du keine Zeit hast es auszugeben und nur noch arbeitest. Bei mir ist es so das eine bestimmte Überstundenzahl, die bei Geschäftsreisen anfällt, mit dem Gehalt abgegolten sind. Alles was darüber fällt und was im Betrieb selber anfällt wird je nach Wirtschaftslage entweder ausbezahlt oder abgefeiert. MfG Zitieren
AzubiNico Geschrieben 2. Mai 2006 Autor Geschrieben 2. Mai 2006 Ich hatte einmal einen aehnlichen Vertrag, in dem aber zusaetzlich etwas wie "anfallende Ueberstunden sind mit dem Gehalt abgeglichen" stand, sprich keine Ueberstundenbezahlung. Gibts etwas aehnliches in deinem Fall ? Gluecklicherweise ist mein neuer AG da anders drauf Nein, wie gesagt, steht bei mir ansonsten gar nichts mehr über Überstunden. Allerdings ist eine Klausel, wie Du sie beschreibst, nur für leitende Angestellte zulässig. Für "Normalos" muss wenigstens die Anzahl der Überstunden geregelt sein, die automatisch mit dem Gehalt abgegolten sind. Zitieren
AzubiNico Geschrieben 2. Mai 2006 Autor Geschrieben 2. Mai 2006 Für mich sieht das so aus als wenn das bewußt schwammig formuliert wurde damit praktisch alle anfallenden Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Das denke ich allerdings auch. Die Frage ist nur: wenn man mal davon ausgeht, dass mein Gehalt genau aus diesem Grund von Beginn an so hoch angesetzt wurde, wieviele Überstunden sind da dann wohl schon mit einkalkuliert? Ich rechne mal so: Ein normales Einstiegsgehalt liegt vielleicht bei 2100 Euro, Jahresgehalt also 25200. 40 Stunden/Woche macht 52*40 = 2080 Stunden pro Jahr. Macht einen Stundenlohn von 12,12 Euro. Das gleiche bei einem Gehalt von 2500 Euro, macht Jahresgehalt 30000, macht einen Stundenlohn von 14,42 Euro. Wenn ich allerdings Überstunden mache und, sagen wir jede Woche 7 Überstunden mehr arbeite. Dann sind das im Jahr insgesamt 2444 Stunden, und daraus errechnet sich dann nur noch ein Stundenlohn von 12,27 Euro. Womit ich wieder auf dem Niveau des anderen Gehalts wäre. Beim Aldi suchen sie übrigens gerade Verkäuferinnen und bieten 12,50/Stunde... Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 2. Mai 2006 Geschrieben 2. Mai 2006 Zur gesetzlichen Grundlage: ArbZG § 3 (Link 1) spricht nur von einer maximalen Obergrenze der Arbeitszeit, die nicht regelmässig überschritten werden darf. Von einer Pflicht zur Kompensation durch Zuschläge bzw. Freizeitausgleich wird im Gesetz nicht gesprochen. Die Interpretation des Vertragspassuses überlasse ich euch. Sehr interessant finde ich auch einen Artikel der IHK Konstanz zu dem Thema (2) (1) http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/ (2) www.konstanz.ihk.de/recht_und_fair_play/arbeitsrecht/Mehrarbeit.jsp Zitieren
Der Kleine Geschrieben 2. Mai 2006 Geschrieben 2. Mai 2006 40 Stunden/Woche macht 52*40 = 2080 Stunden pro Jahr. Ups: Du wirst aber nicht 52 Wochen im Jahr arbeiten dürfen, (wenn du es auch noch so gerne möchtest). Nen bisl Urlaub / Krankheit must du schon mal rausrechnen, um den Stundenlohn mit der Aldi-Verkauferin vergleichen zu wollen. Zitieren
