kokyo Geschrieben 3. Mai 2006 Teilen Geschrieben 3. Mai 2006 Hallo liebe Community! Kann mir jemand sagen, in wiefern die IHK auch Prüflinge zur Ausbildereignungsprüfung zulässt, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben? In vielen Bereichen kann man eine bestimmte Fortbildung ja auch dann belegen, wenn man eine einschlägige Berufspraxis nachweisen kann - ist das vielleicht auch hier der Fall? Vielen Dank & beste Grüße, kokyo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 3. Mai 2006 Teilen Geschrieben 3. Mai 2006 Das solltest Du deine IHK fragen. Das kann von jeder IHK anders gemacht werden. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kokyo Geschrieben 3. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 3. Mai 2006 Ahh....das werd ich mal machen, danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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