Dr. Wurl Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Habe gerade erfahren, dass das IT-Handbuch im WiSo-Teil NICHT benutzt werden darf... Na TOLL !!! Ciao Zitieren
DeKi Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Bei uns irgendwie schon. Aber die Verwirrung ist groß... Zitieren
DevHB Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Hmm, bei uns angeblich nicht, IHK Bremen. Zitieren
Scorpion2410 Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 IHK Dortmund darfs auch nicht mit in den Wiso Teil genommen werden. Zitieren
BruderTack Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 IT-Handbuch im WiSo-Teil: NEIN (IHK Frankfurt) Zitieren
bisselbock Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Ich bin bei der selben IHK wie DeKi und uns wurde von der IHK bestätigt, dass wir es in allen drei Teilen verwenden dürfen. Auf den WiSo-Bögen steht zwar nichts von diesem weiteren Hilfsmittel, aber das kann uns ja egal sein, solange die Prüfer der Meinung sind, das sei erlaubt. Zitieren
robotto7831a Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Das ist doch nichts neues. Frank Zitieren
bisselbock Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Was ist nun nichts Neues? Dass man es nicht verwenden darf? Mir war es ehrlich gesagt auch neu, als der ** von der IHK uns bestätigte, dass wir es benutzen dürfen. Zitieren
Gast Quark Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 in München steht auch auf der Einladung, das es NICHT erlaubt ist. Zitieren
Inso Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 ist ne sauerei dadurch haben die die es benutzen dürfen nen riesenvorteil... ihk hannover: verboten Zitieren
DeKi Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Also so ein Riesenvorteil ist es ja nun wirklich nicht. Ich brauche es für den Wiso-Teil nicht. Bin gerne bereit darauf zu verzichten. Zitieren
Inso Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 naja ich sag mal wenn du ohne 80% schaffst, schaffste im besten fall mit buch 100% steht doch fast alles drin Zitieren
CMOS Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Also so ein Riesenvorteil ist es ja nun wirklich nicht. Ich brauche es für den Wiso-Teil nicht. Bin gerne bereit darauf zu verzichten. d.h. du kannst sämtliche Formeln wie Kapitalrentabilität, Wirtschaftlichkeit, Liquiditätsgrad 1-3 etc. ohne nachzugucken angeben? Respekt, ich nicht ) Zitieren
bench.man Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 ich weiss nicht genau ob er bei uns erlaubt ist aber wäre mir auch egal gibt andere probleme die wichtiger sind denn den schafft man auch oihne buch auch wenns nur 80 Prozent oider so sind hat mal einmal alle prüfungen gemacht der letzten jahre denke ich mal weiss man auch den größtenteil so ios ja nur ankreuzen ! Zitieren
k4fu Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 normalerweise darf man es nicht benutzen! ansonsten wär der teil ja sinnlos... steht ja teilweise alles 1 zu 1 drin... außerdem ist der teil doch geschenkt... ich hatte zwar nur mhh 84 glaub ich aber da wären 100 drin gewesen OHNE BUCH!! Zitieren
bisselbock Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Kann man hier sein eigenen Beiträge eigentlich nicht löschen? Zitieren
robotto7831a Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Kann man hier sein eigenen Beiträge eigentlich nicht löschen? Nein. Frag einen Mod. Frank Zitieren
gajUli Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Geloescht wird nicht, damit die Threads nachvollziehbar bleiben. Ausnahmen sind nur moeglich in Haertefaellen oder wenn Rechte verletzt werden. Zitieren
Puppetmaster2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 in München steht auch auf der Einladung, das es NICHT erlaubt ist. Dafür ist eine beliebige Anzahl von üblichen "Standardwerken" erlaubt. Nach einem Anruf bei der IHK München, WAS denn nun genau unter einem Standardwerk zu verstehen ist, bin ich auch nicht schlauer. "Wir dürfen darüber leider keine Auskunft geben." :schlaf: Zitieren
DeKi Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 "Wir dürfen darüber leider keine Auskunft geben." Was ist denn das für eine schwachsinnige Aussage? Da weiß man echt nicht, ob man lachen oder weinen soll. Zitieren
Gast Quark Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Dafür ist eine beliebige Anzahl von üblichen "Standardwerken" erlaubt. Nach einem Anruf bei der IHK München, WAS denn nun genau unter einem Standardwerk zu verstehen ist, bin ich auch nicht schlauer. "Wir dürfen darüber leider keine Auskunft geben." :schlaf: eine beliebige Anzahl? nur eins oder? hab die Einladung grad in der Arbeit liegen die machen wohl keine Aussage dazu, weil sie keine "Werbung" machen wollen. ich persönlich hab zumindest von niemandem gehört, der NICHT das IT-Handbuch dabei hatte, das in der Schule z.B. auch gekauft werden "muss". gruß quark Zitieren
bisselbock Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 "Wir dürfen darüber leider keine Auskunft geben." :schlaf: Ja das ist ja mal lecker Schokopudding. Was soll so eine Aussage?! Im Prinzip ist das ein Freifahrtschein... :marine Zitieren
p490 Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 IHK Kiel: nicht erlaubt. in der zp wars eh egal, da alle angaben im beiliegenden gesetzestext standen. wer da nicht 100% hatte, war zu doof zum lesen aber des wird auch ohne it-handbuch schon gehen. warum das allerdings in einigen ihk's erlaubt ist, ist mir schleierhaft. Zitieren
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