ITwork Geschrieben 2. Mai 2006 Geschrieben 2. Mai 2006 Das denke ich allerdings auch. Die Frage ist nur: wenn man mal davon ausgeht, dass mein Gehalt genau aus diesem Grund von Beginn an so hoch angesetzt wurde, wieviele Überstunden sind da dann wohl schon mit einkalkuliert? Da würde ich versuchen einfach mal eine Aussage von deinem Chef zu bekommen was er erwartet. Sonst ist das ja praktisch ein Freibrief für deinen Chef. Ich bin mir auch noch nicht so sicher was mit der "gesetzlichen Höchstgrenze" gemeint ist. Ich habe nur gefunden das man max. 40 Stunden pro Woche arbeiten darf. In Ausnahmefällen mal etwas mehr aber dann muss man im 6-Monats-Schnitt wieder auf durchschnittlich 40 Stunden kommen: Link zum Arbeitszeitgesetz Ich rechne mal so: Ein normales Einstiegsgehalt liegt vielleicht bei 2100 Euro, Jahresgehalt also 25200. 40 Stunden/Woche macht 52*40 = 2080 Stunden pro Jahr. Macht einen Stundenlohn von 12,12 Euro. Das gleiche bei einem Gehalt von 2500 Euro, macht Jahresgehalt 30000, macht einen Stundenlohn von 14,42 Euro. Wenn ich allerdings Überstunden mache und, sagen wir jede Woche 7 Überstunden mehr arbeite. Dann sind das im Jahr insgesamt 2444 Stunden, und daraus errechnet sich dann nur noch ein Stundenlohn von 12,27 Euro. Womit ich wieder auf dem Niveau des anderen Gehalts wäre. Jede Woche 7 Überstunden finde ich auf Dauer recht heftig. Das geht früher oder später auf die Gesundheit. Also wie oben gesagt, versuch eine Aussage von deinem Chef zu bekommen was er damit meint. Laut Gesetz darfst du im Schnitt ja nur deine 40 Stundenwoche haben (es sei denn da gibt es eine Ausnahmeregelung die ich jetzt übersehe oder ein anderes Gesetz das das ganze regelt). Beim Aldi suchen sie übrigens gerade Verkäuferinnen und bieten 12,50/Stunde... Jetzt bitte nicht wieder diese Vergleiche mit anderen Berufen. Fachinformatiker ist ein Beruf wie jeder andere auch, bei dem man teilweise eben etwas mehr nachdenken/lernen muss als bei Beruf X. Verkäuferinnen müssen dafür mehr körperlich arbeiten da die Regale im Aldi sich ja nicht von selbst füllen und haben dann früher oder vermehrt Rückenbeschwerden etc.... MfG Zitieren
Der Kleine Geschrieben 2. Mai 2006 Geschrieben 2. Mai 2006 Jede Woche 7 Überstunden finde ich auf Dauer recht heftig.Nochmal: Du meinst, eine 47 - Stunden - Woche auf Dauer ist heftig? Zitieren
ITwork Geschrieben 2. Mai 2006 Geschrieben 2. Mai 2006 Nochmal: Du meinst, eine 47 - Stunden - Woche auf Dauer ist heftig? Ja, wenn man immer eine 47 Stundenwoche hat finde ich das schon. MfG Zitieren
AzubiNico Geschrieben 2. Mai 2006 Autor Geschrieben 2. Mai 2006 Jede Woche 7 Überstunden finde ich auf Dauer recht heftig. Das geht früher oder später auf die Gesundheit. Also wie oben gesagt, versuch eine Aussage von deinem Chef zu bekommen was er damit meint. Laut Gesetz darfst du im Schnitt ja nur deine 40 Stundenwoche haben (es sei denn da gibt es eine Ausnahmeregelung die ich jetzt übersehe oder ein anderes Gesetz das das ganze regelt). Schön zu wissen, dass es noch Menschen in unserem Beruf gibt, die offenbar nicht so viele Überstunden machen müssen. Das gibt mir Hoffnung, dass eines Tages auch so einen "gemütlichen" Job finden werde... ;-) Ich bin mir auch noch nicht so sicher was mit der "gesetzlichen Höchstgrenze" gemeint ist. Ich habe nur gefunden das man max. 40 Stunden pro Woche arbeiten darf. In Ausnahmefällen mal etwas mehr aber dann muss man im 6-Monats-Schnitt wieder auf durchschnittlich 40 Stunden kommen: Ich glaube leider, dass diese Höchstgrenze bei 48 Stunden pro Woche liegt. Denn es heißt 8 Stunden pro Werktag, wobei hier auch der Samstag als Werktag zählt. Zitieren
mcp2004 Geschrieben 3. Mai 2006 Geschrieben 3. Mai 2006 ... Beim Aldi suchen sie übrigens gerade Verkäuferinnen und bieten 12,50/Stunde... Dann geh zum Aldi ... Vom Grund her gleich, ein Einzelshandels Verkäufer hat einen IHK Abschluss, der Fachinformatiker hat einen IHK Abschluss. Ich wage aber mal zu behaupten, das Du Dich nach einem Tag "Aldi" nach deinem "schlecht" bezahlten Schreibtischjob sehnst. Zitieren
