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Geschrieben

Ich bin bei der selben IHK wie DeKi und uns wurde von der IHK bestätigt, dass wir es in allen drei Teilen verwenden dürfen. Auf den WiSo-Bögen steht zwar nichts von diesem weiteren Hilfsmittel, aber das kann uns ja egal sein, solange die Prüfer der Meinung sind, das sei erlaubt.

Geschrieben

Was ist nun nichts Neues?

Dass man es nicht verwenden darf? Mir war es ehrlich gesagt auch neu, als der ** von der IHK uns bestätigte, dass wir es benutzen dürfen.

Geschrieben

in München steht auch auf der Einladung, das es NICHT erlaubt ist.

Geschrieben

Also so ein Riesenvorteil ist es ja nun wirklich nicht.

Ich brauche es für den Wiso-Teil nicht. Bin gerne bereit darauf zu verzichten.

Geschrieben
Also so ein Riesenvorteil ist es ja nun wirklich nicht.

Ich brauche es für den Wiso-Teil nicht. Bin gerne bereit darauf zu verzichten.

d.h. du kannst sämtliche Formeln wie Kapitalrentabilität, Wirtschaftlichkeit,

Liquiditätsgrad 1-3 etc. ohne nachzugucken angeben?

Respekt, ich nicht :))

Geschrieben

ich weiss nicht genau ob er bei uns erlaubt ist

aber wäre mir auch egal

gibt andere probleme die wichtiger sind ;)

denn den schafft man auch oihne buch auch wenns nur 80 Prozent oider so sind

hat mal einmal alle prüfungen gemacht der letzten jahre denke ich mal weiss man auch den größtenteil so

ios ja nur ankreuzen !

Geschrieben

normalerweise darf man es nicht benutzen!

ansonsten wär der teil ja sinnlos...

steht ja teilweise alles 1 zu 1 drin...

außerdem ist der teil doch geschenkt...

ich hatte zwar nur mhh 84 glaub ich aber da wären 100 drin gewesen

OHNE BUCH!!

Geschrieben

Geloescht wird nicht, damit die Threads nachvollziehbar bleiben. Ausnahmen sind nur moeglich in Haertefaellen oder wenn Rechte verletzt werden.

Geschrieben
in München steht auch auf der Einladung, das es NICHT erlaubt ist.

Dafür ist eine beliebige Anzahl von üblichen "Standardwerken" erlaubt. Nach einem Anruf bei der IHK München, WAS denn nun genau unter einem Standardwerk zu verstehen ist, bin ich auch nicht schlauer.

"Wir dürfen darüber leider keine Auskunft geben." :schlaf:

Geschrieben

"Wir dürfen darüber leider keine Auskunft geben."

Was ist denn das für eine schwachsinnige Aussage? Da weiß man echt nicht, ob man lachen oder weinen soll.

Geschrieben
Dafür ist eine beliebige Anzahl von üblichen "Standardwerken" erlaubt. Nach einem Anruf bei der IHK München, WAS denn nun genau unter einem Standardwerk zu verstehen ist, bin ich auch nicht schlauer.

"Wir dürfen darüber leider keine Auskunft geben." :schlaf:

eine beliebige Anzahl? nur eins oder? hab die Einladung grad in der Arbeit liegen :)

die machen wohl keine Aussage dazu, weil sie keine "Werbung" machen wollen.

ich persönlich hab zumindest von niemandem gehört, der NICHT das IT-Handbuch dabei hatte, das in der Schule z.B. auch gekauft werden "muss".

gruß

quark

Geschrieben
"Wir dürfen darüber leider keine Auskunft geben." :schlaf:

Ja das ist ja mal lecker Schokopudding. Was soll so eine Aussage?! Im Prinzip ist das ein Freifahrtschein...

:marine

Geschrieben

IHK Kiel: nicht erlaubt.

in der zp wars eh egal, da alle angaben im beiliegenden gesetzestext standen. wer da nicht 100% hatte, war zu doof zum lesen ;) aber des wird auch ohne it-handbuch schon gehen.

warum das allerdings in einigen ihk's erlaubt ist, ist mir schleierhaft.

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