Der Kleine Geschrieben 3. Mai 2006 Geschrieben 3. Mai 2006 Dann geh zum Aldi ... Vom Grund her gleich, ein Einzelshandels Verkäufer hat einen IHK Abschluss, Der Einzelhandel sucht meist ungelernte Kräfte oder Praktikanten. Zitieren
zpeedy Geschrieben 3. Mai 2006 Geschrieben 3. Mai 2006 48 stunden ist die regelmäßige höchstarbeitszeit. kommt natürlich drauf an, wie die erfasst und kontrolliert wird. (welche die ihk wohl nur überprüft, wenn sich irgendjemand an die ihk wendet. wo kein kläger, da kein richter.) so schwamming wie das forumuliert ist, heißt es für mich das du regelmäßig bis zu 48 stunden für die kohle arbeiten musst. das hängt aber wohl von deinem arbeitgeber ab. könnt ja auch sein das es nur für ausnahmen festgehalten wurde. wir hatten klare regelungen. die ersten 10 überstunden im monat waren inklusive bei nem grundgehalt. die ersten 30 überstunden waren inklusive bei nem höheren grundgehalt. beim dritten modell waren alle überstunden inklusive bei einem noch höheren gehalt. (wer nicht in der höchsten stufe war, galt als "faul", auch wenn am ende ein niedrigerer stundenlohn dabei herauskam.) wer keine überstunde abgegolten bekommt, erfasst die arbeitszeit nur noch für den beweis der anwesenheit, sprich anwesend oder abwesend (krank/urlaub). PS: maximum 40 stunden woche, schon beamte haben die 41 stunden woche :mod: Zitieren
AzubiNico Geschrieben 3. Mai 2006 Autor Geschrieben 3. Mai 2006 Danke für die Antwort zpeedy! 48 stunden ist die regelmäßige höchstarbeitszeit. kommt natürlich drauf an, wie die erfasst und kontrolliert wird. (welche die ihk wohl nur überprüft, wenn sich irgendjemand an die ihk wendet. wo kein kläger, da kein richter.) Wieso die IHK? Welche Befugnisse hat die denn? Ich bin ja dann kein Azubi mehr und damit ist IHK doch wohl raus aus dem Spiel, oder? so schwamming wie das forumuliert ist, heißt es für mich das du regelmäßig bis zu 48 stunden für die kohle arbeiten musst. das hängt aber wohl von deinem arbeitgeber ab. könnt ja auch sein das es nur für ausnahmen festgehalten wurde. Bei uns sieht es leider nicht so aus, als ob das die Ausnahme wäre. 48 Stunden sind für die meisten tatsächlich die Regel. Eher sogar mehr... :-( wir hatten klare regelungen. die ersten 10 überstunden im monat waren inklusive bei nem grundgehalt. die ersten 30 überstunden waren inklusive bei nem höheren grundgehalt. beim dritten modell waren alle überstunden inklusive bei einem noch höheren gehalt. Du schreibst immer "die ersten x Stunden waren inklusive". Was geschah mit den weiteren Überstunden, die man gemacht hat? Wurden die dann extra vergolten oder durfte man die abbummeln? Oder war halt einfach nix damit...? Zitieren
zpeedy Geschrieben 3. Mai 2006 Geschrieben 3. Mai 2006 die ihk ist nicht nur für azubis zuständig. ich kenne kontrollen bei denen nach überschreiten der erlaubten arbeitszeiten (natürlich nicht wegen wenigenausnahmen) sanktionen verhängt wurden, sprich erstmal ne ermahnung und das kann dann weiter gehen. befugnisse, naja die können das eben zur anzeige bringen, ganz genau weiß ich das auch nicht. (hab schon von firmen gehört, die dann einfach keine stunden mehr erfassen) nach den x arbeitsstunden wurden überstunden bezahlt oder abgefeiert. auszahlen war aber nur möglich wenn die überstunden nicht abgefeiert werden konnten, also nur in ausnahmefällen. Zitieren
AzubiNico Geschrieben 3. Mai 2006 Autor Geschrieben 3. Mai 2006 hab schon von firmen gehört, die dann einfach keine stunden mehr erfassen Das ist auch so ein Witz bei uns: die Zeiten werden zwar erfasst, aber in Manntagen und nur zur Abrechnung beim Kunden, also nicht zur internen Kontrolle, wer wieviel arbeitet. Und hier wird auch pro Tag immer höchstens ein Manntag eingetragen, egal, ob man in Wahrheit 12 Stunden gearbeitet hat. Da fragt man sich doch wirklich, wofür man die Überstunden überhaupt macht: man kriegt nichts dafür und selbst beim Kunden werden die Stunden nicht berechnet, es geht also nicht mal der Firma dadurch besser. Irgendwie verquer... Zitieren
Inso Geschrieben 3. Mai 2006 Geschrieben 3. Mai 2006 gott sei dank gibts bei uns ne betriebsvereinbarung wo es nen absatz gibt der GLEITZEIT heißt ;-) pro woche 35h 30 urlaubstage pro jahr einstiegsgehalt im ersten jahr 2200 nen nettes gleitzeitkonto und KEINE kernarbeitszeit :-) Zitieren
AzubiNico Geschrieben 3. Mai 2006 Autor Geschrieben 3. Mai 2006 gott sei dank gibts bei uns ne betriebsvereinbarung wo es nen absatz gibt der GLEITZEIT heißt ;-) Bei uns gibt es zwar keine offizielle Regelung für die Arbeitszeiten (allein das muss man sich mal vorstellen...), aber im Prinzip herrscht auch Gleitzeit. Bloß ist eigentlich immer so viel los, dass man von Überstunden abbummeln nur träumen kann. Ansonsten hast Du es mit Deinem Vertrag natürlich herrlich erwischt, wusste gar nicht, dass es in unserem Job überhaupt die 35-Stunden-Woche gibt. Bist Du FISI oder Anwendungsentwickler? In was für einem Betrieb arbeitest Du denn (Größe, Branche, Ort) und was machst Du da genau? Hast Du dort auch schon Deine Ausbildung gemacht? Zitieren
Inso Geschrieben 3. Mai 2006 Geschrieben 3. Mai 2006 anwendungsentwickler.... :-) ist halt nen ig-metall beherrschter konzern( weltweit 3600 mitarbeiter) branche: mechatronik / biotechnologie... ort steht im profil :-) zur zeit bin ich im letzten ausbildungsjahr :-) aber es steht fest welchen vertrag ich danach (in 3 monaten) kriege und machen werd ich dann wohl bissel windows-programmierung(VC++) und bisschen sap und bissel systemverwaltung(ganz wenig) Zitieren
AzubiNico Geschrieben 3. Mai 2006 Autor Geschrieben 3. Mai 2006 ist halt nen ig-metall beherrschter konzern( weltweit 3600 mitarbeiter) branche: mechatronik / biotechnologie... ort steht im profil :-) Tja, sowas muss man halt kriegen. Gratuliere! :uli Zitieren
Inso Geschrieben 3. Mai 2006 Geschrieben 3. Mai 2006 tja nur ein problem: der vertrag ist auf ein jahr datiert. jetzt liegts an mir mich gut zu machen, damit ich nach dem einen jahr festeingestellt werde. aber die chancen stehen sehr gut ;-) Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 3. Mai 2006 Geschrieben 3. Mai 2006 die ihk ist nicht nur für azubis zuständig. Stimmt. ich kenne kontrollen bei denen nach überschreiten der erlaubten arbeitszeiten (...) sanktionen verhängt wurden, sprich erstmal ne ermahnung und das kann dann weiter gehen. Die IHK führt diese Kontrollen durch? Wann und wo denn? Hast Du mal ein nachprüfbares Beispiel? befugnisse, naja die können das eben zur anzeige bringen, Anzeigen kann das jeder; dazu bedarf es keiner "Befugnis". gruss timmi Zitieren
bimei Geschrieben 3. Mai 2006 Geschrieben 3. Mai 2006 die ihk ist nicht nur für azubis zuständig. ich kenne kontrollen ... Für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig, nicht eine der IHKn. bimei Zitieren
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